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© Foto: Mangostar / Shutterstock.com

Kirchliches Arbeitsgericht

Die Deutsche Bischofskonferenz hat die Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung (KAGO) beschlossen. Diese bildet die Basis, auf der das Kirchliche Arbeitsgericht tätig wird.

Das Kirchliche Arbeitsgericht Paderborn bildet die Erste Instanz für alle Rechtsstreitigkeiten, die die Gebiete des Mitarbeitendenvertretungsrechts im kircheneigenen Bereich des Erzbistums Paderborn betreffen.

Kontakt

Kirchliches Arbeitsgericht Erster Instanz für das Erzbistum Paderborn
Geschäftsstelle
Domplatz 26
33098 Paderborn

 

Geschäftsstelle

Frau Birgit Röhrich
Tel.: 05251 125 1464
Fax: 05251 125 1560
E-Mail: kirchliches-arbeitsgericht@erzbistum-paderborn.de

Sprechzeiten der Geschäftsstelle:
Montag bis Freitag: 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr

Wichtiger Hinweis:

Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, beim Kirchlichen Arbeitsgericht per E-Mail Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Derartige Prozesshandlungen können nur schriftlich auf dem Postweg/per Telefax eingereicht werden.

Kollegium

Herr Johannes Jasper

Frau Kerstin Piepenbrink

  • Herr Hubert Berschauer
  • Herr Dr. Ulrich Dickmann
  • Herr Stefan Einecke
  • Herr Heinz-Georg Eirund
  • Frau Julia Kroker
  • Herr Patrick Wilk
  • Frau Martina Fähnrich
  • Silvia Kämper-Baldeau
  • Frau Christine Prinz
  • Herr Thomas Rühl
  • Herr Rafael Scholz

Ort der Verhandlungen

In aller Regel finden die Verhandlungen im Konrad-Martin-Haus statt.

 

Konrad-Martin-Haus

Saal
Domplatz 15
33098 Paderborn

Nächste öffentliche Verhandlung

21. März 2024

 

 

 
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generalvikariat@erzbistum-paderborn.de
+49 (0)5251 125-0
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