Weiterarbeit am Statut
Die Mitglieder des DPR waren mit dem ersten Entwurf des Statutes zufrieden und signalisierten grundsätzlich Zustimmung zu der eingeschlagenen Richtung. In Arbeitsgruppen wurden jene Themen herausgearbeitet, die noch einmal einer weiteren Klärung bedürfen. Dabei standen Fragen nach der künftigen Zusammensetzung des Gremiums sowie nach den künftigen Wegen der Beschlussfassung im Mittelpunkt.
Thema war zum Beispiel, ob ein verändertes Statut des Diözesanpastoralrates auch Auswirkungen auf andere Gremien habe. Gefragt wurde außerdem, ob es im DPR nicht nur Mitglieder mit einem bestimmten Amt oder einem bestimmten Mandat brauche, sondern auch Menschen, die spezielle Kompetenzen zu gerade aktuellen Themen mitbrächten, die durch die bisherige Zusammensetzung des DPR nicht abgedeckt seien. Weiterhin sahen es die Mitglieder des DPR als notwendig an, noch genauer zu bestimmen, welche Themen im Gremium beraten werden müssten und welche nicht.
Die Möglichkeiten ausloten
Erzbischof Dr. Bentz verwies im Verlauf der Beratungen darauf, dass das neue Statut kein Statut für die Ewigkeit sei. Angesichts des großen Transformationsprozesses, in dem sich das Erzbistum und die gesamte Kirche gerade befänden, könne es durch aus sein, dass man es in drei oder vier Jahren weiterentwickeln werde. Wichtig sei ihm zum gegenwärtigen Zeitpunkt, im Rahmen des Kirchenrechts die darin liegenden Möglichkeiten auszuloten, damit man auf dem Weg in die Zukunft nicht hinterherhinke, sondern vorne mitgehe.
Der Diözesanpastoralrat verständigte sich darauf, in der jetzigen Zusammensetzung bis Sommer 2025 weiter zu tagen. Bis dahin, so das Ziel, solle das neue Statut fertig sein und verabschiedet werden. Die Arbeitsgruppe, die bereits den ersten Entwurf des Statutes erstellt hatte, erarbeitet nun auf Grundlage der eingebrachten Fragen und Themen einen neuen Entwurf, der dann auf der nächsten Sitzung beraten wird.