Angehörige zuhause zu pflegen, ist eine (Lebens-)Aufgabe, die viel Zeit und Kraft kostet – viele von Ihnen werden das vielleicht aus der eigenen Familie oder dem Freundes- und Bekanntenkreis kennen. Gerade Meschen, die einen Angehörigen pflegen, können deshalb stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen in Form einer Kur benötigen. Um eine solche „Auszeit“ für die eigene Gesundheit von den Belastungen einer Pflege in Anspruch nehmen zu können, sind viele pflegende Angehörige auf zeitgleiche Begleitangebote für Pflegebedürftige angewiesen. Sie können ihre Pflegebedürftigen während eines stationären Aufenthaltes nicht (allein) zuhause zurücklassen – oder sie möchten zum Beispiel gemeinsam reisen und sicher sein, dass für die Pflegebedürftigen gut gesorgt wird.
Entlasten und fördern
Hier setzt das Projekt „Konzeptentwicklung zu Begleitangeboten für Pflegebedürftige“ des Diözesan-Caritasverbandes für das Erzbistum Paderborn an. Es bietet unterschiedliche Lösungen für zeitgleiche Begleitangebote, wahlweise in der Tages- oder Kurzzeitpflege, verbunden mit einer getrennten oder gemeinsamen Unterbringung. Realisiert wird das durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Pflegeinrichtungen und Vorsorge- und Rehabilitationskliniken, die ihre Angebote gemeinsam auf diese Pflegepaare ausgerichtet haben – also auf Pflegebedürftige mit ihren pflegenden Angehörigen. Die Angebote zielen darauf ab, die gemeinsame Zeit eines Pflegepaares während des stationären Aufenthaltes möglichst effizient zur Stärkung von Gesundheit, Selbstbestimmtheit und Interaktion beider Mitglieder eines Pflegepaares zu nutzen, um eine gewünschte Pflege in der Häuslichkeit zu entlasten, zu fördern und möglichst lange zu ermöglichen.
Verstetigen und weiter ausbauen
Die konzipierten Angebote schließen eine Lücke zur Versorgung von Pflegepaaren. Allerdings sind solche Angebote noch immer rar. Auch gesetzlich gibt es leider bislang nur singuläre Ansprüche für beide Partner des Tandems. Im Projekt des Diözesan-Caritasverbandes hat sich gezeigt, dass ein gemeinsamer Aufenthalt einen wertvollen Beitrag zur Stabilisierung der Beziehung, zur Zufriedenheit sowie zum Wohlbefinden im Alltag eines Pflegepaares leisten kann. Die überwiegend guten Rückmeldungen der Pflegenden, die die Angebote in diesem Projekt bereits wahrnehmen konnten, sowie das große gesamtgesellschaftliche Interesse daran, pflegende Angehörige zu motivieren und die Ressourcen für eine Pflege zu stärken, sprechen dafür, die präventiven und rehabilitativen Angebote für pflegende Angehörige konsequent zu verstetigen und weiter auszubauen.
Erfreulicherweise sieht auch der Gesetzgeber die Notwendigkeit von Begleitangeboten. Mit Wirkung zum 1. Juli 2024 ist ein Anspruch auf diese Leistung und deren zukünftig vollumfängliche Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung – ohne Eigenbeteiligung – gesetzlich verankert worden. Bislang müssen dafür die individuellen Budgets der Kurzzeit- und Verhinderungspflege der Pflegebedürftigen genutzt werden – mit der Folge, dass diese Finanzierung fehlt, wenn die Pflegeperson urlaubsbedingt oder wegen Krankheit ausfällt. Die neue gesetzliche Regelung wird es daher zukünftig den Betroffenen erheblich erleichtern, die entlastenden Maßnahmen in Anspruch zu nehmen.
Ihre
Verena Ising-Volmer
Referat Kur- und Erholungshilfen
Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Paderborn