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© Andreas Berheide/Shotshop.com

Gut beraten auf dem Weg zur Immobilienvereinbarung

Von der Theorie zur Praxis: In den Pastoralen Räumen entwickeln Sie unter fachlicher Begleitung individuelle Lösungen für eine zukunftsgerechte Nutzung Ihrer kirchlichen Immobilien.

Ausblick auf den Projektverlauf

Ziel der Immobilienstrategie ist es, allen Pastoralen Räumen, die sich anmelden, eine umfassende und zeitnahe Beratung zu ermöglichen. Aufgrund der hohen Nachfrage ist jedoch eine Priorisierung notwendig. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, u.a.:

  • Vollständigkeit der Anmeldung – insbesondere die Einbeziehung aller relevanten Gremien
  • Eingangsdatum der Anmeldung
  • lokale und pastorale Gegebenheiten sowie
    anstehende Baumaßnahmen oder Investitionen, insbesondere bei zeitkritischen Projekten.

Schritt für Schritt

Bei personellen Veränderungen oder parallelen Prozessen in den Pastoralen Räumen wird empfohlen, dass Sie mit dem Beginn der Beratung zunächst abwarten, bis diese Herausforderungen bewältigt sind.

Seit dem Start der Immobilienstrategie ist die Zahl der Anmeldungen kontinuierlich gestiegen. Dieses große Interesse zeigt den Bedarf, führt aber auch zu Wartezeiten für die Beratung.

Verlässliche und effektive Unterstützung

Die Prozessleitung arbeitet intensiv daran, die Beratungskapazitäten zeitnah zu erhöhen und die Abläufe weiter zu optimieren. Ziel ist es, den Pastoralen Räumen eine verlässliche und effektive Unterstützung zu bieten – von der Anmeldung bis zur individuellen Immobilienvereinbarung.

Erklärvideo: Der Weg im Rahmen der Immobilienstrategie

In diesem Erklärvideo zeigen wir Ihnen, wie sich ein Pastoraler Raum im Rahmen der Immobilienstrategie auf den Weg macht. Wir bilden den Prozess bis zum Beginn der Umsetzung der geplanten Maßnahmen anschaulich ab.

So machen sich Pastorale Räume auf den Weg

Die Immobilienstrategie bietet den Pastoralen Räumen einen klar strukturierten Prozess von der Interessensbekundung über die gemeinsame Entwicklung eines tragfähigen Konzeptes bis hin zur Umsetzung von Baumaßnahmen. Ziel ist es, Gebäude gezielt für pastorale Zwecke anzupassen. Das Team Immobilienberatung unterstützt die Pastoralen Räume dabei mit fachlicher Expertise und Begleitung.

Zeit nehmen zur umsichtigen Planung

Nehmen Sie sich in Ihrem Pastoralen Raum die nötige Zeit, um den Prozess gründlich und ohne Druck anzugehen. Die Immobilienstrategie wird in den kommenden Monaten kontinuierlich weiterentwickelt, um den Anforderungen gerecht zu werden.

Hoher Einsatz für ein gemeinsames Ziel

Wichtig zu beachten: Der gesamte Prozess erfordert ein hohes – oft ehrenamtliches – Engagement. Das bedeutet für alle Beteiligten, von den Pfarrerinnen und Pfarrern über die Gremienmitglieder bis hin zu den Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern, einen erheblichen Zeitaufwand.

Veränderungsprozess mit Weitblick

Die Erarbeitung und Umsetzung einer Immobilienkonzeption ist ein vielschichtiger Veränderungsprozess. Dieser betrifft nicht nur die Gemeindemitglieder, sondern auch die umliegenden Sozialräume. Entscheidend für den Erfolg ist die Bereitschaft aller beteiligten Kirchengemeinden, Flächen der betriebsnotwendigen Gebäude zu reduzieren und sich aktiv an der Gestaltung zu beteiligen.

Aktive Beteiligung als Schlüssel zum Erfolg

Die kontinuierliche Beratung während des gesamten Prozesses ermöglicht es den Pastoralen Räumen, fundierte Entscheidungen zu treffen, die zukunftsfähig, nachhaltig und den pastoralen Bedürfnissen angepasst sind. Nutzen Sie die Chance, mit kompetenter Unterstützung ein tragfähiges Immobilienkonzept für Ihren Pastoralen Raum zu entwickeln.

Der Prozess im Überblick

Der Ablauf

Bei der Umsetzung im Pastoralen Raum sind Kirchenvorstände und Pfarrgemeinderäte wichtige Partner. Sie haben zurecht den Wunsch, bestens informiert zu sein.

Grundlegende Informationen

Vor der möglichen Anmeldung für eine Beratung zur Erstellung eines Immobilienkonzeptes, die ein erster großer Schritt ist, bieten wir Ihnen grundlegende Informationen an.

Sie haben sich innerhalb Ihres Pastoralen Raumes bereits mit der Immobilienstrategie befasst und vielleicht sogar erste Ideenskizzen entwickelt? Antrags- und Zielebene der Immobilienstrategie wie der lokalen Immobilienkonzepte im Erzbistum Paderborn ist grundsätzlich der Pastorale Raum.

