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© Andreas Berheide/Shotshop.com
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Gut beraten auf dem Weg zur Immobilienvereinbarung

Von der Theorie zur Praxis: In den Pastoralen Räumen entwickeln Sie unter fachlicher Begleitung individuelle Lösungen für eine zukunftsgerechte Nutzung Ihrer kirchlichen Immobilien.

Ausblick auf den Projektverlauf

Ziel der Immobilienstrategie ist es, allen Pastoralen Räumen, die sich anmelden, eine umfassende und zeitnahe Beratung zu ermöglichen. Aufgrund der hohen Nachfrage ist jedoch eine Priorisierung notwendig. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, u.a.:

  • Vollständigkeit der Anmeldung – insbesondere die Einbeziehung aller relevanten Gremien
  • Eingangsdatum der Anmeldung
  • lokale und pastorale Gegebenheiten sowie
    anstehende Baumaßnahmen oder Investitionen, insbesondere bei zeitkritischen Projekten.

Schritt für Schritt

Bei personellen Veränderungen oder parallelen Prozessen in den Pastoralen Räumen wird empfohlen, dass Sie mit dem Beginn der Beratung zunächst abwarten, bis diese Herausforderungen bewältigt sind.

Seit dem Start der Immobilienstrategie ist die Zahl der Anmeldungen kontinuierlich gestiegen. Dieses große Interesse zeigt den Bedarf, führt aber auch zu Wartezeiten für die Beratung.

Verlässliche und effektive Unterstützung

Die Prozessleitung arbeitet intensiv daran, die Beratungskapazitäten zeitnah zu erhöhen und die Abläufe weiter zu optimieren. Ziel ist es, den Pastoralen Räumen eine verlässliche und effektive Unterstützung zu bieten – von der Anmeldung bis zur individuellen Immobilienvereinbarung.

Erklärvideo: Der Weg im Rahmen der Immobilienstrategie

In diesem Erklärvideo zeigen wir Ihnen, wie sich ein Pastoraler Raum im Rahmen der Immobilienstrategie auf den Weg macht. Wir bilden den Prozess bis zum Beginn der Umsetzung der geplanten Maßnahmen anschaulich ab.

So machen sich Pastorale Räume auf den Weg

Die Immobilienstrategie bietet den Pastoralen Räumen einen klar strukturierten Prozess von der Interessensbekundung über die gemeinsame Entwicklung eines tragfähigen Konzeptes bis hin zur Umsetzung von Baumaßnahmen. Ziel ist es, Gebäude gezielt für pastorale Zwecke anzupassen. Das Team Immobilienberatung unterstützt die Pastoralen Räume dabei mit fachlicher Expertise und Begleitung.

Zeit nehmen zur umsichtigen Planung

Nehmen Sie sich in Ihrem Pastoralen Raum die nötige Zeit, um den Prozess gründlich und ohne Druck anzugehen. Die Immobilienstrategie wird in den kommenden Monaten kontinuierlich weiterentwickelt, um den Anforderungen gerecht zu werden.

Hoher Einsatz für ein gemeinsames Ziel

Wichtig zu beachten: Der gesamte Prozess erfordert ein hohes – oft ehrenamtliches – Engagement. Das bedeutet für alle Beteiligten, von den Pfarrerinnen und Pfarrern über die Gremienmitglieder bis hin zu den Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern, einen erheblichen Zeitaufwand.

Veränderungsprozess mit Weitblick

Die Erarbeitung und Umsetzung einer Immobilienkonzeption ist ein vielschichtiger Veränderungsprozess. Dieser betrifft nicht nur die Gemeindemitglieder, sondern auch die umliegenden Sozialräume. Entscheidend für den Erfolg ist die Bereitschaft aller beteiligten Kirchengemeinden, Flächen der betriebsnotwendigen Gebäude zu reduzieren und sich aktiv an der Gestaltung zu beteiligen.

Aktive Beteiligung als Schlüssel zum Erfolg

Die kontinuierliche Beratung während des gesamten Prozesses ermöglicht es den Pastoralen Räumen, fundierte Entscheidungen zu treffen, die zukunftsfähig, nachhaltig und den pastoralen Bedürfnissen angepasst sind. Nutzen Sie die Chance, mit kompetenter Unterstützung ein tragfähiges Immobilienkonzept für Ihren Pastoralen Raum zu entwickeln.

Mit Offenheit, Dialog und Weitblick gestalten Haupt- und Ehrenamtliche den Wandel im Pastoralen Raum aktiv mit.

