Ja, sofern die Voraussetzungen, die die KI-Ordnung vorgibt, erfüllt sind. Dazu gehört insbesondere: Sie müssen zuvor an der verpflichtenden KI-Schulung teilgenommen haben und ein freigegebenes KI-System nutzen.
Papst Leo XIV. hat am Pfingstmontag 2026 unter dem Titel „Magnifica humanitas“ seine erste Enzyklika veröffentlicht. Es handelt sich um eine Sozialenzyklika, die den Untertitel „Über den Schutz des Menschen im Zeitalter der künstlichen Intelligenz“ trägt. Leo widmet sich darin also der KI, die er bereits kurz nach seiner Wahl als große soziale Frage der Gegenwart bezeichnet hat.