Aufgrund der Erfahrungen, die sich bei der Umsetzung der Immobilienstrategie in den bereits mit den Beratungen gestarteten Pastoralen Räumen ergeben haben, wurde eine wichtige Entscheidung getroffen.
Worum geht es?
Zahlreiche Pastorale Räume und Kirchengemeinden setzen sich aktuell mit den Herausforderungen, Chancen und Rahmenbedingungen der Immobilienstrategie auseinander.
In vielen Fällen liegen allerdings zugleich Bauanträge für genau die Immobilien vor, die zur Erarbeitung einer Immobilienvereinbarung geprüft und bewertet werden.
Die Verantwortlichen in den Kirchengemeinden stecken dabei in einem Dilemma: Die aktuell steigenden Baupreise motivieren zu einer zügigen Realisierung.
Andererseits sind viele Baumaßnahmen nur dann sinnvoll, wenn das Gebäude auch noch lange für die gemeindlichen Zwecke genutzt wird – dies allerdings ist in einer Immobilienvereinbarung erst noch festzulegen. Dies gilt allerdings nicht für Maßnahmen, die zur Substanzerhaltung oder Verkehrssicherung unaufschiebbar sind, oder für Maßnahmen mit erheblicher Finanzierung durch externe Fördergeber.
Aus der Sicht Ihrer Kirchengemeinde haben Sie beim Start in den Beratungsprozess daher zwei grundsätzliche Optionen:
- Zur Vergewisserung, welche Gebäude langfristig in welcher Form genutzt werden sollen, kann es sinnvoll sein, die Maßnahmenplanung zunächst zu unterbrechen und sich für die Einordnung der Gebäude die nötige Zeit zu nehmen. „Ein Schritt nach dem anderen“ lautet dann die Devise.
- Wenn die geplanten Maßnahmen allerdings nicht aufgeschoben werden sollen, muss der Beginn des Beratungsprozesses bis zu ihrer Fertigstellung verzögert werden. Es besteht jedoch das Risiko, dass dies entweder die Gestaltungsoptionen der Immobilienstrategie insgesamt einschränkt oder die knappen Finanzmittel in die „falschen“ Gebäude investiert werden.
Bereiten Sie schon jetzt in Ihren Gremien die Entscheidung vor, welchen Weg Sie gehen wollen. Nutzen Sie die Zeit, dieses wichtige Zukunftsthema gemeinsam zu diskutieren.
Einzelheiten finden Sie in der neuen „Verwaltungsverordnung zur Behandlung geplanter oder laufender Baumaßnahmen bei Beginn des Beratungsprozesses zur Erarbeitung einer Immobilienvereinbarung im Pastoralen Raum“, die Sie im KA 2023, Stück 3, Nr. 30 – welches Sie in diesen Tagen bekommen – lesen können.
Online ist dieses KA auch auf der Webseite des Erzbistums unter folgendem Link (https://www.erzbistum-paderborn.de/presse-und-medien/kirchliches-amtsblatt/) abrufbar.
Für Rückfragen stehen Ihnen die wirtschaftlichen Berater des Teams Immobilienberatung, Herr Raphael Fortströer und Herr Thomas Hänsdieke (Tel. 05251 / 125-4848), zur Verfügung.