Herr Johannes Jasper
Die Deutsche Bischofskonferenz hat die Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung (KAGO) beschlossen. Diese bildet die Basis, auf der das Kirchliche Arbeitsgericht tätig wird.
Das Kirchliche Arbeitsgericht Paderborn bildet die Erste Instanz für alle Rechtsstreitigkeiten, die die Gebiete des Mitarbeitendenvertretungsrechts im kircheneigenen Bereich des Erzbistums Paderborn betreffen.