Eine Option für wirksame Projekte
Ein Projekt, das als „Pastoraler Ort“ oder „Pastorale Gelegenheit“ gefördert werden soll, muss eine dreijährige Phase des Experimentierens durchlaufen haben und sich dabei als wirksam erwiesen haben. Ziel ist es, das Projekt dauerhaft in einen Pastoralen Raum oder eine Einrichtung zu implementieren. Die Förderhöhe kann bis zu 75.000 Euro betragen und ist begrenzt auf fünf Jahre. Mit der Bewilligung ist der Auftrag verbunden, Ideen für eine nachhaltige Finanzierung des Projektes zu entwickeln, etwa durch Ressourcenverschiebung, Spenden oder Sponsoring.
Rund 20 Projekte hat das Erzbistum inzwischen als „Pastoraler Ort“ oder „Pastorale Gelegenheit“ gefördert. Dazu zählt zum Beispiel „Kirche im anderen Licht“ in Hagen: In der Pfarrkirche Sankt Michael finden seit 2014 Jahren ungewöhnliche Aktionen statt, mit denen die Kirche in Austausch mit der Hagener Bevölkerung sucht. Ein weiteres Beispiel ist „Gast + Haus“ in Bielefeld, wo Seelsorgerinnen und Seelsorger gelebte christliche Gastfreundschaft anbieten.