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Die Immobilienstrategie des Erzbistums Paderborn

Der gesellschaftliche Wandel umfasst zahlreiche Lebensbereiche. Er stellt unsere Pastoralen Räume vor große Herausforderungen. Das betrifft auch eine Vielzahl von Immobilien – ob Pfarrheim oder Kirche: In jedem Fall gilt es, frühzeitig Perspektiven für eine langfristige Nutzung und Entwicklung unseres Gebäudebestands zu entwickeln.

Mit der Immobilienstrategie stellt das Erzbistum Paderborn rechtzeitig die Weichen für eine nachhaltige Nutzung unserer Gebäude. Dabei erfahren die Pastoralen Räume professionelle Unterstützung, um individuelle Lösungen zu entwickeln und die Herausforderungen zu meistern.

Neuigkeiten und aktuelle Informationen rund um die Immobilienstrategie

Weiterbauen oder pausieren? wählen Sie zwischen den beiden Möglichkeiten

Aufgrund der Erfahrungen, die sich bei der Umsetzung der Immobilienstrategie in den bereits mit den Beratungen gestarteten Pastoralen Räumen ergeben haben, wurde eine wichtige Entscheidung getroffen.

Worum geht es?

Zahlreiche Pastorale Räume und Kirchengemeinden setzen sich aktuell mit den Herausforderungen, Chancen und Rahmenbedingungen der Immobilienstrategie auseinander.

In vielen Fällen liegen allerdings zugleich Bauanträge für genau die Immobilien vor, die zur Erarbeitung einer Immobilienvereinbarung geprüft und bewertet werden.

Die Verantwortlichen in den Kirchengemeinden stecken dabei in einem Dilemma: Die aktuell steigenden Baupreise motivieren zu einer zügigen Realisierung.

Andererseits sind viele Baumaßnahmen nur dann sinnvoll, wenn das Gebäude auch noch lange für die gemeindlichen Zwecke genutzt wird – dies allerdings ist in einer Immobilienvereinbarung erst noch festzulegen. Dies gilt allerdings nicht für Maßnahmen, die zur Substanzerhaltung oder Verkehrssicherung unaufschiebbar sind, oder für Maßnahmen mit erheblicher Finanzierung durch externe Fördergeber.

Aus der Sicht Ihrer Kirchengemeinde haben Sie beim Start in den Beratungsprozess daher zwei grundsätzliche Optionen:

  • Zur Vergewisserung, welche Gebäude langfristig in welcher Form genutzt werden sollen, kann es sinnvoll sein, die Maßnahmenplanung zunächst zu unterbrechen und sich für die Einordnung der Gebäude die nötige Zeit zu nehmen. „Ein Schritt nach dem anderen“ lautet dann die Devise.
  • Wenn die geplanten Maßnahmen allerdings nicht aufgeschoben werden sollen, muss der Beginn des Beratungsprozesses bis zu ihrer Fertigstellung verzögert werden. Es besteht jedoch das Risiko, dass dies entweder die Gestaltungsoptionen der Immobilienstrategie insgesamt einschränkt oder die knappen Finanzmittel in die „falschen“ Gebäude investiert werden.

Bereiten Sie schon jetzt in Ihren Gremien die Entscheidung vor, welchen Weg Sie gehen wollen. Nutzen Sie die Zeit, dieses wichtige Zukunftsthema gemeinsam zu diskutieren.

Einzelheiten finden Sie in der neuen „Verwaltungsverordnung zur Behandlung geplanter oder laufender Baumaßnahmen bei Beginn des Beratungsprozesses zur Erarbeitung einer Immobilienvereinbarung im Pastoralen Raum“, die Sie im KA 2023, Stück 3, Nr. 30 – welches Sie in diesen Tagen bekommen – lesen können.
Online ist dieses KA auch auf der Webseite des Erzbistums unter folgendem Link (https://www.erzbistum-paderborn.de/presse-und-medien/kirchliches-amtsblatt/) abrufbar.

