Nach der öffentlichen Präsentation des „zweiten Bildes“ prüft die Projektgruppe die eingegangenen Anregungen und lässt sie in das überarbeitete, schriftlich fixierte „finale Bild“ einfließen.
Das „finale Bild“ als Grundlage der Entscheidung
Das „finale Bild“ ist damit das Ergebnis eines intensiven Beratungs- und Beteiligungsprozesses. Es beschreibt die strategische Neuausrichtung des kirchlichen Immobilienbestands. Dazu gehören geplante Maßnahmen zur Weiter- oder Umnutzung, zur Aufgabe oder zum Neu-, Um- oder Rückbau einzelner Gebäude.
Gremienbeschluss und Übermittlung
Nach Abschluss der Beratungen fassen Kirchenvorstand und pastoraler Rat einen gemeinsamen Beschluss über das „finale Bild“. Nach der öffentlichen Vorstellung endet der örtliche Beteiligungsprozess. Das Konzept, der Zeitplan und eine Grobkostenschätzung werden an das Erzbischöfliche Generalvikariat übermittelt. Parallel können notwendige Anträge, etwa zu Profanierung, Umbau, Rückbau oder Verkauf gestellt werden.
Prüfung und Abstimmung
Die eingereichten Unterlagen bilden die Grundlage für die verbindliche Immobilienvereinbarung. Das Team Immobilienberatung kommentiert und ergänzt die Dokumente, die anschließend von weiteren Fachstellen geprüft werden. Nach der Abstimmung wird die Vereinbarung von den beteiligten Gremien vor Ort sowie von den Bereichen Pastorale Dienste, Bauen und Finanzen des Erzbischöflichen Generalvikariates unterzeichnet.
Abschluss und Umsetzung
Mit der Unterzeichnung der Immobilienvereinbarung ist der strukturierte Immobilienstrategieprozess formal abgeschlossen. Im Anschluss beginnen wir mit der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen.
Ziele und Inhalte der Immobilienvereinbarung
Die Immobilienvereinbarung ist ein verbindlicher Fahrplan für die kommenden Jahre. Sie beschreibt den künftigen Umgang mit dem Gebäudebestand, geplante Maßnahmen, Zuständigkeiten, Zeitrahmen sowie Finanzierungsfragen. Dadurch werden Transparenz, Verlässlichkeit und eine gemeinsame Grundlage für alle Beteiligten geschaffen.
Immobilienvereinbarung regelt Zusammenarbeit
Zwar ist die Kirchengemeinde Eigentümerin ihrer Immobilien, erhält aber für Unterhalt, Umbau oder Neubau in der Regel finanzielle und fachliche Unterstützung vom Erzbischöflichen Generalvikariat. Die Vereinbarung regelt, wie diese Zusammenarbeit konkret gestaltet wird.
Prüfung und Entscheidung
Da das Beratungsteam die Prozesse eng begleitet, kann in der Regel mit einer Zustimmung gerechnet werden. Eine automatische Zustimmung ist dies jedoch nicht, da jede Vereinbarung sorgfältig geprüft wird, bevor sie verbindlich bestätigt wird. Nach Übermittlung der Unterlagen erfolgt die Prüfung im Erzbischöflichen Generalvikariat. Mit einer Entscheidung ist in einem überschaubaren Zeitraum zu rechnen, sodass die Umsetzung zeitnah beginnen kann.