Zwei lächelnde Personen (ein Mann und eine Frau) vor einem violetten Hintergrund mit dem Logo des Erzbistums Paderborn. Text auf dem Bild: „Wahlen zu den pastoralen Gremien und Kirchenvorständen“, „Dabei! Du auch?“, „Mit dir für ein Wir!“ sowie ein blauer Kreis mit der Aufschrift „Gestalte Zukunft und kandidiere für Kirche! Hier klicken!“.
logocontainer-upper
Wir-Portal
logocontainer-lower

Wahlen zu pastoralen Gremien und Kirchenvorständen im Erzbistum Paderborn

Erzbistum Paderborn führt hybride Wahlen im Herbst 2025 ein

Das Erzbistum Paderborn wird im Herbst 2025 die Wahlen zu den pastoralen Gremien und zu den Kirchenvorständen erstmals in einem hybriden Format abhalten. Dieses Modell bietet den Wahlberechtigten die Möglichkeit, ihre Stimme digital abzugeben oder auf Antrag per Briefwahl teilzunehmen. Die klassische Urnenwahl vor Ort entfällt. Ziel dieser Neuerung ist es, die Wahlbeteiligung zu erhöhen und eine flexible, benutzerfreundliche Stimmabgabe zu ermöglichen.

Durch die digitale Wahlmöglichkeit sollen mehr Gemeindemitglieder – auch über den Kreis der regelmäßigen Gottesdienstbesucherinnen und -besucher hinaus – zur Teilnahme motiviert werden. Damit soll der demokratische Prozess in den Pfarrgemeinden gestärkt und die Legitimation der gewählten Vertreterinnen und Vertreter erhöht werden.

Um die Umstellung so reibungslos wie möglich zu gestalten, wird das Erzbistum mit einem erfahrenen Dienstleister zusammenarbeiten, der für einen sicheren und nutzerfreundlichen Ablauf sorgt. Schulungen und Informationsveranstaltungen werden rechtzeitig angeboten, um die ehrenamtlichen Helfer und die Pfarrgemeinden optimal auf die neuen Wahlprozesse vorzubereiten.

Wahlberechtigte, die die digitale Stimmabgabe nicht nutzen möchten, haben weiterhin die Möglichkeit, ihre Stimme per Briefwahl abzugeben. Die Kosten für die Umsetzung der hybriden Wahlen bleiben für die Kirchengemeinden dabei grundsätzlich kostenneutral.

Bei Fragen können sich Interessierte an das Projektteam im Erzbischöflichen Generalvikariat unter folgender E-Mail-Adresse wenden:

Materialien zur Wahl ab sofort zum Download und im Shop

Um Menschen in Ihrer Gemeinde oder Einrichtung umfassend über die bevorstehenden Gremienwahlen zu informieren, zur Kandidatur zu ermutigen und sie gleichzeitig zur aktiven Wahlbeteiligung einzuladen, stellen wir Ihnen ab sofort vielfältige Materialien zur Verfügung – zum Download und im Shop des Erzbistums Paderborn. Diese unterstützen Sie dabei, auf die Bedeutung der Wahlen aufmerksam zu machen und das Engagement vor Ort zu stärken.

Plakate und Flyer im Shop

Im Shop finden Sie unter anderem Informationsflyer und eine Serie von Plakaten, die sowohl interessierte Kandidaten als auch Wähler direkt ansprechen. Engagierte Mitglieder aus Kirchenvorständen und pastoralen Gremien zeigen auf den Plakaten: Mitgestaltung macht Freude, schafft Gemeinschaft und zeigt Wirkung. Prägnante Botschaften wie „Kirche lebt – mit dir!“, „Mit dir für ein Wir!“ oder „Dein Talent wirkt!“ laden ein, Verantwortung zu übernehmen – und motivieren zugleich, von seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Der begleitende Flyer informiert kompakt über Aufgaben, Chancen und die Bedeutung der Gremienarbeit. Er macht deutlich: Gerade in der aktuellen Neuausrichtung von Seelsorge und Verwaltung braucht es Menschen, die aktiv mitgestalten – als Kandidat oder Wähler. Denn die neu entstehenden Seelsorgeräume eröffnen mehr Gestaltungsspielräume, die gemeinsam gefüllt werden wollen.

Weitere Materialien zum Download

Neben Plakaten stehen Ihnen auch Anzeigen, Pfarrbriefmäntel und Textbausteine zur Verfügung, mit denen Sie in Ihrer Pfarrei oder Einrichtung werben können. Es gibt ein Paket für die Kandidatensuche, ein weiteres für die Motivation, sich im Herbst an den Wahlen zu beteiligen.

Für Pfarreien und Einrichtungen, die den Webseitenbaukasten FLIB nutzen, gibt es zudem ein fertiges Websitekit. Dieses enthält bereits aufbereitete Inhalte, Bilder und Gestaltungsvorlagen, die Sie unkompliziert auf Ihrer Internetseite einbinden können. So machen Sie online sichtbar, wie wichtig es ist, mitzumachen – bei der Kandidatensuche und an der Wahlurne. Selbstverständlich können die Inhalte auch auf anderen Webseiten genutzt werden.

