Der Neu-Terminierung der Kirchenvorstandswahl vom Herbst 2024 auf den Herbst 2025 sind intensive Beratungen seitens der Projektgruppe sowie der Leitungen der fünf nordrhein-westfälischen (Erz-)Diözesen voraus gegangen. Sie ist somit das Ergebnis einer bistumsübergreifenden Abstimmung. Hintergrund ist das Vorhaben, nach langer Vorbereitungszeit jetzt auch in Nordrhein-Westfalen das preußische Vermögensverwaltungsgesetz von 1924 (VVG) abzulösen und durch kircheneigene Regelungen (KVVG) zu ersetzen. Diese sollen zu Beginn des Jahres 2024 in Kraft treten. Weil dazu eine Beschlussfassung durch den nordrhein-westfälischen Landtag zur Aufhebung des VVG nötig ist, können Verzögerungen jedoch nicht ausgeschlossen werden. Erst mit Inkrafttreten der neuen Regelungen besteht eine verlässliche Rechtsgrundlage für die Vorbereitung der Kirchenvorstandswahlen. Mit der Verschiebung des Wahltermins auf Herbst 2025 wurde auch der Sorge vieler Kirchenvorstände Rechnung getragen, dass nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes keine ausreichende Zeit für die Wahlvorbereitung bleiben könnte. Es sollte zudem unbedingt ein einheitlicher Wahltermin in Nordrhein-Westfalen beibehalten werden. Unter anderem aufgrund der langfristigen Vorbereitung besonderer Wahlverfahren, teils in Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern, erschien ein späterer Termin für die Kirchenvorstandswahlen als der ursprünglich vorgesehene sinnvoll und notwendig.
Seit dem Frühjahr 2023 liegt der finalisierte Gesetzentwurf für das kirchliche Vermögensverwaltungsgesetz (KVVG) nebst Wahlordnung vor. Im Sommer dieses Jahres wurde zudem darüber informiert, dass die nächsten Kirchenvorstands-Wahlen in NRW einheitlich erst im Herbst 2025 stattfinden sollen, also ein Jahr später als eigentlich vorgesehen. Im Nachgang zu diesen Veröffentlichungen sind einige Fragen und Hinweise eingegangen, von denen die wichtigsten Aspekte nun in zwei FAQ zusammengefasst und beantwortet worden sind.
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