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FAQ

Häufige Fragen und Antworten zur zukünftigen diözesanen Immobilienstrategie

Der Anzug ist zu groß geworden

Die Bistumsleitung greift bei der Beschreibung der gegenwärtigen Immobiliensituation im Erzbistum Paderborn zum Bild des zu groß gewordenen Anzugs. Das Bild zeigt die Herausforderung: Würde man nur einen Ärmel des Anzugs abschneiden, wäre dieser gänzlich unangemessen und zugleich immer noch zu groß. Deshalb besteht Handlungsbedarf. Der gesamte Anzug muss in sinnvoller Weise kleiner werden.

Die Ausgangslage lässt sich so beschreiben: In vielen Kirchengemeinden verändern sich die Aktivitäten und werden weniger. Die vorhandenen Gebäude werden weitaus weniger genutzt als in der Vergangenheit. Außerdem braucht es für neue Überlegungen in der Pastoral andere Gebäude. Die Pflege und der immer komplexer werdende Betrieb sind aber weiterhin durch stetig weniger ehrenamtlich und hauptberuflich Engagierte sicherzustellen. Einem steigenden Finanzbedarf für Instandhaltung und Betrieb stehen rückläufige Einnahmen bei Kollekten und Kirchensteuern gegenüber.

Im Folgenden sind Fragen und Antworten zu einer zukünftigen diözesanen Immobilienstrategie aufgelistet:

Grundsätzliches

Die Immobilienstrategie wurde von der Bistumsleitung und den Bereichen Bauen, Finanzen und Pastorale Dienste im Erzbischöflichen Generalvikariat sowie unter Beteiligung der Gemeindeverbände erarbeitet. Sie umfasst sämtliche Gebäude im Eigentum der Kirchengemeinden in den Pastoralen Räumen, für deren Nutzung und Unterhalt das Erzbistum Paderborn finanzielle Zuwendungen leistet.

Zum 1. Juli 2022 wurde die Immobilienstrategie im Zusammenhang mit einer neuen Förderrichtlinie in Kraft gesetzt. Ebenso wurde die Verwaltungsverordnung zu Zuschüssen den Gremien abgestimmt; sie trat zum 1. Juli 2022 in Kraft.

Die intensive Auseinandersetzung mit der Immobilienfrage bietet vor Ort eine gute Möglichkeit, eine Bestandsaufnahme der aktuellen pastoralen und kirchengemeindlichen Realität zu machen. Außerdem empfiehlt es sich, diese Realität vor dem Hintergrund der vorhersehbaren Einschnitte (zukünftig weniger Gläubige, weniger pastorales und ehrenamtliches Personal, weniger Finanzmittel) zu überprüfen. Auf dieser Basis können dann Chancen, Ideen und mögliche pastorale Schwerpunkte für die Zukunft ausgelotet werden.

Die Verantwortlichen in den Pastoralen Räumen haben die Möglichkeit, ihre Immobilien weiter wie bisher im Bestand zu halten oder sich für eine bedarfsgerechte Reduzierung des Immobilienbestands auszusprechen. In diesem Fall stellen sie über den Gemeindeverband eine Anfrage an eine diözesane Kompetenzeinheit, um den Weg zum individuellen Immobilienkonzept zu starten. Das weitere Vorgehen folgt dem Stufenmodell. In einer dritten Stufe können zusätzliche Schwerpunkte durch die Verantwortlichen vor Ort oder seitens der Diözese entwickelt werden.

Im Prozess der Transformation unterstützt das Erzbistum Paderborn die Kirchengemeinden in den Pastoralen Räumen bei der Entwicklung zukunftsweisender Immobilienkonzepte durch das Team Immobilienberatung (TIB). Das sind Expertinnen und Experten aus den Bereichen Pastoral, Finanzen und Bauen. Diese werden eine Vielzahl von weiteren Fachleuten aus den Gemeindeverbänden, Kirchengemeinden, Dekanaten und darüber hinaus relevante beteiligte Personen einbeziehen.

Den Handlungsbedarf haben mehrere Seiten identifiziert: Die Bistumsleitung und der Bereich Bauen unter der Leitung der Diözesanbaumeisterin haben in Zusammenarbeit mit den Bereichen Finanzen und Pastorale Dienste festgestellt, dass der Immobilienbestand finanziell und pastoral nicht mehr zu den gesellschaftlichen und kirchlichen Entwicklungen passt.

