Zwei lächelnde Personen (ein Mann und eine Frau) vor einem violetten Hintergrund mit dem Logo des Erzbistums Paderborn. Text auf dem Bild: „Wahlen zu den pastoralen Gremien und Kirchenvorständen“, „Dabei! Du auch?“, „Mit dir für ein Wir!“ sowie ein blauer Kreis mit der Aufschrift „Gestalte Zukunft und kandidiere für Kirche! Hier klicken!“.
logocontainer-upper
Wir-Portal
logocontainer-lower

FAQ zu den Online-Wahlen

Das Erzbistum Paderborn wird im Herbst 2025 die Wahlen zu den pastoralen Gremien und zu den Kirchenvorständen erstmals in einem hybriden Format abhalten. Dieses Modell bietet den Wahlberechtigten die Möglichkeit, ihre Stimme digital abzugeben oder auf Antrag per Briefwahl teilzunehmen. Wir haben hier die wichtigsten Fragen zu diesem neuen Prozedere zusammengestellt. Die Liste wird kontinuierlich erweitert. Ihnen fehlt eine Frage? Dann schreiben Sie eine kurze Mail an:

Grundsätzliche Fragen

Die pastoralen Gremien und die Kirchenvorstände werden in diesem Jahr erstmals online gewählt. Wer seine Stimme nicht online abgeben möchte, kann wie bisher Briefwahl beantragen. Die Urnenwahl entfällt.

Die letzten, klassisch mit Urne durchgeführten Wahlen wiesen eine sehr geringe Wahlbeteiligung von ca. 4% auf. Dies lag u. a. darin begründet, dass die Wahlmodalitäten weder der pastoralen Realität noch der Lebensrealität vieler Christinnen und Christen entsprachen. Hinzu kamen eine hohe Fehleranfälligkeit sowie eine hohe Verwaltungslast. Diese Probleme aktiv anzugehen, um eine Steigerung der Wahlbeteiligung und eine Verringerung von Fehlern zu erreichen, sind die entscheidenden Gründe für den Wechsel weg von der klassischen Urnenwahl hin zur Online-Wahl mit der Option der Briefwahl auf Antrag.

Die Gemeinden anderer Muttersprachen, die als Missionen errichtet sind, dürfen im Rahmen dieser Wahl erstmals auch ein pastorales Gremium wählen. Hier findet noch die klassische Urnenwahl mit der Möglichkeit der Briefwahl statt.

Ja, die gibt es: Verschiedene Bistümer haben mit neuen Wahlformaten bereits Erfahrungen gesammelt, wobei es überwiegend zu einer nachweisbar erhöhten Wahlbeteiligung kam: Das Bistum Münster konnte z. B. die Wahlbeteiligung von 5 % bei einer reinen Urnenwahl auf 21 % mit einer allgemeinen Briefwahl steigern. Auch das Erzbistum Freiburg hat sich in diesem Feld ausprobiert und konnte bei der Online-Wahl die Wahlbeteiligung auf 13 % steigern. Im Erzbistum Paderborn wurde bei der letzten PGR-Wahl 2021 in vier Pastoralen Räumen ebenfalls die Online-Wahl erprobt und eine Steigerung der Wahlbeteiligung auf bis zu 20 % erreicht. Im weltlichen Bereich wurden bspw. im Rahmen der Sozialwahl 2023 sowie insbesondere bei Hochschulwahlen ebenfalls gute Erfahrungen mit Online-Wahlen gesammelt.

Die Online-Wahl bietet eine einfache und zugleich sichere Möglichkeit der Stimmabgabe, auch über den Gottesdienstbesuch hinaus. Mit diesen verbesserten Partizipationsmöglichkeiten soll eine höhere Wahlbeteiligung einhergehen. Dadurch können demokratische Prozesse gestärkt und die Legitimation der gewählten Gremien und ihrer Mitglieder erhöht werden. Gleichzeitig sollen die ehrenamtlich Engagierten sowie die Verwaltung vor Ort entlastet und Prozesse vereinfacht werden.

Die Projektauftraggeberschaft liegt bei Generalvikar Msgr. Dr. Michael Bredeck, Thomas Klöter als Bereichsleitung Pastorale Dienste und Marcus Baumann-Gretza als Bereichsleitung Recht. Die Projektleitung selbst liegt bei Marlene Hoischen (Bereich Recht) und Dr. Christian Föller (Bereich Pastorale Dienste). Das Projektteam setzt sich aus Mitarbeitenden unterschiedlicher Bereiche und Abteilungen des Erzbischöflichen Generalvikariates sowie der Gemeindeverbände zusammen.

