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Friedhofs- und Bestattungswesen im Erzbistum Paderborn

Erfahren Sie hier alles Wichtige zur kirchlichen Friedhofs- und Bestattungskultur und wen Sie in rechtlichen Fragen ansprechen können

„Die Verkündigung der christlichen Botschaft von Tod und Auferstehung ist Grundauftrag der Kirche. Dies bringen Christen durch die Weise zum Ausdruck, wie sie mit Sterben und Tod umgehen. Der christliche Glaube leistet einen unverzichtbaren Beitrag für eine Kultur des Trauerns und des Umgangs mit dem Tod, indem er die Frage nach den Toten und ihrem Schicksal wachhält. Die Kirche versteht sich als Gemeinschaft der Lebenden und Toten und ist deshalb Trägerin eines fortdauernden kulturellen Gedächtnisses.“

(Quelle: „Tote begraben und Trauernde trösten – Bestattungskultur im Wandel aus katholischer Sicht“, Sekretariat der DBK (Hrsg.), 3. A. 2017)

© Besim Mazhiqi
© Besim Mazhiqi

Das obige Zitat zeigt: Der Betrieb katholischer Friedhöfe dient nicht dem Ersatz öffentlicher Daseinsvorsorge, sondern ist als pastorale Sorge für Lebende und Verstorbene zutiefst und primär Ausdruck christlichen Selbstverständnisses.

Im Erzbistum Paderborn gibt es ca. 260 römisch-katholische Friedhöfe, die allesamt im nordrhein-westfälischen Bistumsteil liegen. Träger sind die als Körperschaften öffentlichen Rechts (KdöR) verfassten örtlichen Kirchengemeinden.

Die kirchlichen Friedhöfe haben häufig eine lange örtliche Tradition. Zum großen Teil werden sie ehrenamtlich verwaltet und betreut.

Katholische Begräbnisstätten finden sich in ländlichen Regionen ebenso wie in den urbanen Zentren. Zum Teil sind sie die einzigen Friedhöfe innerhalb einer Kommune („Monopolfriedhof“), zum Teil ergänzen sie das kommunale Angebot. Von der überschaubaren Anlage bis zu großen Bestattungsarealen finden sich kirchliche Friedhöfe in allen Größenordnungen.

Die Kirche als letzte Ruhestätte

Neben den „klassischen“ Bestattungsarten finden sich auch neue Formen der christlichen Bestattungskultur, etwa die Grabeskirche Dortmund und die Kolumbariumskirche Siegen.

Ansprechpartner in Friedhofsangelegenheiten

Ansprechpartner für Fragen zur Trauerbegleitung, zu Bestattungen, Nutzungsrechten, Gestaltungsmöglichkeiten, Umbettungen oder Friedhofsgebührenbescheiden sind die örtlich zuständigen Kirchengemeinden (Friedhofsträger). Die Kontaktdaten finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten.

Kirchliche Grundlagendokumente zur Friedhofs- und Bestattungskultur

Grundlegende Ausführungen und Hinweise zur christlichen Trauer- und Bestattungskultur finden sich u. a. in der Handreichung „Tote begraben und Trauernde trösten – Bestattungskultur im Wandel aus katholischer Sicht“, herausgegeben vom Sekretariat der DBK (3. A. 2017).

Kirchliche Friedhofssatzungen

Die Friedhofssatzung wird vom örtlichen Kirchenvorstand beschlossen. Die Satzung regelt gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 BestG NRW Art, Umfang und Zeitraum der Nutzung und Gestaltung des Friedhofs und dessen Einrichtungen, insbesondere die Aufbewahrung der Toten und der Totenasche bis zur Bestattung, die Durchführung der Bestattung sowie die Höhe der Gebühren oder Entgelte für die Nutzung des Friedhofs und dessen Einrichtungen. Regelungsinhalt sind somit Ordnungs- und Bestattungsvorschriften, insbesondere Verhaltensregelungen, Öffnungszeiten, Bestattungszeiten, Ruhezeiten, Grabstättenarten oder Gestaltungsmöglichkeiten.

Kirchliche Friedhofssatzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der kirchenaufsichtlichen Genehmigung durch das Erzbischöfliche Generalvikariat.

Das vom Erzbistum herausgegebene „Muster einer Friedhofssatzung katholischer Kirchengemeinden für den im Land Nordrhein-Westfalen gelegenen Anteil des Erzbistums Paderborn“ finden Sie hier:

Fragen rund um die Genehmigung von Friedhofssatzungen werden im Erzbischöflichen Generalvikariat vom Bereich Recht betreut.

Ansprechperson für die Genehmigung von Friedhofssatzungen:

Heide Mohr

Assessorin Rechtsfragen

Kirchliche Friedhofsgebührensatzungen

Die Festsetzung von Gebühren für die Nutzung von Friedhöfen und Bestattungseinrichtungen erfolgt auf der Grundlage von Gebührenbescheiden, welche die Kirchengemeinden als Friedhofsträger erlassen. Grundlage für die Bescheide ist die örtliche Friedhofsgebührensatzung, in der u. a. die Grabnutzungsgebühren, Verwaltungsgebühren und Bestattungsgebühren festgelegt sind.

Kirchliche Friedhofsgebührensatzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der kirchenaufsichtlichen Genehmigung durch das Erzbischöfliche Generalvikariat.

Unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 BestG NRW bedarf es zusätzlich der staatlichen Genehmigung durch die zuständige Bezirksregierung.

Ein Muster für eine kirchliche Friedhofsgebührensatzung finden Sie hier:

Für Fragen zur kirchenaufsichtlichen Genehmigung von Friedhofsgebührensatzungen wenden Sie sich bitte an den Bereich Finanzen.

Hinweise zur Umsatzbesteuerung im Bereich des kirchlichen Friedhofs- und Bestattungswesens

Für die der Umsatzsteuerpflicht unterliegenden Gebührentatbestände wird zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben und separat im Gebührenbescheid ausgewiesen. Leistungen, die der Umsatzsteuer unterliegen, sind entsprechend gekennzeichnet.

Umsatzsteuerliche Hinweise für katholische Kirchengemeinden finden Sie in der Broschüre „Hinweise zur Umsatzbesteuerung im Bereich des kirchlichen Friedhofs- und Bestattungswesens“.

Weiterführende Hinweise und Musterregelungen zu kirchlichen Friedhöfen

Weiterführende Hinweise und Muster finden Sie im Verwaltungshandbuch für katholische Kirchengemeinden im Erzbistum Paderborn:

Staatliches Recht zum Friedhofs- und Bestattungswesen

Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz – BestG NRW) vom 17. Juni 2003:

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Kontakte und Ansprechpersonen

Bei Fragen zu Trauerbegleitung, Bestattungen, Nutzungsrechten, Gestaltungsmöglichkeiten, Umbettungen oder Friedhofsgebührenbescheiden wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Kirchengemeinde (Friedhofsträgerin). Die Kontaktdaten finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten.

Das Erzbischöfliche Generalvikariat ist Ansprechpartner vor allem im Zusammenhang mit der kirchenaufsichtlichen Genehmigung von Friedhofssatzungen und Friedhofsgebührensatzungen:

Erzbischöfliches Generalvikariat
Bereich Recht
Heide Mohr, Assessorin
Tel.: +49(0)5251 125-1295
heide.mohr@erzbistum-paderborn.de

Für den Bereich des Gemeindeverbandes Kath. Kirchengemeinden Ruhr besteht darüber hinaus das Kompetenzcentrum Friedhof.

Kontakt
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generalvikariat@erzbistum-paderborn.de
+49 (0)5251 125-0
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