Zwei lächelnde Personen (ein Mann und eine Frau) vor einem violetten Hintergrund mit dem Logo des Erzbistums Paderborn. Text auf dem Bild: „Wahlen zu den pastoralen Gremien und Kirchenvorständen“, „Dabei! Du auch?“, „Mit dir für ein Wir!“ sowie ein blauer Kreis mit der Aufschrift „Gestalte Zukunft und kandidiere für Kirche! Hier klicken!“.
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Wahlen zu pastoralen Gremien und Kirchenvorständen im Erzbistum Paderborn

Erzbistum Paderborn führt hybride Wahlen im Herbst 2025 ein

Das Erzbistum Paderborn wird im Herbst 2025 die Wahlen zu den pastoralen Gremien und zu den Kirchenvorständen erstmals in einem hybriden Format abhalten. Dieses Modell bietet den Wahlberechtigten die Möglichkeit, ihre Stimme digital abzugeben oder auf Antrag per Briefwahl teilzunehmen. Die klassische Urnenwahl vor Ort entfällt. Ziel dieser Neuerung ist es, die Wahlbeteiligung zu erhöhen und eine flexible, benutzerfreundliche Stimmabgabe zu ermöglichen.

Durch die digitale Wahlmöglichkeit sollen mehr Gemeindemitglieder – auch über den Kreis der regelmäßigen Gottesdienstbesucherinnen und -besucher hinaus – zur Teilnahme motiviert werden. Damit soll der demokratische Prozess in den Pfarrgemeinden gestärkt und die Legitimation der gewählten Vertreterinnen und Vertreter erhöht werden.

Um die Umstellung so reibungslos wie möglich zu gestalten, wird das Erzbistum mit einem erfahrenen Dienstleister zusammenarbeiten, der für einen sicheren und nutzerfreundlichen Ablauf sorgt. Schulungen und Informationsveranstaltungen werden rechtzeitig angeboten, um die ehrenamtlichen Helfer und die Pfarrgemeinden optimal auf die neuen Wahlprozesse vorzubereiten.

Wahlberechtigte, die die digitale Stimmabgabe nicht nutzen möchten, haben weiterhin die Möglichkeit, ihre Stimme per Briefwahl abzugeben. Die Kosten für die Umsetzung der hybriden Wahlen bleiben für die Kirchengemeinden dabei grundsätzlich kostenneutral.

Bei Fragen können sich Interessierte an das Projektteam im Erzbischöflichen Generalvikariat unter folgender E-Mail-Adresse wenden:

Materialien zur Wahl ab sofort zum Download und im Shop

Um potenzielle Kandidatinnen und Kandidaten gezielt über die bevorstehenden Gremienwahlen zu informieren und sie zur aktiven Mitwirkung zu motivieren, stellen wir Ihnen ab sofort verschiedene Materialien zur Verfügung – sowohl als Download als auch im Shop des Erzbistums Paderborn. Diese unterstützen Sie dabei, auf die Bedeutung der Gremienwahlen aufmerksam zu machen und das Engagement in Ihrer Gemeinde oder Einrichtung zu fördern.

Plakate und Flyer im Shop

Im Shop finden Sie unter anderem einen Informationsflyer sowie eine Serie von Plakaten, die sich direkt an interessierte Frauen und Männer richten. Auf den Plakaten zeigen engagierte Mitglieder aus Kirchenvorständen und pastoralen Gremien, dass Mitgestaltung Freude macht und Wirkung zeigt. Mit prägnanten Botschaften wie „Kirche lebt – mit dir!“, „Mit dir für ein Wir!“ oder „Dein Talent wirkt!“ laden sie zur Beteiligung ein.

Der begleitende Flyer informiert kompakt über Aufgaben, Bedeutung und Chancen der Gremienarbeit. Deutlich wird: Gerade in der aktuellen Neuausrichtung von Seelsorge und Verwaltung im Rahmen des Bistumsprozesses braucht es Menschen, die diesen Wandel mitgestalten. Die neu entstehenden Seelsorgeräume werden größer – und mit ihnen wachsen auch die Gestaltungsspielräume vor Ort.

Weitere Materialien zum Download

Zusätzlich zu den bereits länger zur Verfügung stehenden Plakaten finden Sie nun auch Anzeigen, Pfarrbriefmäntel und Textbausteine zum Download.

Für Pfarreien und Einrichtungen, die den Webseitenbaukasten FLIB nutzen, steht darüber hinaus ein fertiges Websitekit zur Verfügung. Dieses enthält bereits aufbereitete Inhalte, Bilder und Gestaltungsvorlagen zur einfachen Einbindung auf Ihrer Internetseite. So können Sie direkt und ohne großen Aufwand auf Ihrer Website für die Gremienwahlen werben. Die Materialien können aber auch problemlos auf anderen Webseiten verwendet werden.