Für die Pfarrgemeinden/Kirchengemeinden, in denen die Wahlen zu den pastoralen Gremien bzw. zum Kirchenvorstand mit Zustimmung des Erzbischöflichen Generalvikariates nicht im November 2025 durchgeführt werden, wird, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes angeordnet ist, als zentraler Wahltermin der 07./08. November 2026 festgelegt.

Die Nachwahlen werden ebenfalls als Online-Wahlen mit der Option der Briefwahl durchgeführt. Die damit verbundenen Vorbereitungen und Fristen bedingen die Terminfestlegung. Zudem soll Pfarrgemeinden/Kirchengemeinden, die zum 01. Januar 2026 neu geordnet werden, mit der Terminierung die Möglichkeit einer adäquaten Wahlvorbereitung eingeräumt werden.

Organisatorische und technische Fragen

Jede wahlberechtigte Person erhält für die jeweilige Wahl eine Wahlbenachrichtigung. Diese enthält u.a. den Zugangscode für die Online-Wahl. Mit diesem erfolgt der Zugang zur Online-Wahlkabine. Nach der erforderlichen Authentifizierung können die Wählerinnen und Wähler ihre Stimme durch Ausfüllen des elektronischen Stimmzettels abgeben.

Der Briefwahlantrag geht den Wahlberechtigten mit der Wahlbenachrichtigung zu. Auf diesen Antrag hin werden die Briefwahlunterlagen erteilt. Der Briefwahlantrag ist postalisch an das zuständige Pfarrbüro zu richten oder – je nach Verfügbarkeit – persönlich im Pfarrbüro zu erklären. Letzter Termin für die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist Mittwoch, 5. November. Danach werden keine Briefwahlunterlagen mehr ausgegeben.

Die Online-Wahl ist das leitende Wahlverfahren. Dies bedeutet, dass die abgegebene Online-Stimme immer Vorrang vor einer abgegebenen Briefwahlstimme hat. Da auch nach Beantragung der Briefwahlunterlagen sich die antragstellende Person noch umentscheiden und somit doch online wählen kann, werden alle Briefwahlunterlagen vor Auszählung gegengeprüft. Mittels eines Abgleichs mit der Liste derjenigen, die online gewählt haben, kann so festgestellt werden, ob die Person bereits zuvor online gewählt hat. Sollte dies der Fall sein, ist die Briefwahlstimme ungültig und wird nicht gewertet. Dementsprechend kann eine doppelte Stimmabgabe, sowohl online auch als per Brief, ausgeschlossen werden.

Neben der „klassischen“ Bekanntgabe der Wahl durch Aushang, im Pfarrbrief oder im Gottesdienst erhalten nun erstmals alle Wahlberechtigten im Erzbistum Paderborn eine persönliche Wahlbenachrichtigung. Neben grundsätzlichen Informationen zur jeweiligen Wahl enthält diese sowohl die Zugangsdaten für die Online-Wahl als auch einen Briefwahlantrag.

Die elektronische Stimmabgabe erfolgt über ein zentral zur Verfügung gestelltes Online-Wahlsystem. Das Erzbistum Paderborn arbeitet bei der technischen Umsetzung mit einem erfahrenen Servicepartner zusammen. Die Electric Paper Informationssysteme GmbH bietet bereits seit vielen Jahren Lösungen im Bereich von Wahlen an.

Hierfür wird ein zentrales Wahlmanagementsystem des Servicepartners Electric Paper Informationssysteme GmbH genutzt. Dieses hilft bei Planung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Wahl. Alle erforderlichen Arbeitsschritte werden über die Software dargestellt.

Ja, den gibt es: Sie finden hier den Zeitplan für die Wahl der pastoralen Gremien und den Zeitplan für die Wahl des Kirchenvorstandes.

Was verändert sich für die Gemeinden?

Für jede Gemeinde wird durch das Erzbischöfliche Generalvikariat mindestens eine Person als Standortverantwortliche oder Standortverantwortlichen bestimmt. Die Standortverantwortlichen erhalten den Zugang zur Wahlmanagementsoftware.

