Über mehrere Jahre haben die nordrhein-westfälischen (Erz-)Diözesen an einer Modernisierung des Kirchenvorstandsrechts gearbeitet. Ziel war es dabei, das bisherige staatliche Vermögensverwaltungsgesetz („Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24. Juli 1924“) jeweils durch ein „Kirchliches Vermögensverwaltungsgesetz“ (KVVG) auf diözesaner Ebene zu ersetzen. Zuletzt war dafür noch die Aufhebung des staatlichen Vermögensverwaltungsgesetzes erforderlich. Nun hat der nordrhein-westfälische Landtag am 9. Oktober 2024 die Aufhebung des staatlichen Vermögensverwaltungsgesetzes zum 1. November 2024 beschlossen. Ebenfalls mit Wirkung zum 1. November 2024 haben die Erzbischöfe von Köln und Paderborn sowie die Bischöfe von Aachen, Essen und Münster für den Bereich ihrer jeweiligen Diözesen und in Abstimmung mit der Apostolischen Nuntiatur als Vertretung des Heiligen Stuhls überwiegend inhaltsgleiche diözesane Vermögensverwaltungsgesetze sowie die erforderlichen Begleitgesetze und -verordnungen (Wahlordnung, Einführungsgesetz und Einführungsverordnung) in Kraft gesetzt.
Beteiligung an der Vermögensverwaltung und -vertretung wird besonders abgesichert
Traditionell wirken in den Kirchenvorständen gewählte Laiinnen und Laien mit. Diese bewährte Beteiligung an der Vermögensverwaltung und -vertretung wird künftig besonders abgesichert. Dafür haben die Erzbischöfe und Bischöfe der nordrhein-westfälischen (Erz-)Diözesen und das Land Nordrhein-Westfalen eine bereits bestehende Vereinbarung aus dem Jahr 1960 erweitert. Diese Vereinbarung tritt ebenfalls zum 1. November 2024 in Kraft. Vorgesehen ist eine Vorlagepflicht von diözesanen Regelungen über die Vermögensvertretung beim Land Nordrhein-Westfalen und ein diesbezügliches Einspruchsrecht.
Die (Erz-)Bischöfe in Nordrhein-Westfalen haben dazu eine „Gemeinsame Erklärung zur Neuordnung der rechtlichen Vertretung und Vermögensverwaltung der katholischen Kirchengemeinden“ abgegeben.
Mehr zum Beschluss gibt es auch im Vorabdruck des Aufhebungsgesetzes des nordrhein-westfälischen Landtages:
Mit einem Infoschreiben wurden zudem alle Kirchenvorstände über die Ablösung des staatlichen Vermögensverwaltungsgesetzes durch das neue KVVG informiert:
Alle neuen Regelungen sowie Begleitmaterialien sind demnächst hier ebenso abrufbar.