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© Tinnakorn jorruang / Shutterstock.com
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Fort- & Weiterbildung

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu Ihren Fragen rund um eine mögliche Fort- oder Weiterbildung.

Sie als unsere Mitarbeitenden sind gut ausgebildet, motiviert und bringen sich durch Ihre Persönlichkeit jeden Tag in Ihrem Arbeitsalltag im Erzbistum Paderborn ein.
Und wir möchten Sie darin unterstützen, dass Sie sich stets gut gewappnet für Ihre täglichen Arbeitsherausforderungen fühlen.

Vielleicht hilft Ihnen ein bestimmtes Seminar oder eine Fortbildung zielgerichtet für Ihren Berufsalltag weiter?
Eventuell haben Sie die Motivation und das Potenzial eine umfassende Weiterbildungsmaßnahme zu absolvieren?

Wir beraten Sie gern bei allen Fragen rund um eine mögliche Fort- oder Weiterbildung.

Wo genau liegt eigentlich der Unterschied?

Definition

Eine Fortbildung bezieht sich immer auf eine konkrete Anforderung im Rahmen Ihrer aktuellen beruflichen Tätigkeit.

Ziel

Eine Fortbildung  kann Ihre persönliche „berufliche Handlungsfähigkeit“ entweder weiterhin gewährleisten oder sie erweitern.

Beispiele

Alle Angebote der Personalentwicklung (siehe unten), alle für Sie in Ihrem beruflichen Alltag relevanten Qualifizierungsmaßnahmen. Dies kann eine IT-Schulung sein oder auch z.B. ein Seminar zum Thema “Kommunizieren”, genauso wie eine relevante Schulung zu Änderungen im Steuerrecht, wenn dies zu Ihrem beruflichen Kontext gehört.

Anbieter

Fortbildungen werden meistens von Berufsverbänden, Kammern und Fortbildungsträgern angeboten. Und selbstverständlich stehen Ihnen unsere eigenen Angebote (siehe unten im Downloadbereich) zur Verfügung.

Kostenübernahme

Die Kosten werden bei überwiegend dienstlichem Interesse von Ihrem Dienstgeber übernommen.

Beantragung

Sie beantragen eine mögliche Fortbildung mit dem Antrag auf Förderung von Fortbildung (siehe unten im Downloadbereich) über Ihre Führungskraft und senden dieses bitte per E-Mail an personalentwicklung@erzbistum-paderborn.de

schriftliche Vereinbarung

Hat Ihre Fortbildung einen größeren Umfang (ca. ab 5.000 € Kosten) prüfen wir, ob eine schriftliche Vereinbarung, die sogenannte Qualifizierungsvereinbarung, notwendig ist. In dieser Vereinbarung werden die auf der KAVO basierenden Rahmenbedingungen schriftlich festgehalten, um Ihnen gegenüber mehr Transparenz zu gewährleisten.

Definition

Eine Weiterbildung dient dem Ausbau Ihrer bereits im Berufsleben erworbenen Fähigkeiten oder Fertigkeiten und erweitert Ihren beruflichen Handlungsspielraum über Ihre aktuell ausgeübte Tätigkeit hinaus.

Ziel

Sie erweitern also Ihr Qualifikationsprofil und erlangen mit Abschluss einer Weiterbildung eine Zusatzqualifikation, die dazu dienen kann, dass Sie eine neue Position als Fach- oder Führungskraft im Erzbistum Paderborn erreichen.

Beispiele

Zusatzstudiengänge, Aufbaustudiengänge, Ausbildungen wie Supervision oder Systemische Beratung und ähnliches.

Anbieter

Weiterbildungen werden von zertifizierten Weiterbildungsträgern, (Fach)Hochschulen oder Fernuniversitäten angeboten.

Weiterbildungsförderung 

Das Erzbistum Paderborn hat seit Juni 2022 mit der Weiterbildungsförderung eine Richtlinie zur Förderung von Weiterbildung. Zum 01. September 2026 tritt die aktualisierte Richtlinie Weiterbildungsförderung in Kraft (siehe unten).

Sie haben eine konkrete Weiterbildung ins Auge gefasst und möchten prüfen, ob eine Förderung gemäß der Richtlinie in einer unserer Förderoptionen möglich ist?

Die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen Sie, wenn

  • die Weiterbildung im dienstlichen Interesse liegt
  • Sie seit mindestens einem Jahr beim Anstellungsträger Erzbistum Paderborn beschäftigt sind
  • Sie in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen

Weitere Rahmenbedingungen zur Förderung von Weiterbildung finden Sie in unserer Richtlinie.

So geht es weiter:
Senden Sie den unten stehenden Antrag auf Förderung von Weiterbildung mit Unterschrift Ihrer Führungskraft inkl. Ausschreibung bzw. einen Link zur Ausschreibung der Weiterbildung an personalentwicklung@erzbistum-paderborn.de zu. Damit startet der Prozess gemäß unserer Richtlinie Weiterbildungsförderung und die Abteilung Personalentwicklung prüft Ihren Antrag ausführlich.

Weitere Informationen finden Sie als Mitarbeitende in der Gruppe OLAW im wir.desk.

Und was ist mit Bildungsurlaub?

Aber natürlich doch!
Sie haben die Möglichkeit bis zu 5 Tage Dienstbefreiung zu beantragen, wenn es sich um eine nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) anerkannte Veranstaltung handelt.
Wenden Sie sich gerne per E-Mail (personalentwicklung@erzbistum-paderborn.de) oder telefonisch an uns.

Für Tagungen, Kongresse, Konferenzen, Messen, Präventionsschulungen und E-Learnings (auf der wir.lernen Plattform) ist kein Antrag auf Förderung von Fortbildung in der Personalentwicklung zu stellen. Bitte besprechen Sie Ihre Teilnahme mit Ihrer Führungskraft.

Angebote der Personalentwicklung

Test

Alle weiteren Fragen beantworten Ihnen gern:

© Sabrina Voss / Erzbistum Paderborn

Bettina Austen

Personalentwicklung

 

In meiner Rolle bin ich für verschiedene Aufgaben in der Personalentwicklung verantwortlich, die die Entwicklung unserer Mitarbeitenden unterstützen.

Insbesondere für diese Themen bin ich ansprechbar:

  • Genehmigung von Fortbildungen, die auf die individuellen Weiterentwicklungsziele unserer Mitarbeitenden abgestimmt sind.
  • Bearbeitung von Anfragen zur Supervision und zum Coaching, um unseren Mitarbeitern die optimale Unterstützung im Arbeitsalltag zu ermöglichen.
© Besim Mazhiqi / Erzbistum Paderborn

Anne Christin Kröger

Personalentwicklung

 

Ich berate und begleite Sie, die passende Fort- oder Weiterbildung für die berufliche Weiterentwicklung für Sie oder Ihr Team zu finden und zu realisieren.

Insbesondere für diese Themen bin ich ansprechbar:

  • Beratung und Begleitung von Fort- und Weiterbildung
Kontakt
| |
generalvikariat@erzbistum-paderborn.de
+49 (0)5251 125-0
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