Dafür sprechen auch viele Zahlen, die sich in der jährlichen kirchlichen Statistik wiederfinden. Dem Erzbischof ist es wichtig, dass auch zukünftige Generationen ihren Glauben leben können und es eine Chance für das Weiterleben des Glaubens in unseren Breiten gibt.

Darauf zielen auch die Rückmeldungen, die während der letzten großen diözesanen Treffen wie Pastoralwerkstatt, Diözesanem Forum oder Diözesantag erfasst wurden. Beispielsweise stellen Gläubige Anfragen zum Umgang mit den Immobilien und fordern eine Umschichtung der finanziellen Mittel weg vom Unterhalt von Immobilien hin zu seelsorgerischen und caritativen Aufgaben.

Kirchenvorstände berichten vermehrt über einen zu großen Immobilienbestand und dass sie ihrer rechtlichen Verantwortung im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung und Gebäudeunterhaltung (Betreiberverantwortung) nur noch unter großen Schwierigkeiten nachkommen können.

Darauf gibt es keine pauschale Antwort.  Mitunter passen Immobilien nicht mehr zu aktuellen (pastoralen) Veränderungen in der Kirche und Gesellschaft.
Indizien für einen zu großen Immobilienbestand liegen vor, wenn

  • die Betreiberverantwortung durch die Ehrenamtlichen nicht mehr gewährleistet werden kann.
  • die Pfarrheime nur noch eine geringe Auslastung haben und die Kirchen immer leerer werden.
  • sich wenige Gläubige und kirchliche Aktivitäten auf große und viele Gebäude verteilen.
  • die finanziellen Ressourcen vor Ort perspektivisch nicht mehr ausreichen, um den Bestand zu erhalten und zu modernisieren und für die inhaltliche Arbeit fehlen.

Die Feststellung dieser Indizien kann jedoch nur vor Ort geschehen.

Die Beantwortung hängt davon ab, wie der Begriff „notwendig“ gefüllt wird, denn Kirchen sind auch ein Zeugnis für die Gegenwart Gottes in unseren Städten und Dörfern.

Unter rein praktischen Gesichtspunkten würden die weniger werdenden Gläubigen in weniger werdende Kirchen passen, sofern die für eine Gottesdienstteilnahme erforderliche Mobilität gewährleistet wäre. Im Allgemeinen ist auch eine wirklich feierliche Gestaltung eines Gottesdienstes mit nur wenigen Teilnehmenden in einem großen Kirchenraum oft schwierig zu realisieren. Abseits dieser rein praktischen Erwägungen sind Kirchen identitätsstiftend. Die in der Immobilienstrategie angestrebte Reduzierung heißt nicht zwangsläufig Schließung. Ein absoluter Rückzug aus der Fläche ist in der Immobilienstrategie ausdrücklich nicht vorgesehen.

Individuelle sinnvolle Lösungen können im Rahmen der Immobilienkonzeption nur vor Ort erarbeitet werden. Hierzu steht die diözesane Kompetenzeinheit zur Verfügung.

Mit dem Zukunftsbild für das Erzbistum Paderborn und auch mit dem Diözesanen Weg 2030+ setzt die Bistumsleitung auch auf einen missionarischen Aufbruch. Es geht um das Wiederentdecken der Begegnung mit Christus und seiner Kirche. Die Immobilienstrategie ist darauf angelegt, neue pastorale Impulse auf diesem Weg zu ermöglichen.

In der Diskussion um die Zukunft der Immobiliennutzung ist auch ein realistischer Blick nötig, denn diese pastoralen Ziele lassen sich nicht von heute auf morgen erreichen.

Ein Beweggrund für die neue Immobilienstrategie ist die Aussage, dass Baumaßnahmen immer komplexer und die Betreiberverantwortung für ehrenamtliche Kirchenvorstände herausfordernder werden.

Betreiberverantwortung bedeutet die Gesamtheit der Verantwortung, die mit der Existenz und der Nutzung eines Gebäudes zusammenhängen. Dies reicht vom Versicherungsschutz über den Schneeräumdienst und den Schutz vor herabfallenden Dachziegeln bis zu Denkmalschutzvorschriften und der Einhaltung von Brandschutzanforderungen. Zudem werden rechtliche Anforderungen komplexer, die sowohl bei großen Bauprojekten als auch bei kleinen Bauunterhaltungsmaßnahmen zu berücksichtigen sind.