Für Rückfragen stehen Ihnen die wirtschaftlichen Berater des Teams Immobilienberatung, Herr Raphael Fortströer und Herr Thomas Hänsdieke (Tel. 05251 / 125-4848), zur Verfügung.

Ankündigung zum Start der „Immobilienstrategie für das Erzbistum Paderborn“

Die Immobilienstrategie für das Erzbistum Paderborn wurde 2021 erstmals angekündigt. In diesem Video werden die Hintergründe, Notwendigkeiten, Zusammenhänge und weitere Aspekte der Immobilienstrategie erläutert.

Domdechant Alfons Hardt zur Immobilienstrategie

Während meines Dienstes als Generalvikar des Paderborner Erzbischofs habe ich oft die Erfahrung gemacht, dass Herausforderungen bei veränderter Perspektive auch kostbare Chancen bieten können. Das zeigt sich für mich in besonderer Weise auch in der neuen Immobilienstrategie unseres Erzbistums.

Fakt ist: Wir haben zu viele und zu große kirchliche Gebäude. Fakt ist jedoch auch: Insbesondere Kirchengebäude sind identitätsstiftend und mit vielen Emotionen verbunden. Die Immobilienstrategie eröffnet jetzt jedem Pastoralen Raum eine echte Gestaltungs-Chance: Unsere Kirchengemeinden sind aufgerufen, ihren Gebäudebestand an ihren tatsächlichen Bedarf anzupassen und ihr Gemeindeleben dadurch fit für die Zukunft zu machen. Wofür sind wir als Kirche vor Ort da? Was brauchen wir dafür wirklich? Wie lässt sich Bestehendes so wandeln, dass Vertrautes erhalten bleibt, aber Neues entstehen kann? In der Auseinandersetzung mit diesen Fragen können die Kirchengemeinden, begleitet durch ein interdisziplinäres Team aus dem Erzbischöflichen Generalvikariat, individuelle Impulse setzen und nachhaltige, ökologisch verantwortete Perspektiven schaffen im Blick auf die Zeit 2030+.

Kirchen und Pfarrheime sind mehr als reine Gebäude aus Stein. Sie sind Räume und Kristallisationspunkte unseres Glaubens. Und jeder gestaltende und nachhaltige Umgang mit diesen Räumen bedeutet, an Gottes lebendiger Kirche mitzubauen. Ich bin überzeugt, dass die Immobilienstrategie ein solider und entscheidender Pfeiler für die Zukunftsfähigkeit unseres Erzbistums ist. Allen Kirchengemeinden, die sich mit auf diesen Weg machen, wünsche ich tragfähige Konzepte und innovative Ideen. So kann die Herausforderung, Gebäudeflächen zu reduzieren, zu einer Chance werden, die neue Kräfte freisetzt. Möge der Heilige Geist zu überraschenden Immobilienlösungen befähigen, die zuvor vielleicht gar nicht für möglich gehalten wurden. Mögen sich neue Kooperationen ergeben, die das Miteinander fördern. Geben Sie unserer Kirche gemeinsam nachhaltig Zukunft!

Ihr

Domdechant Alfons Hardt

Ein kurzer Ausblick auf den weiteren Projektverlauf

Die Immobilienstrategie hat eine zeitgerechte Beratung aller sich anmeldenden Pastoralen Räume zum Ziel. Aufgrund der hohen Nachfrage muss allerdings eine Priorisierung erfolgen. Die Faktoren zur Priorisierung sind u.a.:

  • die Vollständigkeit der Anmeldung, insbesondere hinsichtlich der Einbindung aller relevanten Gremien,
  • das Eingangsdatum der Anmeldung,
  • regionale und pastorale Kennwerte oder etwaige anstehende bauliche Maßnahmen oder Investitionen mit zeitkritischer Komponente.