FAQ zu den Online-Wahlen

Wir haben die wichtigsten Fragen zur Online-Wahl in einem FAQ zusammengestellt. Neben grundsätzlichen Themen rund um die Wahl finden Sie in dem FAQ unter anderem Informationen dazu, was das neue Prozedere für die Wahlberechtigten, die Kirchengemeinden und mögliche Kandidierende bedeutet. Die Liste der Fragen wird kontinuierlich erweitert.

 

Wie funktioniert die digitale Stimmabgabe? Probieren Sie es aus!

Wie einfach und selbsterklärend die digitale Wahl zu den pastoralen Gremien und Kirchenvorständen abläuft, können Sie hier ausprobieren. Wir stellen Ihnen zwei Demo-Wahlkabinen zur Verfügung, eine für die Wahl zu den pastoralen Gremien, eine für die Wahl zu den Kirchenvorständen. Für die tatsächliche Wahl im Herbst erhalten Sie dann ein Schreiben mit den Zugangsdaten zur Wahlkabine. Selbstverständlich ist die Wahl anonym. Das Verfahren lässt keine Rückschlüsse auf die Person zu, die ihre Stimme abgegeben hat.

Zeitstrahl für die Wahlen

Kirchenvorstand

pastorale Gremien

Bis 9. Mai 2025

Antrag des Kirchenvorstandes auf Veränderung der Anzahl der gewählten Mitglieder

Bis 27. Juni 2025

Bildung des Wahlausschusses

Bis 4. Juli 2025

ggf. Entscheid über Stimmbezirke

Bis 18. Juli 2025

Festlegung der Gremiengröße und Anzahl der zu wählenden Mitglieder für die nächste Amtszeit

Spätestens am 18. Juli 2025

Anordnung der Wahl und Bildung eines Wahlvorstandes

Spätestens am 1. August 2025

Nachweis zur Ausübung des passiven Wahlrechts in einer anderen Kirchengemeinde

Spätestens am 1. August 2025

Nachweis zur Ausübung des passiven Wahlrechts in einer anderen Kirchengemeinde

Spätestens am 1. August 2025

Veröffentlichung der Vorschlagsliste und anschließende Möglichkeit zur Ergänzung

Spätestens am 1. August 2025

Veröffentlichung der Vorschlagsliste und anschließende Möglichkeit zur Ergänzung

Spätestens am 19. September 2025

Veröffentlichung der endgültigen Kandidierendenliste

Spätestens am19. September 2025

Veröffentlichung der endgültigen Kandidierendenliste

Spätestens am 19. September 2025

Nachweis zur Ausübung des aktiven Wahlrechts in einer anderen Kirchengemeinde

Spätestens am 19. September 2025

Nachweis zur Ausübung des aktiven Wahlrechts in einer anderen Kirchengemeinde

Spätestens am 19. September 2025

Bildung eines Wahlvorstandes

Ab 9. Oktober 2025

Versand der Wahlunterlagen

Ab 9. Oktober 2025

Versand der Wahlunterlagen

10. Oktober 2025

Beginn des Wahlzeitraums

10. Oktober 2025

Beginn des Wahlzeitraums

7. November 2025

Ende des Online-Wahlzeitraums

7. November 2025

Ende des Online-Wahlzeitraums

8./9. November 2025

Ende des Briefwahlzeitraums

8./9. November 2025

Ende des Briefwahlzeitraums

Wahlen mit veränderten rechtlichen Voraussetzungen

Wenn im Herbst 2025 die ehrenamtlichen Gremien im Erzbistum Paderborn gewählt werden, ist nicht nur das Format einer hybriden Wahl neu. Verändert haben sich auch die rechtlichen Voraussetzungen für die Kirchenvorstände und pastoralen Gremien.

Bei der Wahl zu den Kirchenvorständen kommt das neue „Kirchliche Vermögensverwaltungsgesetz“ (KVVG) zur Anwendung, das seit dem 1. November 2024 in Kraft ist (KA 2024, Nr. 130):

Für die pastoralen Gremien gilt ein neues Statut, das Ende 2024 in Kraft getreten ist (KA 2024, Nr. 160). Es führt mit dem Rat der Pfarrei, den Rat der Pfarreien und dem Pastoralverbundsrat neue pastorale Gremien ein, die für die in ihnen engagierten Menschen mehr Mitsprache, mehr Freiraum und mehr Verantwortung bedeuten.

Ansprechpersonen

© Till Kupitz / Erzbistum Paderborn

Marlene Hoischen

Assessorin Rechtsfragen
© Besim Mazhiqi / Erzbistum Paderborn

Dr. Christian Föller

Team Leitung durch ehrenamtliche Gremien
Kontakt
| |
generalvikariat@erzbistum-paderborn.de
+49 (0)5251 125-0
Barrierefreiheit