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© Foto: LStockStudio / Shutterstock.com

Gremien & Mitbestimmung

Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände sind die beiden Gremien der ehrenamtlichen Mitverantwortung in den Pfarreien des Erzbistums Paderborn. Beide werden von Gemeindemitgliedern gewählt, sie unterscheiden sich jedoch in ihren Aufgaben.

Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist ein Instrument der Mitbestimmung und Selbstverwaltung durch die Gemeindeglieder und für die Vermögensverwaltung der Gemeinde zuständig. Auf diese Weise unterstützt er sie bei der Erfüllung ihrer seelsorglichen und caritativen Aufgaben. In der Regel besteht das Gremium aus dem Pfarrer oder dem leitenden Geistlichen der Kirchengemeinde und den von den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern gewählten Frauen und Männern. Im Rahmen des gesetzlichen Auftrages zur Vermögensverwaltung besteht seine Aufgabe – neben der Aufstellung des Haushaltsplans und der Verabschiedung der Jahresrechnung – insbesondere in der aktiven Mitsorge und Mitarbeit für die Einrichtungen der Gemeinde (z. B. Kirche, Kindergarten, Pfarrheim oder Friedhof) sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Teilweise kommt auch die Mitarbeit in den Gremien des Pastoralverbundes hinzu, dem die Kirchengemeinde angehört. Von zunehmender Bedeutung für die Arbeit des Kirchenvorstands ist außerdem die Entlastung des Pfarrers von Verwaltungsaufgaben. Die Mitglieder des Kirchenvorstands werden für sechs Jahre gewählt.

Pfarrgemeinderat

„Der Pfarrgemeinderat trägt und gestaltet als Gremium der pastoralen Mitverantwortung das Leben der Pfarrgemeinde im Rahmen des Pastoralen Raumes in besonderer Weise mit. Zusammen mit dem Pfarrer, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im pastoralen Dienst und dem Kirchenvorstand nimmt er die Herausforderungen im Lebensraum der Pfarrgemeinde wahr. Er führt alle Kräfte zur Ausübung ihrer gemeinsamen Verantwortung zusammen. Die gemeinsamen Aufgaben im Pastoralen Raum verfolgt er, unter Wahrung der Eigenständigkeit der örtlichen Pfarrgemeinde, insbesondere durch Mitwirkung in den Gremien des Pastoralen Raumes.“ (aus dem Statut für Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Paderborn) Das Zukunftsbild beschreibt die Rolle der Pfarrgemeinderäte mit folgenden Worten: „Sie sind nicht als Bewahrer von Einzelinteressen (etwa bestimmter Gemeinden und Gruppen), sondern als Akteur auf einem geistlichen Weg gemeinsam mit anderen unterwegs, um im Hören aufeinander und im Ringen miteinander tragfähige Lösungen für alle Beteiligten zu finden.“

 

Mehr zu den beiden Gremien

Weitere Informationen und Arbeitshilfen für beide Gremien finden sich im Verwaltungshandbuch für das Erzbistums Paderborn.

 

Wahlen

Am 6. und 7. November 2021 finden im Erzbistum Paderborn Kirchenvorstands- und Pfarrgemeinderatswahlen statt. Für die Pfarrgemeinderatswahl sind erste Informationsveranstaltungen geplant.

Weitere Informationen

Modellprojekt Ehrenamtliche Mitverantwortung

Von den großen Veränderungen innerhalb der Kirche sind auch das ehrenamtliche Engagement und die Gremienarbeit betroffen.

Es gibt immer weniger die eine Art und den einen Ort, den Glauben zu leben; zunehmend mehr Menschen wollen eher in überschaubaren Projekten mitarbeiten, statt sich auf viele Jahre hin zu binden; die Lebensfragen der Menschen erfordern überzeugende Antworten aus einem persönlichen Glauben heraus. Das sind nur einige wenige Stichworte, aber sie zeigen bereits: Kirchliches Leben wird sich in Zukunft immer weniger mit Selbstverständlichkeiten gestalten lassen. Wie aber soll es dann weitergehen?

Dazu experimentieren im Modellprojekt “Entwicklung der ehrenamtlichen Mitverantwortung” verschiedene Pastorale Räume und eine Pfarrei. Die Erfahrungen werden gesammelt und ausgewertet, damit alle Beteiligten – vor Ort und in der Diözese – lernen können und dieser Erfolg gesichert wird.

Ansprechpersonen

© Sabrina Voss / Erzbistum Paderborn

Matthias Kolk

Abteilung Leben im Pastoralen Raum

Marlene Hoischen

Assessorin Rechtsfragen
Foto: Sabrina Voss / Erzbistum Paderborn

Annette Koch

 
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generalvikariat@erzbistum-paderborn.de
+49 (0)5251 125-0
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