Personelle Veränderungssituationen oder die Parallelität von Prozessen auf Ebene der Pastoralen Räume lassen eher anraten, mit dem Start noch zu warten, bis diese Dinge bearbeitet sind.

Seit dem Start der Immobilienstrategie ist die Zahl der Anmeldungen kontinuierlich gewachsen. Das große Interesse führt zwangsläufig zu Wartezeiten für die Beratung.

Unser Ziel ist es, die Anzahl der möglichen Beratungen zeitnah zu erhöhen und die Abläufe weiter zu verbessern.

So machen sich Pastorale Räume auf den Weg

Die Immobilienstrategie sieht einen strukturierten Ablauf vor. Das reicht von der Interessensbekundung über die gemeinsame Entwicklung eines tragfähigen Konzeptes bis zum Start einer Baumaßnahme, um ggf. Gebäude den pastoralen Zwecken anzupassen. Das Team Immobilienberatung steht den Pastoralen Räumen beratend zur Seite.

Nehmen Sie sich innerhalb Ihres Pastoralen Raumes die nötige Zeit und setzen Sie sich nicht unter Druck. Die Immobilienstrategie wird im Laufe der kommenden Monate an den Anforderungen wachsen.

Bitte beachten Sie, dass im Laufe des gesamten Prozesses ein hohes Maß an (ehrenamtlichem) Engagement erforderlich ist. Dies bedeutet einen hohen Zeitaufwand auf Seiten aller Beteiligten (Pfarrer, Gremienmitglieder, Verwaltungsleitung, Mitarbeitende in der Verwaltung, …).

Die Erstellung und Umsetzung eines Immobilienkonzeptes stellt einen mehrdimensionalen Veränderungsprozess dar, der sowohl die Gemeindemitglieder als auch darüber hinaus die Sozialräume betrifft. Alle beteiligten Kirchengemeinden müssen bereit sein, Flächen der betriebsnotwendigen Gebäude zu reduzieren.

Zudem muss die Bereitschaft zur aktiven Gestaltung und der zum Gelingen erforderlichen Beteiligung im pastoralen Raum gegeben sein.

Erklärvideo: Der Weg im Rahmen der Immobilienstrategie

In diesem Erklärvideo zeigen wir Ihnen, wie sich ein Pastoraler Raum im Rahmen der Immobilienstrategie auf den Weg macht. Wir bilden den Prozess bis zum Beginn der Umsetzung der geplanten Maßnahmen anschaulich ab.

Der Prozess im Überblick

Der Ablauf

Bei der Umsetzung im Pastoralen Raum sind Kirchenvorstände und Pfarrgemeinderäte wichtige Partner. Sie haben zurecht den Wunsch, bestens informiert zu sein.

Vor der möglichen Anmeldung für eine Beratung zur Erstellung eines Immobilienkonzeptes, die ein erster großer Schritt ist, bieten wir Ihnen grundlegende Informationen an.

Sie haben sich innerhalb Ihres Pastoralen Raumes bereits mit der Immobilienstrategie befasst und vielleicht sogar erste Ideenskizzen entwickelt?

Antrags- und Zielebene der Immobilienstrategie wie der lokalen Immobilienkonzepte im Erzbistum Paderborn ist grundsätzlich der Pastorale Raum.

Das Erzbischöfliche Generalvikariat bietet gerne eine Immobilienberatung an. Eine entsprechende Anmeldung muss immer über den Pastoralen Raum (Leitender Pfarrer, nebst der zuständigen Gremien) erfolgen. Entsprechende KV-Beschlüsse und PGR-Beschlüsse sind erforderlich.  Die Anmeldung erfolgt über die Anlage Immobilienstrategie. Diese wird über ihre Gemeindeverbände an das Generalvikariat übermittelt.

