Eigentlich sollte noch in diesem Sommer das neue kirchliche Vermögensverwaltungsgesetz in Kraft treten. Dies verschiebt sich jedoch um mehrere Monate. Der nordrhein-westfälische Landtag hat die Aufhebung des bisherigen Vermögensverwaltungsgesetzes („Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24. Juli 1924“) am 15. Mai 2024 in erster Lesung behandelt. Die anschließende Beratung im Hauptausschuss hat zu dem überraschenden Ergebnis geführt, dass auf Antrag einer Fraktion nun noch eine Sachverständigenanhörung stattfinden wird.
Geplante Kirchenvorstandswahlen sind davon nicht betroffen
Mit der zweiten Lesung der geplanten Gesetzesänderung im Landtag ist nach derzeitigem Stand nicht vor September/Oktober 2024 zu rechnen. Da sich die NRW-(Erz-)Bistümer darauf verständigt haben, die kirchlichen Regelungen nicht vor Aufhebung des staatlichen Rechts in Kraft zu setzen, wird sich der Start des KVVG verschieben. Aktuell wird mit einer Inkraftsetzung des KVVG im Oktober/November 2024 gerechnet.
Im Hinblick auf die für den Herbst 2025 geplanten Kirchenvorstandswahlen ergeben sich durch diese Verschiebung jedoch keine negativen Auswirkungen.