Die Standortverantwortlichen sorgen für die technische Umsetzung der im Zusammenhang mit der Wahl stehenden Prozesse in der Wahlmanagementsoftware. Standortverantwortliche sind im Regelfall die Verwaltungsleitungen. Sollte es vor Ort keine Verwaltungsleitung geben, wird es eine individuelle Lösung geben.

Die Standortverantwortlichen können über die Wahlmanagementsoftware selbst weitere Nutzende benennen. In Betracht kommen vor allem Verwaltungsreferentinnen und -referenten sowie Mitarbeitende der Pfarrsekretariate.

Ja, jede Wahl wird – wie gehabt – vom örtlichen Wahlausschuss bzw. Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt. Die Standortverantwortlichen unterstützen dabei den Prozess der Digitalisierung und sorgen für die technische Umsetzung der Handlungen von Wahlausschuss bzw. Wahlvorstand in der Wahlmanagementsoftware.

Was müssen die Wahlberechtigten wissen?

Ja, die gibt es: Hier finden Sie die Demo-Wahlkabine für die pastoralen Gremien und hier die Demo-Wahlkabine für den Kirchenvorstand.

Demowahlkabine für pastorale Gremien: https://demo.gremienwahlen.de/booth/1737921291/demo-vote

Demowahlkabine für Kirchenvorstände

https://demo.gremienwahlen.de/booth/1737921293/demo-vote

Ja, dasselbe Gerät kann problemlos von verschiedenen Personen zur Stimmabgabe genutzt werden. Die IP-Adresse hat keinen Einfluss auf die Authentifizierung des Wählenden.

Die pastoralen Gremien darf jeder Katholik bzw. Katholikin wählen, der / die das 14. Lebensjahr vollendet hat.

Wahlberechtigt für die Wahl zum Kirchenvorstand ist grundsätzlich jedes Mitglied der Kirchengemeinde, das am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat und spätestens sechs Monate vor dem Wahltag seinen Erstwohnsitz in der Kirchengemeinde begründet hat.

Ja, das ist möglich. Dafür ist ein Antrag bei der Kirchengemeinde zu stellen, in welcher das Wahlrecht ausgeübt werden soll. Für die Aufnahme in die Liste der Wahlberechtigten in der Wunschgemeinde muss dem Wahlvorstand gegenüber der Nachweis erbracht werden, dass die Streichung aus der Liste der Wahlberechtigten in der Erstwohnsitzgemeinde erfolgt ist. Wichtig ist, das Wahlrecht darf nur in einer Gemeinde ausgeübt werden.

Für die Ausübung des passiven Wahlrechts in einer anderen als der Erstwohnsitzgemeinde, muss der erforderliche Nachweis bis zum 1. August 2025 erbracht sein; für die Ausübung des aktiven Wahlrechts in einer anderen als der Erstwohnsitzgemeinde muss der erforderliche Nachweis bis zum 19. September 2025 erbracht sein.

Was ist bei der Kandidierenden-Suche zu beachten?

In ein pastorales Gremium darf jeder Katholik bzw. Katholikin gewählt werden, der/die das 14. Lebensjahr vollendet hat und gleichzeitig das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet hat sowie die Wahlbarkeitsvoraussetzungen erfüllt. Mitglieder des Pastoralteams können nicht gewählt werden.

Zum Kirchenvorstand ist jede wahlberechtigte Person wählbar, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bestimmte Personen sind jedoch von der Wählbarkeit ausgeschlossen. Das betrifft insbesondere Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis zur Kirchengemeinde stehen oder die zu einem haupt- oder nebenamtlichen Dienst in der Kirchengemeinde bestellt sind sowie im kirchlichen Dienst beschäftigte Personen, die mit der kirchlichen Aufsicht über die Kirchengemeinden betraut sind.

Nein. Personen, die in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis im Sinne von § 8 SGB IV zur Kirchengemeinde stehen oder deren nebenberuflicher Beschäftigungsumfang 6 Wochenstunden nicht überschreitet, sind zum Kirchenvorstand wählbar.

Ansprechpersonen

© Till Kupitz / Erzbistum Paderborn

Marlene Hoischen

Assessorin Rechtsfragen
© Besim Mazhiqi / Erzbistum Paderborn

Dr. Christian Föller

Team Leitung durch ehrenamtliche Gremien
Kontakt
| |
generalvikariat@erzbistum-paderborn.de
+49 (0)5251 125-0
Barrierefreiheit