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Bunte Miniaturen mehrerer Häuser© Sinn P. Photography / Shutterstock.com

Kann man Kirchen und Gemeindehäuser ökumenisch nutzen?

Bei einer digitalen Veranstaltung Ende August haben alle Interessierten Gelegenheit, sich darüber zu informieren. Dr. Burkhard Neumann, Leiter der Fachstelle Ökumene, gibt im Interview vorab Auskunft zum Thema.

„Und wenn wir alle zusammenziehen?“ lautet der Titel eines Praxisleitfadens, den die katholischen (Erz-)Bistümer und evangelischen Landeskirchen NRWs im März 2023 gemeinsam herausgegeben haben. Darin geht es um die Frage, ob und wie Kirchen und Gemeindehäuser ökumenisch genutzt werden können.

Zu dieser Thematik findet am Montag, 28. August 2023, 18 bis 20 Uhr, ein Digitaler Informationsabend statt. Veranstaltet wird er gemeinsam von den (Erz-)Bistümern Paderborn, Essen und Münster, der Lippischen Landeskirche und der Evangelischen Kirche von Westfalen. Anmeldungen sind bereits jetzt hier möglich.

Im Fokus des Praxisleitfadens steht ein miteinander abgestimmtes Vorgehen der Konfessionen bei der Aufgabe von pastoral genutzten Immobilien sowie die gemeinsame Nutzung von Kirchen, Pfarrheimen oder Gemeindezentren. Privatdozent Dr. Burkhard Neumann, Leiter der Fachstelle Ökumene im Erzbistums Paderborn und Direktor am Johann-Adam-Möhler-Institut, hat an dem Leitfaden mitgearbeitet. Mit ihm haben wir über die Chancen und Grenzen ökumenischer Kooperation bei Immobilienfragen gesprochen.

Redaktion

Wie sehr wird die Möglichkeit, die Immobilien-Frage ökumenisch anzugehen, im Erzbistum Paderborn bereits aufgegriffen?

Dr. Burkhard Neumann

Die Möglichkeit ist den Verantwortlichen auf den verschiedenen Ebenen durchaus bewusst, auch dem Team Immobilienstrategie unseres Erzbistums. Aber es bedarf dann in der Regel doch eines deutlichen Anstoßes und vor allem konkreter Hilfestellungen, damit die Gemeinden den Blick „über den eigenen Kirchturm hinaus“ richten. Unsere Hoffnung ist, dass wir mit unserem Leitfaden und auch dem Online-Podium ein Bewusstsein dafür wecken können, diese Frage dort, wo es möglich ist, mehr als bisher ökumenisch anzugehen.

Redaktion

Welche ökumenischen Entwicklungen gingen dem Leitfaden voraus?

Dr. Burkhard Neumann

Da gibt es zum Beispiel die ökumenischen Aufrufe der (Erz-)Bistümer und Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen im Jahr des Reformationsjubiläums 2017. Darin wurde empfohlen, dort Kirchen und Gemeindehäuser zu nutzen und auf pastoraler Ebene zusammenzuarbeiten, „wo die Voraussetzungen dafür gegeben sind und nicht Gründe des Glaubens oder größere Zweckmäßigkeit dem entgegenstehen“.

Die Aufrufe nehmen damit bewusst ein ökumenisches Prinzip aus der „Charta Oecumenica“ auf, die vor 20 Jahren beim ersten Ökumenischen Kirchentag in Berlin von allen Mitgliedskirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland unterzeichnet wurde. Leitend ist dabei die Perspektive, in diesen ökumenischen Kooperationen keine Notlösung zu sehen, sondern vielmehr ein Zeichen der gewachsenen Verbundenheit der christlichen Kirchen untereinander. Diese soll durch eine solche Zusammenarbeit weiter vertieft werden.

Redaktion

Gibt es Grenzen für die ökumenische Kooperation?

 

Dr. Burkhard Neumann

Die Grenzen solcher Kooperationen sind natürlich jene Grenzen im Miteinander der beteiligten Kirchen, die einer vollen Einheit beziehungsweise Kirchengemeinschaft noch entgegenstehen. Das sind vor allem die Unterschiede im Verständnis der Eucharistie bzw. des Abendmahls, des Amtes und der Kirche. Der Respekt vor diesen Grenzen gehört selbstverständlich zum ökumenischen Miteinander. Der Leitfaden spricht deshalb ausdrücklich davon, es sei „ein Gebot der Fairness und der Klugheit, die unterschiedlichen Positionen und die daraus abgeleiteten Ordnungen und Regeln zu achten.“

Redaktion

Bei der Bildung und Gestaltung der Pastoralen Räume im Erzbistum wird grundsätzlich viel auf Kooperation gesetzt. Wird das Potential, das in ökumenischer Kooperation liegt, bereits ausgeschöpft?

Dr. Burkhard Neumann

Hier ist sicherlich noch viel Luft nach oben. Bisher ist es eher so, dass Fragen nach möglicher Zusammenarbeit fast ausschließlich innerkirchlich angegangen werden, und zwar auf katholischer wie auf evangelischer Seite. Das ist einerseits zwar verständlich. Andererseits bietet eine ökumenische Kooperation bei allen Herausforderungen, die man realistischerweise nicht übersehen darf, so viele Möglichkeiten, dass man diese auf jeden Fall nutzen sollte. Wir können uns besser kennenlernen und zugleich nach außen, in die Gesellschaft hinein, gemeinsam den christlichen Glauben bezeugen.

Anmeldung und Information

Bitte melden Sie sich unter dem unten angegebenen Link zum Online-Podium an. Sie erhalten dann rechtzeitig den Link für die Teilnahme.

Kontakt für Rückfragen:

Dr. Burkhard Neumann, Fachstelle Ökumene im Erzbistum Paderborn

Matthias Stumpe, Dekanat Rietberg-Wiedenbrück,

Mehr Infos zum Praxisleitfaden „Und wenn wir alle zusammenziehen?“

Zum Praxisleitfaden „Und wenn wir alle zusammenziehen?“ ist im März eine Pressemeldung erschienen, die weitere Informationen enthält. Neben Privatdozent Dr. Burkhard Neumann  hat auch Monsignore Dr. Michael Hardt (im Bild rechts), ehemaliger Leiter der Fachstelle Ökumene, an der Arbeitshilfe mitgearbeitet.

Die Praxishilfe steht als pdf zum Download zur Verfügung und kann in einer gedruckten Version kostenlos bei der Fachstelle Ökumene im Erzbischöflichen Generalvikariat Paderborn bestellt werden. Schreiben Sie eine E-Mail an: fachstelle-oekumene@moehlerinstitut.de.

Ein Beitrag von:
© Besim Mazhiqi/Erzbistum Paderborn
Redaktion

Dr. Claudia Nieser

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