Bitte beachten Sie, dass im Laufe des gesamten Prozesses ein hohes Maß an (ehrenamtlichem) Engagement erforderlich ist. Die Erstellung und Umsetzung eines Immobilienkonzeptes stellt einen mehrdimensionalen Veränderungsprozess dar, der sowohl die Gemeindemitglieder, als auch darüber hinaus die Sozialräume betrifft. Zudem muss die Bereitschaft zur aktiven Gestaltung und der zum Gelingen erforderlichen Beteiligung im Pastoralen Raum gegeben sein.
Je nach Anzahl der bei uns eingehenden Anmeldungen werden wir voraussichtlich priorisieren müssen. Wir melden uns in jedem Fall zeitnah mit einer entsprechenden Einschätzung.

Anmeldung auf Beratung zur Erstellung eines Immobilienkonzepts.

Das Team Immobilienberatung meldet sich nach erfolgter Anmeldung bei Ihnen und der Prozess startet. In Zusammenarbeit mit den Prozessberatern des EGVs klären wir zunächst gemeinsam organisatorische Fragen und führen bei Ihnen vor Ort eine entsprechende Auftaktveranstaltung durch.

Weiterhin unterstützen wir Sie bei grundlegenden Fragestellungen und der Datenerhebung. Ziel ist die Formulierung eines genehmigungsfähigen Konzeptes. Dabei fließen sowohl bauliche als auch pastorale und finanzielle Aspekte ein.

Wenn Ihr Immobilienkonzept erstellt ist, treffen Sie innerhalb ihres Pastoralen Raums ihre Immobilienvereinbarung mit allen relevanten Gremien. Diese wird mit Unterstützung des Teams Immobilienberatung durch sie erstellt und zeigt ein zukunftsfähiges Konzept zur weiteren Nutzung ihrer Immobilien auf.

Die Immobilienvereinbarung wird durch den leitenden Pfarrer, über ihren Gemeindeverband, beim Erzbischöflichen Generalvikariat eingereicht. Nach Beratung durch die relevanten Gremien wird die Vereinbarung gegengezeichnet, sodass die Umsetzung der geplanten Maßnahmen erfolgen kann.

Die Immobilienvereinbarung

Die Immobilienvereinbarung ist das Ergebnis eines intensiven Strategieprozesses in den Pastoralen Räumen. Sie dient als Konzept für die zukünftige Nutzung der kirchlichen Gebäude und passt deren Nutzung den veränderten Anforderungen und dem tatsächlichen Bedarf der Seelsorge an. Die Vereinbarung dokumentiert die vor Ort gemeinsam getroffenen Entscheidungen zur Flächenanpassung und beschreibt, wie der kirchliche Gebäudebestand zukünftig sinnvoll genutzt werden soll. Die bindende Vorlage einer Immobilienvereinbarung zur individuellen Fortschreibung finden Sie im Downloadbereich.

Infoveranstaltung für Personen im Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat

Im Rahmen von Infoveranstaltungen informieren wir Personen im Kirchenvorstand und im Pfarrgemeinderat über Allgemeines, Details zur Förderrichtlinie, Vorteile und Ablauf der Immobilienberatung.
Hier finden Sie nähere Informationen.

Die Beraterteams

Im Rahmen der Immobilienstrategie stehen Ihnen kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beratend zur Seite. Die Mitglieder der Teams Immobilienberatung und Prozessberatung unterstützen Sie auf dem Weg zu Ihrem Immobilienkonzept.

Das Team Immobilienberatung

Rund um die Immobilienstrategie gibt es viele Fragen. Im Rahmen der Kommunikation und der Erstellung von Immobilienkonzepten in den Pastoralen Räumen ist das Team Immobilienberatung als Fachberatung aus den Bereichen Pastorale Dienste, Bauen und Finanzen eine wichtige Schnittstelle.

Die Mitglieder informieren und beraten persönlich – per E-Mail, telefonisch oder auch vor Ort – über die nachhaltige und multifunktionale Nutzung von Gebäuden im gesamten Pastoralen Raum.

