– Prälat Andreas Kurte
Prälat Andreas Kurte zu den Rahmenbedingungen für die Feier öffentlicher Gottesdienste im Erzbistum
NRW-Ministerpräsident Armin Laschet hat es verkündet: Ab dem 1. Mai 2020 dürfen in Nordrhein-Westfalen wieder öffentliche Gottesdienste stattfinden – unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln. Damit sich die Pastoralen Räume, Pastoralverbünde und Pfarreien darauf vorbereiten können, hat der Bereich Pastorales Personal im Erzbischöflichen Generalvikariat Rahmenbedingungen verschickt, die im Erzbistum Paderborn bei der Feier von Gottesdiensten beachtet werden müssen. Fragen an den Leiter des Bereichs, Prälat Andreas Kurte.