(Nadine Nawa, Team Immobilienberatung)

 

Der Prozess im Überblick

Der Ablauf

Kirchenvorstände und pastorale Räte sind wichtige Partner bei der Umsetzung der Immobilienstrategie im Pastoralen Raum. Zu Recht möchten Sie gut informiert sein.

Grundlagen der Immobilienstrategie kennenlernen

Bevor Sie sich für eine Beratung zur Erstellung eines Immobilienkonzepts anmelden, den ersten großen Schritt im Prozess, bieten wir Ihnen grundlegende Informationen an. Verschaffen Sie sich in unseren Infoveranstaltungen einen Überblick über Ziele, Vorgehen und Unterstützungsmöglichkeiten.

Haben Sie sich in Ihrem Pastoralen Raum bereits mit der Immobilienstrategie beschäftigt und vielleicht sogar schon erste Ideen entwickelt?

Start des Prozesses im Pastoralen Raum

Grundsätzlich ist die Antragsebene für eine Immobilienberatung der Pastorale Raum. Die Anmeldung erfolgt daher über den leitenden Pfarrer in Abstimmung mit den zuständigen Gremien. Dafür sind entsprechende Beschlüsse von Kirchenvorstand und Pastoralrat erforderlich. Die Anmeldung erfolgt über die „Anlage Immobilienstrategie“ und wird über den Gemeindeverband an das Erzbischöfliche Generalvikariat übermittelt.

Voraussetzung sind Engagement und Beteiligung

Die Erstellung und Umsetzung eines Immobilienkonzeptes erfordert ein hohes Maß an Engagement – insbesondere auch ehrenamtlich. Der Prozess betrifft nicht nur die kirchlichen Gebäude, sondern auch das kirchliche Leben und die sozialen Räume. Entscheidend ist daher die Bereitschaft, aktiv zu gestalten und Beteiligung zu ermöglichen. Da die Zahl der Anmeldungen steigt, kann eine Priorisierung erforderlich werden. Sie erhalten in jedem Fall zeitnah eine Rückmeldung.

Anmeldung auf Beratung zur Erstellung eines Immobilienkonzepts.

Für einen erfolgreichen Prozess ist die Bildung einer Immobilien-Projektgruppe unerlässlich.

Verantwortung und Aufgaben im Immobilienprozess

Diese besteht aus sechs bis maximal zehn Mitgliedern des Pastoralen Raumes und arbeitet im Auftrag des Kirchenvorstands und des pastoralen Rates. Der leitende Pfarrer und die Verwaltungsleitung gehören fest dazu.

Aufgaben und Kommunikation

Die Projektgruppe steuert den Gesamtprozess inhaltlich und organisatorisch. Sie arbeitet eng mit der Fach- und Prozessberatung des Erzbischöflichen Generalvikariates zusammen, stellt die Erhebung aller relevanten Daten sicher und entwickelt ein erstes Konzept, das sogenannte „erste Bild“. Dieses beschreibt erste Ideen zur zukünftigen Nutzung der kirchlichen Immobilien.

Die Projektgruppe sorgt für eine prozessbegleitende Kommunikation, organisiert Veranstaltungen zur Vorstellung des Konzepts, sammelt Rückmeldungen und sorgt für Transparenz und Beteiligung. Auf dieser Grundlage wird das Konzept schrittweise weiterentwickelt, zunächst als Entscheidungsvorlage für die verantwortlichen Gremien und nach möglichen Beschlüssen dann bis zur Immobilienvereinbarung.

Nach Ihrer Anmeldung nimmt das Team Immobilienberatung Kontakt mit Ihnen auf und der Prozess startet.

Unterstützung durch Fach- und Prozessberatung

Gemeinsam mit den Prozessberaterinnen und -beratern des Erzbischöflichen Generalvikariates klären wir organisatorische Fragen und führen eine Auftaktveranstaltung vor Ort durch.

Ziel: Ein tragfähiges Immobilienkonzept

Während der gesamten Beratungsphase unterstützen wir Sie bei allen zentralen Fragestellungen und bei der Datenerhebung. Das Ziel besteht darin, ein genehmigungsfähiges Immobilienkonzept zu erarbeiten, das pastorale, bauliche und finanzielle Aspekte miteinander verbindet.

Nach der öffentlichen Präsentation des „zweiten Bildes“ prüft die Projektgruppe die eingegangenen Anregungen und lässt sie in das überarbeitete, schriftlich fixierte „finale Bild“ einfließen.

Das „finale Bild“ als Grundlage der Entscheidung

Das „finale Bild“ ist damit das Ergebnis eines intensiven Beratungs- und Beteiligungsprozesses. Es beschreibt die strategische Neuausrichtung des kirchlichen Immobilienbestands. Dazu gehören geplante Maßnahmen zur Weiter- oder Umnutzung, zur Aufgabe oder zum Neu-, Um- oder Rückbau einzelner Gebäude.