Anmeldung zur Beratung

Das Erzbischöfliche Generalvikariat bietet gerne eine Immobilienberatung an. Eine entsprechende Anmeldung muss immer über den Pastoralen Raum (Leitender Pfarrer, nebst der zuständigen Gremien) erfolgen. Entsprechende KV-Beschlüsse und PGR-Beschlüsse sind erforderlich.  Die Anmeldung erfolgt über die Anlage Immobilienstrategie. Diese wird über ihre Gemeindeverbände an das Generalvikariat übermittelt.

Bereitschaft zur aktiven Gestaltung

Bitte beachten Sie, dass im Laufe des gesamten Prozesses ein hohes Maß an (ehrenamtlichem) Engagement erforderlich ist. Die Erstellung und Umsetzung eines Immobilienkonzeptes stellt einen mehrdimensionalen Veränderungsprozess dar, der sowohl die Gemeindemitglieder, als auch darüber hinaus die Sozialräume betrifft. Zudem muss die Bereitschaft zur aktiven Gestaltung und der zum Gelingen erforderlichen Beteiligung im Pastoralen Raum gegeben sein. Je nach Anzahl der bei uns eingehenden Anmeldungen werden wir voraussichtlich priorisieren müssen. Wir melden uns in jedem Fall zeitnah mit einer entsprechenden Einschätzung.

Anmeldung auf Beratung zur Erstellung eines Immobilienkonzepts.

Für einen erfolgreichen Immobilienstrategieprozess ist die Bildung einer Projektgruppe unerlässlich. Diese Gruppe, bestehend aus sechs bis maximal zehn Mitgliedern des Pastoralen Raumes, übernimmt im Auftrag von Kirchenvorständen und pastoralen Gremien die inhaltliche und organisatorische Steuerung des Gesamtprozesses. Der leitende Pfarrer und die Verwaltungsleitung sind feste Mitglieder dieser Gruppe.

Aufgaben

Die Projektgruppe arbeitet eng mit der Fach- und Prozessberatung des Erzbischöflichen Generalvikariates zusammen und stellt sicher, dass alle relevanten Daten und Perspektiven (pastoral, baulich, finanziell) berücksichtigt werden. Sie entwickelt ein erstes Konzept („Erstes Bild“) für die zukünftige Nutzung der kirchlichen Immobilien, organisiert Veranstaltungen zur Vorstellung des Konzeptes und sammelt Rückmeldungen aus den Kirchengemeinden und der Öffentlichkeit.

Kommunikation und Beteiligung

Das Konzept wird durch laufende Anpassungen und unter Einbeziehung der verschiedenen Arbeitsergebnisse bis zur Immobilienvereinbarung weiterentwickelt. Die Projektgruppe sorgt für eine transparente Kommunikation und eine breite Beteiligung. Darüber hinaus bereitet sie strategische Entscheidungen für die verantwortlichen Gremien vor.

Das Team Immobilienberatung meldet sich nach erfolgter Anmeldung bei Ihnen und der Prozess startet. In Zusammenarbeit mit den Prozessberatern des EGVs klären wir zunächst gemeinsam organisatorische Fragen und führen bei Ihnen vor Ort eine entsprechende Auftaktveranstaltung durch.

Unterstützung bei Fragen und Datenerhebung

Weiterhin unterstützen wir Sie bei grundlegenden Fragestellungen und der Datenerhebung. Ziel ist die Formulierung eines genehmigungsfähigen Konzeptes. Dabei fließen sowohl bauliche als auch pastorale und finanzielle Aspekte ein.

Wenn Ihr Immobilienkonzept erstellt ist, treffen Sie innerhalb ihres Pastoralen Raums ihre Immobilienvereinbarung mit allen relevanten Gremien. Diese wird mit Unterstützung des Teams Immobilienberatung durch sie erstellt und zeigt ein zukunftsfähiges Konzept zur weiteren Nutzung ihrer Immobilien auf.

Die Immobilienvereinbarung wird durch den leitenden Pfarrer, über ihren Gemeindeverband, beim Erzbischöflichen Generalvikariat eingereicht. Nach Beratung durch die relevanten Gremien wird die Vereinbarung gegengezeichnet, sodass die Umsetzung der geplanten Maßnahmen erfolgen kann.

Die Immobilienvereinbarung

Die Immobilienvereinbarung ist das Ergebnis eines intensiven Strategieprozesses in den Pastoralen Räumen. Sie dient als Konzept für die zukünftige Nutzung der kirchlichen Gebäude und passt deren Nutzung den veränderten Anforderungen und dem tatsächlichen Bedarf der Seelsorge an.

Dokumentation getroffener Entscheidungen

Die Vereinbarung dokumentiert die vor Ort gemeinsam getroffenen Entscheidungen zur Flächenanpassung und beschreibt, wie der kirchliche Gebäudebestand zukünftig sinnvoll genutzt werden soll. Die bindende Vorlage einer Immobilienvereinbarung zur individuellen Fortschreibung finden Sie im Downloadbereich.

