logocontainer-upper
Wir-Portal
logocontainer-lower
© Besim Mazhiqi

Flüchtlingsfonds

Kirchengemeinden und weitere Einrichtungen, die ehrenamtliche Hilfe für Flüchtlinge leisten, können aus dem 2014 aufgelegten Flüchtlingsfonds des Erzbistums Fördermittel beantragen. Die Nachfrage ist groß: Über 2.000 Anträge wurden mittlerweile an den Fonds gestellt, der mit 6,7 Millionen Euro ausgestattet ist.

Die meisten Förderanträge erreichten das Erzbistum in der zweiten Jahreshälfte 2015, als sich die Zahl der nach Deutschland geflüchteten Menschen massiv erhöhte und in den Ortsgemeinden viele Flüchtlinge untergebracht und versorgt wurden. Seit 2017 ist die Zahl der Anträge zwar geringer, doch weiterhin konstant.

Neue Bedeutung durch Ukraine-Krieg

Stand in den Jahren 2014 und 2015 die Erstversorgung der geflüchteten Menschen im Fokus der Förderanträge, beispielsweise die Versorgung mit Kleidung und Wohnungseinrichtungen, so rückte anschließend das Thema Integration in den Vordergrund. Gefördert wurden und werden Sprachkurse für geflüchtete Menschen, aber auch gemeinsame Unternehmungen von Kindern und Jugendlichen, beispielsweise in Ferienlagern. Hausaufgabenbetreuung, Übersetzungsdienste oder Beschaffung von wichtigen Dokumenten sind weitere Beispiele für Inhalte, die sich in den Anträgen an den Fonds finden.

Durch den Krieg in der Ukraine hat der Fonds aktuell neue Bedeutung erlangt. Die Richtlinien wurden zu diesem Zweck überarbeitet: Die Gelder stehen jetzt auch solchen Initiativen zur Verfügung, die Geflüchtete aus der Ukraine unterstützen.

Ansprechperson

Hezni Barjosef

Flüchtlingskoordinator
Kontakt
| |
generalvikariat@erzbistum-paderborn.de
+49 (0)5251 125-0
Barrierefreiheit