Gremienbeschluss und Übermittlung

Nach Abschluss der Beratungen fassen Kirchenvorstand und pastoraler Rat einen gemeinsamen Beschluss über das „finale Bild“. Nach der öffentlichen Vorstellung endet der örtliche Beteiligungsprozess. Das Konzept, der Zeitplan und eine Grobkostenschätzung werden an das Erzbischöfliche Generalvikariat übermittelt. Parallel können notwendige Anträge, etwa zu Profanierung, Umbau, Rückbau oder Verkauf gestellt werden.

Prüfung und Abstimmung

Die eingereichten Unterlagen bilden die Grundlage für die verbindliche Immobilienvereinbarung. Das Team Immobilienberatung kommentiert und ergänzt die Dokumente, die anschließend von weiteren Fachstellen geprüft werden. Nach der Abstimmung wird die Vereinbarung von den beteiligten Gremien vor Ort sowie von den Bereichen Pastorale Dienste, Bauen und Finanzen des Erzbischöflichen Generalvikariates unterzeichnet.

Abschluss und Umsetzung

Mit der Unterzeichnung der Immobilienvereinbarung ist der strukturierte Immobilienstrategieprozess formal abgeschlossen. Im Anschluss beginnen wir mit der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen.

Ziele und Inhalte der Immobilienvereinbarung

Die Immobilienvereinbarung ist ein verbindlicher Fahrplan für die kommenden Jahre. Sie beschreibt den künftigen Umgang mit dem Gebäudebestand, geplante Maßnahmen, Zuständigkeiten, Zeitrahmen sowie Finanzierungsfragen. Dadurch werden Transparenz, Verlässlichkeit und eine gemeinsame Grundlage für alle Beteiligten geschaffen.

Immobilienvereinbarung regelt Zusammenarbeit

Zwar ist die Kirchengemeinde Eigentümerin ihrer Immobilien, erhält aber für Unterhalt, Umbau oder Neubau in der Regel finanzielle und fachliche Unterstützung vom Erzbischöflichen Generalvikariat. Die Vereinbarung regelt, wie diese Zusammenarbeit konkret gestaltet wird.

Prüfung und Entscheidung

Da das Beratungsteam die Prozesse eng begleitet, kann in der Regel mit einer Zustimmung gerechnet werden. Eine automatische Zustimmung ist dies jedoch nicht, da jede Vereinbarung sorgfältig geprüft wird, bevor sie verbindlich bestätigt wird. Nach Übermittlung der Unterlagen erfolgt die Prüfung im Erzbischöflichen Generalvikariat. Mit einer Entscheidung ist in einem überschaubaren Zeitraum zu rechnen, sodass die Umsetzung zeitnah beginnen kann.

Die Immobilienvereinbarung wird durch den leitenden Pfarrer über den Gemeindeverband beim Erzbischöflichen Generalvikariat eingereicht.

Verbindliche Bestätigung

Nach der Beratung durch die zuständigen Stellen wird sie gegengezeichnet, wodurch der Weg für die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen frei wird.

Die Immobilienvereinbarung

Die Immobilienvereinbarung ist das Ergebnis eines intensiven Strategieprozesses in den Pastoralen Räumen. Sie dient als Konzept für die zukünftige Nutzung der kirchlichen Gebäude und passt deren Nutzung den veränderten Anforderungen und dem tatsächlichen Bedarf der Seelsorge an. Eine Übersicht aller Pastoralen Räume, die bereits eine Immobilienvereinbarung erarbeitet und beschlossen haben, finden Sie hier.

Dokumentation getroffener Entscheidungen

Die Vereinbarung dokumentiert die vor Ort gemeinsam getroffenen Entscheidungen zur Flächenanpassung und beschreibt, wie der kirchliche Gebäudebestand zukünftig sinnvoll genutzt werden soll. Die bindende Vorlage einer Immobilienvereinbarung zur individuellen Fortschreibung finden Sie im Downloadbereich.

Die Beraterteams

Im Rahmen der Immobilienstrategie stehen Ihnen kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beratend zur Seite. Die Mitglieder der Teams Immobilienberatung und Prozessberatung unterstützen Sie auf dem Weg zu Ihrem Immobilienkonzept.

Das Team Immobilienberatung

Rund um die Immobilienstrategie gibt es viele Fragen. Im Rahmen der Erstellung von Immobilienkonzepten in den Pastoralen Räumen ist das Team Immobilienberatung als Fachberatung aus den Bereichen Pastorale Dienste, Bauen und Finanzen eine wichtige Schnittstelle.