Gerade in jüngerer Vergangenheit zeigt sich, dass die externen Auflagen stetig steigen:

  • Rechtliche Auflagen werden komplizierter, Denkmalschutzvorgaben werden strenger, eine sachgerechte Heizung und Lüftung der sensiblen Gebäudesubstanz erfordert besonderen Sachverstand.
  • Von der öffentlichen Hand gesetzte energetische Standards werden höher. Zudem fordern auch die für Bewahrung der Schöpfung sensibilisierten Gläubigen einen sparsamen Einsatz von Energie, was häufig nur mit hohen Investitionen zu bewerkstelligen ist.
  • Barrierefreiheit ist insbesondere in historischen Gebäuden schwierig umzusetzen.
  • Die Brandschutzanforderungen steigen.

Erschwert wird die Situation dadurch, dass sich eine abnehmende Zahl ehrenamtlich Engagierter um immer mehr und immer komplexere Aufgaben kümmern muss. Ebenfalls mit dem Rückgang und der Veränderung des ehrenamtlichen Engagements hängt zusammen, dass viele früher alltägliche Aufgaben (Grünpflege, Reinigung, Schneedienst, Betreuung von Baustellen etc.) zunehmend extern vergeben werden müssen, sodass dafür mehr finanzielle Mittel beansprucht werden.

Ein Punkt des Zukunftsbildes lautet, dass die Kirche von Paderborn zeichenhaft handelt. Sie überprüft deshalb alle pastoralen Aktivitäten und fördert eine konzentrierte Präsenz.

Priorität haben die vier Handlungsfelder: Evangelisierung – Lernen, aus der Taufberufung zu leben; Ehrenamt – Engagement aus Berufung; Missionarisch Kirche sein – Pastorale Orte und Gelegenheiten sowie Caritas und Weltverantwortung – Diakonisch handeln.

Die Schaffung von besonderen Zentren leitet sich aus diesem Anspruch zeichenhaften Handelns ab. Diese Zentren stehen allen Gläubigen offen. Bistumseigene Gebäude werden ebenfalls bezüglich einer Konzentration geprüft. Grundsätzlich gilt, dass auch hier die finanziellen Mittel zukünftig zurückgehen werden.

Reduktion ist immer ein schmerzlicher Weg, der Zeit braucht. Im Gegensatz zu anderen Bistümern kann das Erzbistum Paderborn durch seine stabile Finanzlage diesen Weg moderat angehen.

Alle Beteiligten müssen die Bereitschaft entdecken, sich darauf einzulassen und auch die Chancen zu sehen, die bei einer ehrlichen Auseinandersetzung mit der Zukunft erkennbar werden.

Veränderungen geschehen in der Regel nicht ohne einen Anstoß. Viele Kirchengemeinden haben ja bereits erste Schritte auf dem Weg der Kooperation im Pastoralen Raum oder hin zu einer Gesamtpfarrei unternommen. Diese Erfahrungen sind nun eine gute Grundlage, die notwendigen Anpassungen gemeinsam zu entwickeln und damit verträglich zu gestalten.

Den idealtypischen Prozess, der angestrebt wird, zeigt unser Zeitstrahl https://wir-erzbistum-paderborn.de/strategische-themen/immobilienstrategie/. Durch eine gute Zeit- und Terminplanung soll die Beratung zeitlich begrenzt werden, um keine endlosen Prozesse zu bekommen und Ressourcen gut einzusetzen. Allerdings ist es keine starre Frist, die eingehalten werden muss. Vielmehr wird versucht, auf die Bedarfe und Entwicklungen innerhalb eines Prozesses adäquat zu reagieren.

In diesem Fall wird der Beratungsprozess einvernehmlich beendet. Wenn es also zu keinen Flächenreduzierungen kommt, bleiben die Gemeinden in Förderstufe 1. Allerdings werden wir versuchen, durch die Fachberatung und auch durch die Prozessberatung bei strittigen Themen möglichst eine für alle tragbare Lösung zu finden.

Was wäre, wenn ...

… die Veränderung einträte? Wir möchten unseren Gebäudebestand bedarfsgerecht reduzieren.

Die Gremien in einer Kirchengemeinde oder mehrere Kirchengemeinden im Pastoralen Raum haben erkannt: Der Anzug wird ihnen zu groß. Sie entscheiden sich freiwillig dazu, ihren Gebäudebestand bedarfsgerecht zu reduzieren (in der späteren Immobilienstrategie als Stufe 2 bezeichnet). Dabei werden sie durch Beratung und Impulse seitens der diözesanen Kompetenzeinheit unterstützt und die unterschiedlichen Akteure werden zusammengeführt. Ein Immobilienkonzept entsteht.