Das Beratungsteam besteht nunmehr abteilungsübergreifend aus:

  • Raphael Fortströer (Bereich Finanzen)
  • Thomas Hänsdieke (Bereich Finanzen)
  • Nadine Nawa (Bereich Pastorale Dienste)
  • Werner Osterhaus (Bereich Bauen)
  • Simon Rüffin (Bereich Pastorale Dienste)
  • Xenia Taubmann (Bereich Bauen)
  • Friederike Walecki (Bereich Bauen)
  • Barbara zum Hebel (Bereich Bauen)

Sie erreichen das Team unter der zentralen E-Mail-Adresse

immobilienstrategie@erzbistum-paderborn.de

sowie telefonisch unter 05251/125-4848.

Das Team Prozessberatung

Das Team Prozessberatung unterstützt Sie auch bei der Planung und Durchführung der Konzeptentwicklung in Ihrem Immobilienprozess.
Dazu zählen übergeordnete Themen wie Kommunikation, Kooperation und Moderation.

Die Beratungsleistung erbringen dabei kirchliche Organisationsberaterinnen und -berater. Sie arbeiten in der Regel zu zweit bei Ihnen vor Ort und unterstützen Sie bei der Erreichung Ihrer Ziele und der Entwicklung stimmiger Lösungen.

Neue Förderrichtlinien und das Stufenmodell

Im Rahmen der neuen Immobilienstrategie greifen die aktualisierten Regelungen zur Bezuschussung von Baumaßnahmen. Zugrunde liegt die Förderrichtlinie mit ihrem Stufenmodell. Eine Priorisierung erfolgt in der Reihenfolge Pastoraler Raum, Pastoralverbund.

Im Detail: Das Stufenmodell innerhalb der Förderrichtlinie

Zur Bestimmung der für dienstliche Gebäude anzuwendenden Zuschussregelungen werden alle kirchengemeindlichen Dienstgebäude in Förderstufen eingeteilt.

Oberstes Ziel der Immobilienstrategie ist es, den Immobilienbestand so zu reduzieren, dass er an den zukünftigen Bedarf angepasst wird. Dabei muss ein tragfähiges Gemeindeleben auch in Zukunft möglich sein. Auch der Betrieb wird für die Verantwortlichen vor Ort sichergestellt.

Hintergrund des Stufenmodells ist ferner das Ziel, in Stufe 1 Geld einzusparen, ohne dass Gebäude dem Verfall preisgegeben werden.

Die eingesparten Mittel ermöglichen es uns, in Stufe 2 neue pastorale Konzepte zu entwickeln.

Das Stufenmodell

Die Förderstufen

Gebäude, die dienstlich benötigt werden und bereits vor Inkrafttreten dieser Regelung aus Kirchensteuermitteln gefördert wurden, für die aber noch keine Immobilienvereinbarung erarbeitet oder durch das Erzbischöfliche Generalvikariat bestätigt wurde, sowie Gebäude, für die eine Immobilienvereinbarung erarbeitet wurde, welche zu einer Reduzierung der kumulierten Bruttogeschossfläche von weniger als 20% führt.

  1. Erhaltung der Außenhülle und Statik der als Gottesdienststation anerkannten Kirchen und Kapellen: 60%
  2. Denkmalgeschützte Kirchen und Kapellen, die nicht als regelmäßige Gottesdienststation anerkannt sind: 50 % maximal 30.000 € innerhalb von 10 Jahren
  3. Erhaltung der Außenhülle und Statik von Pfarrheimen und Jugendheimen: 50%
  4. Erhaltung der Außenhülle und Statik von Pfarrbüros und sonstiger dienstlicher Gebäude: 40%
  5. Erneuerung defekter haustechnischer Einrichtungen in allen dienstlich notwendigen Gebäuden, soweit dies für den laufenden Betrieb zwingend erforderlich ist: 30%
  6. Sonstige notwendige Maßnahmen, soweit dies für die Erlangung maßnahmenbezogener öffentlicher Fördermittel erforderlich ist: 20%, maximal in Höhe der öffentlichen Fördermittel
  7. Maßnahmen an Orgeln und an historischen Orgelgehäusen in Sakralbauten werden jeweils mit 50% der anerkannten Kosten, maximal 15.000 € bezuschusst.
  8. Anmietungen werden in der Stufe 1 nicht bezuschusst