Information und Beratung

Die Mitglieder informieren und beraten persönlich – per E-Mail, telefonisch oder auch vor Ort – über die nachhaltige und multifunktionale Nutzung von Gebäuden im gesamten Pastoralen Raum.

Das Team Prozessberatung

Das Team Prozessberatung unterstützt Sie auch bei der Planung und Durchführung der Konzeptentwicklung in Ihrem Immobilienprozess. Dazu zählen übergeordnete Themen wie Kommunikation, Kooperation und Moderation.

Unterstützung beim Erreichen der Ziele

Die Beratungsleistung erbringen dabei kirchliche Organisationsberaterinnen und -berater. Sie arbeiten in der Regel zu zweit bei Ihnen vor Ort und unterstützen Sie bei der Erreichung Ihrer Ziele und der Entwicklung stimmiger Lösungen.

Immobilienveränderungen sind emotional. Gute Beratung braucht echtes Zuhören und ein Gespür für pastorales Wachstum.

(Holger Drude, Team Immobilienberatung)

Neue Förderrichtlinien und das Stufenmodell

Im Rahmen der neuen Immobilienstrategie greifen die aktualisierten Regelungen zur Bezuschussung von Baumaßnahmen. Zugrunde liegt die Förderrichtlinie mit ihrem Stufenmodell. Eine Priorisierung erfolgt in der Reihenfolge Pastoraler Raum, Pastoralverbund.

Im Detail: Das Stufenmodell innerhalb der Förderrichtlinie

Zur Bestimmung der für dienstliche Gebäude anzuwendenden Zuschussregelungen werden alle kirchengemeindlichen Dienstgebäude in Förderstufen eingeteilt.

Anpassung an künftigen Bedarf

Oberstes Ziel der Immobilienstrategie ist es, den Immobilienbestand so zu reduzieren, dass er an den zukünftigen Bedarf angepasst wird. Dabei muss ein tragfähiges Gemeindeleben auch in Zukunft möglich sein. Auch der Betrieb wird für die Verantwortlichen vor Ort sichergestellt.

Investition eingesparter Finanzmittel

Hintergrund des Stufenmodells ist ferner das Ziel, in Stufe 1 Geld einzusparen, ohne dass Gebäude dem Verfall preisgegeben werden. Die eingesparten Mittel ermöglichen es uns, in Stufe 2 neue pastorale Konzepte zu entwickeln.

Die Förderstufen: Zuschussregelungen für kirchengemeindliche Dienstgebäude

Um die finanzielle Förderung von kirchengemeindlichen Dienstgebäuden effizient zu gestalten, werden diese in verschiedene Förderstufen eingeteilt. Die Einteilung orientiert sich an der Notwendigkeit des Gebäudes, der bisherigen Förderung und der im Rahmen der Immobilienstrategie erreichten Flächenreduzierung. Sämtliche Regelungen sind der „Verwaltungsverordnung zur Bezuschussung von Baumaßnahmen in Kirchengemeinden in Pastoralen Räumen im Erzbistum Paderborn“ zu entnehmen.

Die Förderstufe 1 bezieht sich auf Gebäude, die notwendigerweise in dienstlicher Nutzung stehen und bereits vor Inkrafttreten dieser Regelung eine Förderung aus Kirchensteuermitteln erhalten haben, deren künftige Nutzung noch nicht abschließend durch eine Immobilienvereinbarung geregelt ist oder die einer gültigen Immobilienvereinbarung unterliegen, welche zu einer Reduzierung der kumulierten Bruttogeschossfläche von weniger als 20 Prozent führt.

In die Förderstufe 2a fallen Gebäude, für die eine ausgearbeitete Immobilienvereinbarung vorliegt, die zu einer Reduzierung der kumulierten Bruttogeschossfläche von mindestens 20 Prozent, aber weniger als 30 Prozent führt.

Zuschüsse der Förderstufe 2b betreffen Gebäude, für die eine ausgearbeitete Immobilienvereinbarung vorliegt, die zu einer Reduzierung der kumulierten Bruttogeschossfläche von mindestens 30 Prozent führt.

Die Förderstufe 3a gilt für Gebäude im Geltungsbereich einer Immobilienvereinbarung, die als Schwerpunktobjekte im Pastoralen Raum definiert und vom Erzbischöflichen Generalvikariat anerkannt sind.

Der Förderstufe 3b sind Gebäude zugeordnet, die als diözesane Schwerpunkte definiert sind. Schwerpunktgebäude der Förderstufe 3b können mit bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.

Kontakt
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generalvikariat@erzbistum-paderborn.de
+49 (0)5251 125-0
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