Die Stabsstelle bearbeitet schwierige Fragestellungen des Dienst- und Arbeitsrechts sowie des Mitarbeitervertretungsrechts für das Erzbistum Paderborn und seine Einrichtungen. Sie berät in diesen Bereichen auch die Gemeindeverbände und weitere kath. Träger, die der Kirchenaufsicht unterliegen. Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vertritt die Stelle das Erzbistum bei außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen. Sie ist zudem Beschwerdestelle für Beschwerden nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Wir sind als Arbeitgeber verantwortlich für eine Vielzahl von Menschen in unterschiedlichsten Bereichen. Die Vielfältigkeit unserer Mitarbeitenden und deren Aufgaben und Arbeitsplätze zu verwalten ist eine enorme Aufgabe. Um diese zu meistern gibt es uns, die Abteilung Personal im Erzbistum Paderborn.
Uns beschäftigen die unterschiedlichsten Anforderungen im Zusammenhang mit den Arbeitsplätzen und Bedürfnissen unserer Mitarbeitenden. Diese können sein:
- Mitarbeitende rekrutieren
- Aufgaben und Arbeitsplätze von Mitarbeitenden bedarfsgerecht ausgestalten
- Mitarbeitenden und Führungskräften beratend zur Seite stehen
- Eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu schaffen
- Rechtliche Fragestellungen zu beantworten und im Falle von Streitigkeiten schlichtend zur Verfügung zu stehen
Diese und noch viele weitere Aufgaben sind Kern unserer Arbeit, bei welcher immer der Mensch im Mittelpunkt steht.