FAQ zu den Online-Wahlen

Wir haben die wichtigsten Fragen zur Online-Wahl in einem FAQ zusammengestellt. Neben grundsätzlichen Themen rund um die Wahl finden Sie in dem FAQ unter anderem Informationen dazu, was das neue Prozedere für die Wahlberechtigten, die Kirchengemeinden und mögliche Kandidierende bedeutet. Die Liste der Fragen wird kontinuierlich erweitert.

 

Wie funktioniert die digitale Stimmabgabe? Probieren Sie es aus!

Wie einfach und selbsterklärend die digitale Wahl zu den pastoralen Gremien und Kirchenvorständen abläuft, können Sie hier ausprobieren. Wir stellen Ihnen zwei Demo-Wahlkabinen zur Verfügung, eine für die Wahl zu den pastoralen Gremien, eine für die Wahl zu den Kirchenvorständen. Für die tatsächliche Wahl im Herbst erhalten Sie dann ein Schreiben mit den Zugangsdaten zur Wahlkabine. Selbstverständlich ist die Wahl anonym. Das Verfahren lässt keine Rückschlüsse auf die Person zu, die ihre Stimme abgegeben hat.

Zeitstrahl für die Wahlen

Kirchenvorstand

pastorale Gremien

Bis 9. Mai 2025

Antrag des Kirchenvorstandes auf Veränderung der Anzahl der gewählten Mitglieder

Bis 27. Juni 2025

Bildung des Wahlausschusses

Bis 4. Juli 2025

ggf. Entscheid über Stimmbezirke

Bis 18. Juli 2025

Festlegung der Gremiengröße und Anzahl der zu wählenden Mitglieder für die nächste Amtszeit

Spätestens am 18. Juli 2025

Anordnung der Wahl und Bildung eines Wahlvorstandes

Spätestens am 1. August 2025

Nachweis zur Ausübung des passiven Wahlrechts in einer anderen Kirchengemeinde

Spätestens am 1. August 2025

Nachweis zur Ausübung des passiven Wahlrechts in einer anderen Kirchengemeinde

Spätestens am 1. August 2025

Veröffentlichung der Vorschlagsliste und anschließende Möglichkeit zur Ergänzung

Spätestens am 1. August 2025

Veröffentlichung der Vorschlagsliste und anschließende Möglichkeit zur Ergänzung

Spätestens am 19. September 2025

Veröffentlichung der endgültigen Kandidierendenliste

Spätestens am19. September 2025

Veröffentlichung der endgültigen Kandidierendenliste

Spätestens am 19. September 2025

Nachweis zur Ausübung des aktiven Wahlrechts in einer anderen Kirchengemeinde

Spätestens am 19. September 2025

Nachweis zur Ausübung des aktiven Wahlrechts in einer anderen Kirchengemeinde

Spätestens am 19. September 2025

Bildung eines Wahlvorstandes

Ab 9. Oktober 2025

Versand der Wahlunterlagen

Ab 9. Oktober 2025

Versand der Wahlunterlagen

10. Oktober 2025

Beginn des Wahlzeitraums

10. Oktober 2025

Beginn des Wahlzeitraums

7. November 2025

Ende des Online-Wahlzeitraums

7. November 2025

Ende des Online-Wahlzeitraums

8./9. November 2025

Ende des Briefwahlzeitraums

8./9. November 2025

Ende des Briefwahlzeitraums

Wahlen mit veränderten rechtlichen Voraussetzungen

Wenn im Herbst 2025 die ehrenamtlichen Gremien im Erzbistum Paderborn gewählt werden, ist nicht nur das Format einer hybriden Wahl neu. Verändert haben sich auch die rechtlichen Voraussetzungen für die Kirchenvorstände und pastoralen Gremien.

Bei der Wahl zu den Kirchenvorständen kommt das neue „Kirchliche Vermögensverwaltungsgesetz“ (KVVG) zur Anwendung, das seit dem 1. November 2024 in Kraft ist (KA 2024, Nr. 130):

Für die pastoralen Gremien gilt ein neues Statut, das Ende 2024 in Kraft getreten ist (KA 2024, Nr. 160). Es führt mit dem Rat der Pfarrei, den Rat der Pfarreien und dem Pastoralverbundsrat neue pastorale Gremien ein, die für die in ihnen engagierten Menschen mehr Mitsprache, mehr Freiraum und mehr Verantwortung bedeuten.

Ansprechpersonen

© Till Kupitz / Erzbistum Paderborn

Marlene Hoischen

Assessorin Rechtsfragen
© Besim Mazhiqi / Erzbistum Paderborn

Dr. Christian Föller

Team Leitung durch ehrenamtliche Gremien
Kontakt
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generalvikariat@erzbistum-paderborn.de
+49 (0)5251 125-0
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