Die Beraterteams

Im Rahmen der Immobilienstrategie stehen Ihnen kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beratend zur Seite. Die Mitglieder der Teams Immobilienberatung und Prozessberatung unterstützen Sie auf dem Weg zu Ihrem Immobilienkonzept.

Das Team Immobilienberatung

Rund um die Immobilienstrategie gibt es viele Fragen. Im Rahmen der Erstellung von Immobilienkonzepten in den Pastoralen Räumen ist das Team Immobilienberatung als Fachberatung aus den Bereichen Pastorale Dienste, Bauen und Finanzen eine wichtige Schnittstelle.

Information und Beratung

Die Mitglieder informieren und beraten persönlich – per E-Mail, telefonisch oder auch vor Ort – über die nachhaltige und multifunktionale Nutzung von Gebäuden im gesamten Pastoralen Raum.

Das Team Prozessberatung

Das Team Prozessberatung unterstützt Sie auch bei der Planung und Durchführung der Konzeptentwicklung in Ihrem Immobilienprozess. Dazu zählen übergeordnete Themen wie Kommunikation, Kooperation und Moderation.

Unterstützung beim Erreichen der Ziele

Die Beratungsleistung erbringen dabei kirchliche Organisationsberaterinnen und -berater. Sie arbeiten in der Regel zu zweit bei Ihnen vor Ort und unterstützen Sie bei der Erreichung Ihrer Ziele und der Entwicklung stimmiger Lösungen.

Neue Förderrichtlinien und das Stufenmodell

Im Rahmen der neuen Immobilienstrategie greifen die aktualisierten Regelungen zur Bezuschussung von Baumaßnahmen. Zugrunde liegt die Förderrichtlinie mit ihrem Stufenmodell. Eine Priorisierung erfolgt in der Reihenfolge Pastoraler Raum, Pastoralverbund.

Im Detail: Das Stufenmodell innerhalb der Förderrichtlinie

Zur Bestimmung der für dienstliche Gebäude anzuwendenden Zuschussregelungen werden alle kirchengemeindlichen Dienstgebäude in Förderstufen eingeteilt.

Anpassung an künftigen Bedarf

Oberstes Ziel der Immobilienstrategie ist es, den Immobilienbestand so zu reduzieren, dass er an den zukünftigen Bedarf angepasst wird. Dabei muss ein tragfähiges Gemeindeleben auch in Zukunft möglich sein. Auch der Betrieb wird für die Verantwortlichen vor Ort sichergestellt.

Investition eingesparter Finanzmittel

Hintergrund des Stufenmodells ist ferner das Ziel, in Stufe 1 Geld einzusparen, ohne dass Gebäude dem Verfall preisgegeben werden. Die eingesparten Mittel ermöglichen es uns, in Stufe 2 neue pastorale Konzepte zu entwickeln.

Die Förderstufen: Zuschussregelungen für kirchengemeindliche Dienstgebäude

Um die finanzielle Förderung von kirchengemeindlichen Dienstgebäuden effizient zu gestalten, werden diese in verschiedene Förderstufen eingeteilt. Die Einteilung orientiert sich an der Notwendigkeit des Gebäudes, der bisherigen Förderung und der im Rahmen der Immobilienstrategie erreichten Flächenreduzierung. Sämtliche Regelungen sind der „Verwaltungsverordnung zur Bezuschussung von Baumaßnahmen in Kirchengemeinden in Pastoralen Räumen im Erzbistum Paderborn“ zu entnehmen.

Die Förderstufe 1 bezieht sich auf Gebäude, die notwendigerweise in dienstlicher Nutzung stehen und bereits vor Inkrafttreten dieser Regelung eine Förderung aus Kirchensteuermitteln erhalten haben, deren künftige Nutzung noch nicht abschließend durch eine Immobilienvereinbarung geregelt ist oder die einer gültigen Immobilienvereinbarung unterliegen, welche zu einer Reduzierung der kumulierten Bruttogeschossfläche von weniger als 20 Prozent führt.

In die Förderstufe 2a fallen Gebäude, für die eine ausgearbeitete Immobilienvereinbarung vorliegt, die zu einer Reduzierung der kumulierten Bruttogeschossfläche von mindestens 20 Prozent, aber weniger als 30 Prozent führt.

Zuschüsse der Förderstufe 2b betreffen Gebäude, für die eine ausgearbeitete Immobilienvereinbarung vorliegt, die zu einer Reduzierung der kumulierten Bruttogeschossfläche von mindestens 30 Prozent führt.

Die Förderstufe 3a gilt für Gebäude im Geltungsbereich einer Immobilienvereinbarung, die als Schwerpunktobjekte im Pastoralen Raum definiert und vom Erzbischöflichen Generalvikariat anerkannt sind.

Der Förderstufe 3b sind Gebäude zugeordnet, die als diözesane Schwerpunkte definiert sind. Schwerpunktgebäude der Förderstufe 3b können mit bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.

Kontakt
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generalvikariat@erzbistum-paderborn.de
+49 (0)5251 125-0
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