Das genaue Verfahren wird auf dieser Webseite kommuniziert. Klar ist jetzt: Die Kirchengemeinde stellt über den Gemeindeverband eine Anfrage an die diözesane Kompetenzeinheit. Gemeinsam wird ein individuelles Immobilienkonzept erarbeitet. Die eigentliche Entscheidung über die Umsetzung liegt bei den Gremien im Pastoralen Raum vor Ort, unter anderem bei dem Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat. Auf dem Weg zur Entscheidung ist eine breitere Beteiligung der Kirchengemeinde gewünscht.

Das Erzbistum hat aktuell noch die Mittel, um vorausschauend agieren zu können, statt nur reagieren zu müssen. Die Kirchengemeinden können frei entscheiden, ob und wann sie diesen Prozess starten. Die Geschwindigkeit wird aber auch durch die bauliche und finanzielle Situation vor Ort geprägt sein. Ziel des Prozesses sollte sein, dass die Verantwortlichen vor Ort nicht in eine endlose Schleife einsteigen, sondern selbst zeitlich zu erreichende Ziele definieren. Die Konzentration der Arbeit vor Ort soll auf den pastoralen Angeboten liegen, nicht auf der Verwaltung.
Wir kalkulieren mit einem Zeitraum von 15 Monaten, bis Ergebnisse erzielt werden.

  • Alle Kirchenvorstände und auch die pastoralen Gremien müssen dem Prozess zustimmen.
  • Sie erwartet ein ca. 15 monatiger Prozess. In dieser Zeit wird es viele Termine geben, dafür müssen Zeiten bereitgestellt werden.
  • Vor Ort müssen in einem ersten Schritt notwendige Daten gesammelt werden (Nutzungen, Auslastung, baulicher Zustand, finanzielle Lage, …).
  • Dann werden mögliche Szenarien erarbeitet.
  • Alle beteiligten Pfarrgemeinden müssen die Bereitschaft zur Flächenreduktion mitbringen. (‚Veränderung ja – aber nur bei den Anderen‘ funktioniert nicht.)
  • Es braucht eine grundsätzliche Ehrlichkeit im Betrachten der Veränderungen im kirchlichen (und gesellschaftlichen) Leben.
  • Es braucht die Bereitschaft zum kreativen Denken und zur Lösungsorientierung.
  • Möglicherweise müssen Kooperationspartner gesucht werden.

Es ist vorstellbar, dass in der Zukunft auch Kirchengebäude neben der liturgischen noch weitere Nutzungsmöglichkeiten erhalten, zum Beispiel als Versammlungsort. Umgekehrt ist es möglich, dass in einem Pfarrheim ein liturgischer Raum eingerichtet wird. Eine multifunktionale Nutzung muss dabei immer im Einklang mit der Würde eines Gotteshauses stehen. Die Kompetenzeinheit stellt eine Abstimmung mit den verantwortlichen Gremien sicher (Liturgie- und Kunstkommission).

Multifunktionalität verstehen wir als die Eignung eines Gebäudes für unterschiedlichste Aktivitäten. Dabei lassen sich die örtlich vorhandenen Gebäude nach kreativer Weiternutzung oder alternativer Nachnutzung differenzieren.

Die Ausrichtung multifunktionaler Nutzungen oder alternativer Nachnutzungen bedarf einer Abstimmung mit dem Erzbistum. Um diese Prozesse positiv, effektiv, nachhaltig und effizient zu gestalten, wird die Kompetenzeinheit als interdisziplinäres Beratungsteam gebildet und werden liturgische, finanzielle und technische Rahmenbedingungen mit den Verantwortlichen abgestimmt.

Eine andere Nutzung von kircheneigenen Immobilien kann auch eine Mischnutzung durch kirchliche und nicht kirchliche Institutionen bedeuten.

Kreative Gedanken zu Kooperationen und neuen Finanzierungsmöglichkeiten sind ausdrücklich erwünscht und können das Immobilienkonzept bereichern. Oft sind die Herausforderungen sehr komplex (Denkmalschutz, Bauphysik, Baurecht, Bautechnik etc.). Daher sind diese Möglichkeiten individuell im Beratungsprozess zu prüfen.

