Der Kirchenvorstand ist das Organ der Vermögensverwaltung und –vertretung in den Kirchengemeinden und hat seinen Ursprung in der Zeit des Kulturkampfes. Der preußische Gesetzgeber schrieb die Einführung des Gremiums in den 1870er Jahren vor und regelte so die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens in seinem Sinne. Seitdem haben sich gesellschaftliche Verhältnisse und kirchliche Strukturen stark verändert und mit ihnen die Arbeit der Kirchenvorstände. Das Gesetz, das seine Arbeitsweise regelt, aber nicht. Bis heute gilt in den Erzbistümern und Bistümern in Nordrhein-Westfalen das Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens (VVG) von 1924, das auf die Gesetzgebung aus dem Kulturkampf zurückgeht.
Unflexibel, unpraktisch und weit entfernt von der heutigen Realität im Pastoralem Raum bzw. Pastoralverbund und Pfarrei – das sind oft geäußerte Kritikpunkte. Deshalb haben sich die fünf Diözesen in NRW darauf verständigt, das staatliche Gesetz durch ein neues Kirchliches Vermögensverwaltungsgesetz (KVVG) zu ersetzen. Hierfür hat eine überdiözesane Projektgruppe einen Gesetzentwurf erarbeitet. Dieser wurde im vergangenen Jahr durch die Generalvikare für eine breite Konsultationsphase freigegeben, welche am 30. September 2022 endete und auf großes Interesse stieß. Auf die vielen – teils sehr unterschiedlichen – Rückmeldungen hin wurde der Gesetzentwurf unter Beteiligung von Fachleuten aus dem Kirchen- und Staatskirchenrecht überarbeitet und finalisiert.
Lesen Sie zum Thema auch noch einmal das Interview mit dem Justitiar des Erzbistums Paderborn Marcus Baumann-Gretza (Projektleitung) und der Projektreferentin Marlene Hoischen zum Beginn der Konsultationsphase im April 2022: