Das verfassungsrechtlich garantierte Recht der Kirche, ihre Angelegenheiten selbstständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes zu ordnen und zu verwalten, umfasst auch das Recht zur autonomen Regelung des Datenschutzes im kirchlichen Bereich. Dieses Recht ist auch europarechtlich geachtet und festgeschrieben in Artikel 91 und Erwägungsgrund 165 der EU-DSGVO und Artikel 17 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Dementsprechend haben die Diözesanbischöfe von Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn für ihren Zuständigkeitsbereich in Einklang mit den Bestimmungen der EU-DSGVO umfassende datenschutzrechtliche Regelungen getroffen und sich darauf verständigt, die Datenschutzaufsicht in einer überdiözesanen Datenschutzstelle (Katholisches Datenschutzzentrum) zu organisieren.
Die kirchlichen Regelungen zum Datenschutz finden Sie beim katholischen Datenschutzzentrum.