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Kirchenasyl - Informationen für Kirchengemeinden und Orden

Katholische Kirchengemeinden oder Ordensgemeinschaften können unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehenden Schutz vor Abschiebung in Form von „Kirchenasyl“ gewähren. Die Entscheidung darüber wird in den zuständigen Gremien bzw. von den verantwortlichen Personen vor Ort getroffen. Das Erzbischöfliche Generalvikariat ist im Falle von Unklarheiten Ansprechpartner für Kirchengemeinden und Ordensgemeinschaften und fungiert im „Dossierverfahren“ als Bindeglied zu den kirchlichen Ansprechstellen auf Landesebene.

Im Rahmen des vielfältigen kirchlichen Engagements für Flüchtlinge kommt es vor, dass katholische Kirchengemeinden oder Ordensgemeinschaften von Zurück- oder Abschiebung Bedrohte vorübergehend in kirchlichen Räumen aufnehmen. Indem sie ein sog. „Kirchenasyl“ gewähren, leisten sie Hilfe in einer konkreten Notlage: Menschen, deren Situation von Verzweiflung und Angst geprägt ist, erfahren neben materieller Unterstützung auch menschlichen Beistand. Ziel der Gemeinden und Ordensgemeinschaften ist es, im Sinne einer christlich-humanitären Tradition einen von den staatlichen Stellen respektierten, geschützten Raum zu schaffen, damit Betroffene im Einzelfall mit den für eine Entscheidung zuständigen staatlichen Stellen in Dialog treten, neue Aspekte vortragen und so eine erneute bzw. nochmalige sorgfältige Prüfung ihrer Situation erwirken können. Das Kirchenasyl dient dazu, im Einvernehmen mit den staatlichen und kommunalen Behörden humanitäre Härten zu verhindern. Ein Rechtsanspruch auf Kirchenasyl besteht jedoch nicht.

Kirchengemeinden und Ordensgemeinschaften nehmen dabei keinen „rechtsfreien Raum“ für sich in Anspruch. Sie verleihen lediglich den Befürchtungen drohender Menschenrechtsverletzungen für von Zurück oder Abschiebung bedrohten Menschen Ausdruck. Kirchenasyl ist als „ultima ratio“ immer Nothilfe in einem konkreten Einzelfall. Es dient ausschließlich dazu, Gefahren für Leib und Leben, drohende Menschenrechtsverletzungen oder individuell unzumutbare Härten für Einzelne abzuwenden.

Dossierverfahren

Die beiden großen christlichen Kirchen und das BAMF haben im Zusammenhang mit Kirchenasylfällen eine Vorgehensweise vereinbart, nach welcher in begründeten Ausnahmefällen, in denen besondere humanitäre Härten befürchtet werden, eine erneute Einzelfallprüfung stattfindet. Hierfür wurde verabredet, dass die Kirchengemeinden und Ordensgemeinschaften für den jeweiligen Einzelfall ein „Dossier“ erstellen, in dem Hinweise und Anhaltspunkte für die befürchteten Härten detailliert dargelegt werden (sog. „Dossierverfahren“). Zur Umsetzung dieser Verfahrensabsprache wurden sowohl aufseiten des BAMF als auch aufseiten der Kirchen feste Ansprechpersonen benannt. Kirchengemeinden und Ordensgemeinschaften im Erzbistum Paderborn, die sich der Erfolgsaussichten eines Kirchenasyls nicht sicher sind, können ihr Vorhaben im Rahmen einer vom Erzbistum im Einzelfall in Auftrag gegebenen Perspektivprüfung juristisch einschätzen lassen.

Ansprechpersonen für kirchliche Institutionen

Ein regelkonformer und umsichtiger Umgang mit dem Kirchenasyl trägt nicht unwesentlich zur Akzeptanz und zum Erhalt dieses wichtigen Instrumentariums bei. Katholische Kirchengemeinden und Ordensgemeinschaften, die sich mit dem Gedanken tragen, ein Kirchenasyl zu gewähren, sollten sich deshalb zur Klärung der dazu notwendigen Voraussetzungen und erforderlichen Verfahrensschritte möglichst frühzeitig, jedenfalls aber noch vor der Gewährung des Kirchenasyls, an das Erzbischöfliche Generalvikariat, Bereich Recht, oder an den Sonderbeauftragten des Erzbistums Paderborn für Flüchtlingsfragen wenden. Als Erstansprechpersonen stehen im Generalvikariat zur Verfügung:

Marcus Baumann-Gretza

Justitiar, Bereichsleiter Recht

Marlene Hoischen

Assessorin Rechtsfragen

Bitte berücksichtigen Sie, dass v. g. Personen ausschließlich als Kontaktstellen für kirchliche Institutionen (Kirchengemeinden, Ordensgemeinschaften) zur Verfügung stehen. – Es findet insbesondere keine Einzelfallberatung für Betroffene im Hinblick auf staatliche Asylverfahren oder die Einrichtung bzw. Gewährung etwaiger Kirchenasyle statt. Betroffene oder ihre Rechtsbeistände sollten sich mit entsprechenden Anliegen deshalb an die zuständigen Beratungsdienste, z. B. die Fachreferate der örtlichen Caritasverbände, wenden. Die Kontaktdaten sind über die jeweiligen Internetseiten abrufbar.

Kontakt
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generalvikariat@erzbistum-paderborn.de
+49 (0)5251 125-0
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