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© R Photography Background / Shutterstock.com
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Künstliche Intelligenz im Erzbistum Paderborn

Hier finden Sie alle Informationen rund um die dienstliche Nutzung von Künstlicher Intelligenz für Mitarbeitende im Erzbistum Paderborn

MAGNIFICA HUMANITAS

Papst Leo XIV. hat am Pfingstmontag 2026 unter dem Titel „Magnifica humanitas“ seine erste Enzyklika veröffentlicht. Es handelt sich um eine Sozialenzyklika, die den Untertitel „Über den Schutz des Menschen im Zeitalter der künstlichen Intelligenz“ trägt. Leo widmet sich darin also der KI, die er bereits kurz nach seiner Wahl als große soziale Frage der Gegenwart bezeichnet hat.

 

„Kein noch so ausgeklügeltes Computersystem erschafft ein Herz, das sich hingibt, oder ein Gewissen, das das Gute erkennt.“

Papst Leo XIV. in seiner Enzyklika "Magnifica humanitas"

KI-Ordnung für Mitarbeitende im Erzbistum Paderborn

Künstliche Intelligenz (KI) verändert Arbeitsprozesse, Kommunikation und Entscheidungswege, auch in Kirche, Pastoral und Verwaltung. Papst Leo XIV. hat Künstliche Intelligenz in seiner Enzyklika Magnifica Humanitas als eine Entwicklung beschrieben, die den Schutz der menschlichen Person und die kirchliche Soziallehre unmittelbar berührt. Auch im Erzbistum Paderborn stellt sich deshalb die Frage: Wie können wir KI so nutzen, dass sie Menschen unterstützt, Verantwortung stärkt und kirchliches Handeln nicht ersetzt, sondern ermöglicht und effizienter macht?

Zum 1. September 2026 tritt im Erzbistum Paderborn deshalb eine neue Ordnung zur Nutzung Künstlicher Intelligenz, kurz KI-Ordnung (KIO), in Kraft. Sie gibt einen verbindlichen Rahmen für die dienstliche Nutzung von KI-Systemen vor. Ziel ist eine rechtskonforme, verantwortungsvolle und ethisch reflektierte Nutzung von KI, insbesondere mit Blick auf Datenschutz, Datensicherheit, Transparenz und unsere menschliche Verantwortung.

Sobald die finale Fassung im Amtsblatt veröffentlicht ist, finden Sie die KI-Ordnung hier.

Was die KI-Ordnung regelt

Die Ordnung beschreibt, unter welchen Voraussetzungen KI-Systeme dienstlich genutzt werden dürfen. Dazu gehören insbesondere:

  • die Nutzung freigegebener KI-Systeme,
  • die Pflicht zur vorherigen Schulung im Umgang mit Künstlicher Intelligenz,
  • der Schutz personenbezogener und vertraulicher Daten,
  • die Beachtung des Urheberrechts,
  • die Überprüfung und Kennzeichnung KI-generierter Inhalte,
  • klare Grenzen für nicht zulässige Nutzungen.

Grundsätzlich gilt: KI kann unterstützen, vorbereiten, strukturieren und entlasten. Die Verantwortung bleibt aber immer beim Menschen. Ergebnisse von KI-Systemen müssen geprüft und validiert werden. KI darf keine menschliche Letztentscheidung ersetzen.

So können Sie KI dienstlich nutzen

Die dienstliche Nutzung von KI-Systemen setzt die Teilnahme an einer vorherigen Pflichtschulung voraus. Diese Schulungen stehen ab dem 1. September 2026 auf der Lernplattform des Erzbistums Paderborn „wir.lernen“ zur Verfügung.

Für Mitarbeitende im Erzbischöflichen Generalvikariat wird zum Start eine zentrale Plattform bereitgestellt. Darüber wird eine datenschutzsichere Verbindung zunächst zu den drei bekannten KI-Systemen ChatGPT, Mistral und Perplexity ermöglicht. Die konkreten Login- und Zugangsinformationen werden im Rahmen der Pflichtschulung vermittelt und zur Verfügung gestellt.

Für Mitarbeitende außerhalb des Generalvikariats können diese Systeme nach absolvierter Schulung mit eigens organisiertem Login genutzt werden.

Fragen und Antworten zur KI-Ordnung

Die KI-Ordnung tritt zum 1. September 2026 in Kraft.

Die KI-Ordnung gilt für Mitarbeitende in den Dienststellen und Einrichtungen des Erzbistums Paderborn und der weiteren in der Ordnung genannten kirchlichen Rechtsträger. Dazu zählen unter anderem das Erzbischöfliche Generalvikariat, das Erzbischöfliche Offizialat, Bildungshäuser, Schulen, Einrichtungen des Erzbischöflichen Stuhls, Gemeindeverbände und Kirchengemeinden im Erzbistum Paderborn.

Ja, sofern die Voraussetzungen, die die KI-Ordnung vorgibt, erfüllt sind. Dazu gehört insbesondere: Sie müssen zuvor an der verpflichtenden KI-Schulung teilgenommen haben und ein freigegebenes KI-System nutzen.

Das Erzbistum Paderborn stellt zunächst drei KI-Systeme zur Verfügung: ChatGPT, Perplexity und Mistral. Weitere Systeme werden im Zuge von Freigabeprozessen über die kommenden Wochen und Monate über eine sogenannte „Whitelist“ bereitgestellt.

Personenbezogene Daten, vertrauliche Informationen und Organisationsgeheimnisse dürfen grundsätzlich nicht in KI-Systeme eingegeben oder dort verarbeitet werden. Ausnahmen sind nur unter den in der KI-Ordnung beschriebenen Voraussetzungen und mit entsprechender Genehmigung möglich.

Ja. Alle Ergebnisse, die durch KI-Systeme erzeugt werden, müssen von den zuständigen Mitarbeitenden überprüft und validiert werden. Die Verantwortung für das Arbeitsergebnis bleibt beim Menschen.

Ja. Die Nutzung von KI-Systemen und KI-generierte Arbeitsergebnisse müssen in geeigneter Weise transparent gemacht beziehungsweise gekennzeichnet werden.

Fragen zur dienstlichen Nutzung von KI?

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