Gebäude, für die eine Immobilienvereinbarung erarbeitet wurde, welche zu einer Reduzierung der kumulierten Bruttogeschossfläche von mindestens 20%, aber weniger als 30% führt.

  1. Kirchen und Kapellen, die als Gottesdienststationen anerkannt sind: 60%
  2. Denkmalgeschützte Kirchen und Kapellen, die nicht als regelmäßige Gottesdienststation anerkannt sind (kleine Denkmalförderung): 60 %, maximal 40.000 € innerhalb von 10 Jahren
  3. Pfarrheime, Jugendheime: 60%
  4. Pfarrbüros, Häuser der Offenen Tür (HOT) und sonstige betriebsnotwendige Gebäude: 40%
  5. Maßnahmen an Orgeln und an historischen Orgelgehäusen in Sakralbauten werden jeweils mit 60% der anerkannten Kosten, maximal 30.000 € gefördert.
  6. Anmietungen werden in der Höhe der jeweiligen Nutzungseinheit gefördert

Gebäude, für die eine Immobilienvereinbarung erarbeitet wurde, welche zu einer Reduzierung der kumulierten Bruttogeschossfläche von mindestens 30% führt.

  1. Kirchen und Kapellen, die als Gottesdienststationen anerkannt sind: 70%
  2. Denkmalgeschützte Kirchen und Kapellen, die nicht als regelmäßige Gottesdienststation anerkannt sind (kleine Denkmalförderung): 70 % maximal 50.000 € innerhalb von 10 Jahren
  3. Pfarrheime, Jugendheime: 70%
  4. Pfarrbüros, Häuser der Offenen Tür (HOT) und sonstige betriebsnotwendige Gebäude: 50%
  5. Maßnahmen an Orgeln und an historischen Orgelgehäusen in Sakralbauten werden jeweils mit 70% der anerkannten Kosten, maximal 50.000 € gefördert.
  6. Anmietungen werden in der Höhe der jeweiligen Nutzungseinheit gefördert

Gebäude innerhalb des Geltungsbereichs einer Immobilienvereinbarung, die als Schwerpunktobjekte im Pastoralen Raum festgelegt und durch das Erzbischöfliche Generalvikariat anerkannt wurden.

  1. Kirchen und Kapellen, die als Gottesdienststationen anerkannt sind: 90%
  2. Pfarrheime, Jugendheime: 90%
  3. Häuser der Offenen Tür (HOT) und sonstige dienstlich notwendige Gebäude: 70%
  4. Maßnahmen an Orgeln und an historischen Orgelgehäusen in Sakralbauten werden jeweils mit 90% der anerkannten Kosten, maximal 50.000 €, gefördert.
  5. Anmietungen werden in der Höhe der jeweiligen Nutzungseinheit gefördert.

Gebäude, die als diözesane Schwerpunkte festgelegt wurden

Schwerpunktgebäude in Förderstufe 3b können bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben bezuschusst werden.

Kontakt

Haben Sie zwischenzeitlich weitere Fragen? - Wenden Sie sich gerne an das Team Immobilienberatung:

Prozessleitung zur Umsetzung Immobilienstrategie

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Tobias Heinrich

stellv. Leitung Abteilung Leben im Pastoralen Raum, Bereich Pastorale Dienste
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Pastor Markus Menke

Bereich Pastorale Dienste
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