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© Foto: Datenschutz-Stockfoto / Shutterstock.com

Zentrale Koordination Datenschutz

Im Aufgabengebiet „Zentrale Koordination Datenschutz“ werden die datenschutzrechtlichen Aktivitäten im Erzbistum Paderborn koordiniert. Die Stelle fungiert insoweit als Ansprechpartner u. a. für die betrieblichen Datenschutzbeauftragten und die im Sinne des KDG verantwortlichen kirchlichen Stellen.

Ansprechperson Zentrale Koordination Datenschutz:

Bernd Bussek

Für allgemeine Anfragen zum Datenschutz in Ihrer Einrichtung steht Ihnen der oder die jeweilige betriebliche Datenschutzbeauftragte zur Verfügung.

Mit Datenschutzbeschwerden wenden Sie sich bitte an den oder die betriebliche/n Datenschutzbeauftragte/n der jeweiligen Einrichtung oder an die kirchliche Datenschutzaufsicht.

Grundsätzliches zum kirchlichen Datenschutz

Das verfassungsrechtlich garantierte Recht der Kirche, ihre Angelegenheiten selbstständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes zu ordnen und zu verwalten, umfasst auch das Recht zur autonomen Regelung des Datenschutzes im kirchlichen Bereich. Dieses Recht ist auch europarechtlich geachtet und festgeschrieben in Artikel 91 und Erwägungsgrund 165 der EU-DSGVO und Artikel 17 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Dementsprechend haben die Diözesanbischöfe von Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn für ihren Zuständigkeitsbereich in Einklang mit den Bestimmungen der EU-DSGVO umfassende datenschutzrechtliche Regelungen getroffen und sich darauf verständigt, die Datenschutzaufsicht in einer überdiözesanen Datenschutzstelle (Katholisches Datenschutzzentrum) zu organisieren.

Die kirchlichen Regelungen zum Datenschutz finden Sie beim katholischen Datenschutzzentrum.

© Besim Mazhiqi / Erzbistum Paderborn
© Besim Mazhiqi / Erzbistum Paderborn

Betriebliche Datenschutzbeauftragte

Die Aufgaben des/der betrieblichen Datenschutzbeauftragten im Sinne der §§ 36 bis 38 KDG nehmen wahr:

Für das Erzbistum Paderborn, den Erzbischöflichen Stuhl zu Paderborn und das Metropolitankapitel zu Paderborn (einschl. deren Einrichtungen):
datenschutz nord GmbH, Bremen
Kontakt: bDSB@erzbistum-paderborn.de

Für die Kirchengemeinden im Erzbistum Paderborn:
Biehn & Professionals GmbH, Lippstadt
Kontakt: datenschutz-kg@biehn-und-professionals.de

Kirchliche Datenschutzaufsicht

Gemäß § 48 KDG hat jede betroffene Person unbeschadet eines anderweitigen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei der kirchlichen Datenschutzaufsicht, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Vorschriften des KDG oder gegen andere Datenschutzvorschriften verstößt. Die Datenschutzaufsicht für das Erzbistum Paderborn (einschl. des hessischen und des niedersächsischen Anteils) wird durch das Katholische Datenschutzzentrum (KDSZ) in Dortmund wahrgenommen. Leiter der Einrichtung und zugleich Diözesandatenschutzbeauftragter (DDSB) im Sinne des § 42 KDG ist Herr Steffen Pau. Die Kontaktdaten und weitere Informationen zum KDSZ finden Sie unter:

Kirchliche Datenschutzgerichte

In Wahrnehmung der der Kirche durch das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland garantierten Freiheit, ihre Angelegenheiten selbstständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes zu ordnen, und im Einklang mit der EU-DSGVO zur Herstellung und Gewährleistung eines wirksamen gerichtlichen Rechtsschutzes auf dem Gebiet des Datenschutzes, wie dies in § 49 Absatz 3 des Kirchlichen Datenschutzgesetzes (KDG) vorgesehen ist, hat die Deutsche Bischofskonferenz aufgrund eines besonderen Mandats des Apostolischen Stuhles gemäß can. 455 § 1 CIC die Kirchliche Datenschutzgerichtsordnung (KDSGO) erlassen.

Auf Grundlage der KDSGO wurden als Spezial-Verwaltungsgerichtsbarkeit ein Interdiözesanes Datenschutzgericht (1. Instanz) und das Datenschutzgericht der Deutschen Bischofskonferenz (2. Instanz) errichtet.

Informationen zur Zuständigkeit der kirchlichen Datenschutzgerichte finden Sie unter:

 
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generalvikariat@erzbistum-paderborn.de
+49 (0)5251 125-0
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