Das Ziel der Immobilienstrategie lautet nicht Rückbau, sondern eine sinnvolle Verteilung insgesamt rückläufiger Mittel und eine notwendige kreative Veränderung, um pastorale Innovationen und caritatives Engagement zu ermöglichen.

Ziel ist der dauerhafte, risikoarme Betrieb von Immobilien in einem bedarfsgerechten Umfang. Dazu ist ein realistischer Blick auf den Immobilienbestand und ein Abgleich mit den pastoralen Anforderungen erforderlich.

Über die Umsetzung können ausschließlich die Eigentümer der Immobilien entscheiden, also die Kirchengemeinden vor Ort, vertreten durch die gewählten Vertreter. Bei diesem schwierigen Prozess werden die Verantwortlichen in den Pastoralen Räumen nicht alleine gelassen, sondern aktiv durch Beratungsangebote des Erzbistums unterstützt.

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Bei der Priorisierung wird allerdings berücksichtigt, ob es sich um einen kompletten Pastoralen Raum handelt oder nicht. Bei einem Blick auf den gesamten Pastoralen Raum bieten sich in der Regel mehr Chancen und Möglichkeiten für Veränderungen und die Reduzierung von Flächen. Wichtig ist in jedem Fall im Sinne der Transparenz, dass alle Kirchengemeinden im Pastoralen Raum aktiv befragt werden und über entsprechende Gremienbeschlüsse einer Teilnahme an der Immobilienberatung zustimmen oder ggf. diese ablehnen.

Die Gemeinden, die nicht teilnehmen, bleiben in Förderstufe 1 und die anderen stimmen für die Gemeinden ein Konzept ab und gelangen bei Genehmigung in Stufe.

Die vollständige Anmeldung einschließlich der Beschlüsse von PGR und KV musste bis zum 30.09.22 im Erzbischöflichen Generalvikariat vorliegen.

Die Beratung wird von uns begleitet (Fachberatung und Prozessberatung), Termine werden gemeinsam mit den Kirchengemeinden vereinbart. Es gibt also keine Frist, bis zu der das finale Konzept eingereicht werden muss. Ziel ist es viel mehr, den Prozess zeitlich zu begrenzen.

In der Verwaltungsverordnung zur Bezuschussung von Baumaßnahmen in Kirchengemeinden, gültig ab 01.07.2022, Punkt II c) (4) heißt es:
„Flächenreduzierungen werden als realisiert anerkannt, wenn und soweit im Einzelfall einer der nachfolgenden Schritte durchgeführt wurde: • Genehmigter Kaufvertrag zur Abgabe einer kirchlichen Immobilie • Durchgeführter Abriss von Gebäuden oder Gebäudeteilen • Genehmigter langfristiger Mietvertrag mit Dritten, d.h. Gewerbemietvertrag mit mindestens 10 Jahren Dauer oder unbefristeter Wohnraummietvertrag • Genehmigte Umnutzung, ggf. Umbau von Gebäuden, welche langfristig den Unterhalt des Gebäudes aus seinen eigenen Erträgen ermöglichen • Vereinbarung mit einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft zur vollständigen Übernahme der Instandhaltung (öffentliche Baupflicht) für mindestens 20 Jahre“ 
Im Konzept definierte Baumaßnahmen werden bereits nach der neuen Förderstufe bezuschusst.

Was wäre, wenn ...

… alles beim Alten bliebe? Wir behalten alle unsere Immobilien.

Die Verantwortlichen in den Pastoralen Räumen als Vertreter der Kirchengemeinden und als Eigentümerinnen der Immobilien entscheiden sich, ihren momentanen Gebäudebestand zu behalten (in der späteren Immobilienstrategie als Stufe 1 bezeichnet). Dann werden die immobilienbezogenen finanziellen Zuwendungen seitens des Erzbischöflichen Generalvikariats reduziert, da die Einnahmen aus der Kirchensteuer gemäß den Prognosen zurückgehen werden.

Bestandserhaltende Maßnahmen und erforderliche Maßnahmen, damit von den Gebäuden keine Gefahren ausgehen, werden weiterhin finanziell unterstützt. Die finanzielle Unterstützung wird sich daher auf tatsächlich notwendige Maßnahmen konzentrieren müssen.

Die Immobilienstrategie basiert auf Freiwilligkeit, sich für die Stufe 2 zu entscheiden. Die Gemeinden haben jederzeit die Möglichkeit, in einen Auswahl- und Entwicklungsprozess für ihre Immobilien einzusteigen. Dabei werden sie durch das Erzbistum unterstützt.

In diesem Fall ist der Kirchenvorstand gefordert, sich Gedanken zu machen, ob die Grundsatzentscheidung, nichts zu verändern und alles halten zu wollen, wirklich die richtige ist.

Die Kirchengemeinde ist frei in der Entscheidung zur Verteilung ihrer Etatmittel. Grundsätzlich muss gewährleistet sein, dass die laufenden Kosten gedeckt sind und die Kirchengemeinde ihren Eigenanteil für notwendige Baumaßnahmen aufbringen kann, sei es aus freiem Vermögen vor Ort, aus Spenden oder aus laufenden Etatmitteln.

Steckt die Kirchengemeinde einen großen Anteil ihrer Mittel in den Erhalt von Gebäuden, sinken naturgemäß die Freiräume für andere Aufgaben, etwa die pastorale Arbeit. Vernachlässigt die Kirchengemeinde hingegen aufgrund fehlender Mittel den Erhalt ihrer Gebäude, besteht die Gefahr, dass diese auf lange Sicht marode werden. Der Bereich Finanzen steht jederzeit für eine Beratung zur Verfügung.

Neue Strukturen und Schwerpunktgebäude

Das Erzbistum Paderborn möchte innovative Wege in der Pastoral ermöglichen. Manchmal brauchen solche Schwerpunkte eine Sonderarchitektur. Diese Schwerpunkte können von verschiedenen Institutionen initiiert und genutzt werden. Sowohl die Pastoralen Räume, die sich auf ein Immobilienkonzept einlassen, als auch das Erzbistum können diese Zentren vor Ort initiieren (in der späteren Immobilienstrategie als Stufe 3 bezeichnet).

Bei einem Schwerpunktgebäude muss eine überörtliche inhaltliche Schwerpunktsetzung erkennbar sein. Diesen Gebäuden liegt eine einzigartige pastorale Idee zugrunde, welche sich dann in der (Sonder-)Architektur des Gebäudes widerspiegelt. Die Schwerpunktgebäude stehen nicht isoliert bzw. kontextlos für sich, sondern die pastorale Arbeit in ihnen soll die Lebens- und Glaubensthemen der Zielgruppen in ihrem jeweiligen Umfeld aufgreifen.

Grundsätzlich zielt das Immobilienkonzept auf die pastorale Wirklichkeit in den Pastoralen Räumen. Die Kirchengemeinden in den Pastoralen Räumen definieren gemeinsam Schwerpunkte für ihren Raum durch bis zu zwei Schwerpunktgebäude.

Darüber hinaus werden in der Zukunft pastorale, überregionale Schwerpunkte notwendig sein, die den Horizont und die Aufgabensetzung eines einzelnen Pastoralen Raumes überschreiten. Um darauf reagieren zu können, ist vorgesehen, dass solche überregionalen Schwerpunkte durch die Diözese initiiert und mit konkreten Pastoralen Räumen abgestimmt werden. Die Initiative hierzu geht zukünftig vom Erzbistum aus, auf Basis der zentralen Aussagen des Zielbildes 2030+, und ergänzt die Immobilienkonzepte der Pastoralen Räume.

Dazu denkt das Bistum darüber nach, in Zukunft pastorale Schwerpunktgebäude auszuschreiben und in Bewerbungsverfahren zu guten Entscheidungen zu kommen. Das genaue Verfahren dazu und erste Schwerpunkte werden erst in den kommenden Jahren festgelegt.

Da die Schwerpunktgebäude mit hohen Investitionen und viel Leidenschaft in der Erarbeitung der Konzeptidee einhergehen, sind sie auf Dauer angelegt und keine kurzzeitigen Projekte.

Da alle Kirchenvorstände eines Pastoralen Raumes einem Schwerpunktgebäude zustimmen müssen, herrscht in der Verwirklichung dieser Gebäude eine hohe Verbindlichkeit.

Pastorale Schwerpunktgebäude sollen eine Strahlkraft innerhalb des Pastoralen Raumes und möglichst darüber hinaus entfalten. Sie sollen profilgebend für den Pastoralen Raum sein. Je größer die Kreise gezogen werden, desto besser. Es kann gut sein und wäre erstrebenswert, dass dieser Ort so besonders ist und die pastoralen Aktivitäten so attraktiv sind, dass Menschen aus den umliegenden Regionen angezogen werden.

Die FAQs werden laufend überprüft, überarbeitet und ergänzt.

 
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