Ein wesentlicher Bestandteil einer auf die Prävention sexualisierter Gewalt ausgerichteten Organisationskultur ist die Implementierung Institutioneller Schutzkonzepte.
Unter einem institutionellen Schutzkonzept sind die systematischen Bemühungen eines Trägers zu verstehen, die verschiedenen Maßnahmen zur Prävention von sexualisierter Gewalt in Beziehung zueinander bringt und sie zu einem Gesamtkonzept zusammen fügt.
Jeder kirchliche Rechtsträger wird durch die Präventionsordnung in die Pflicht genommen, ein solches Konzept zu erstellen und das Thema Prävention sexualisierter Gewalt somit zum dauerhaften integralen Bestandteil der alltäglichen Arbeit zu machen. Dies gilt für sämtliche kirchliche Träger im Geltungsbereich der Deutschen Bischofskonferenz, in Gemeinden, Diensten und Einrichtungen – von den Kitas und Schulen über Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen bis hin zu Altenhilfeeinrichtungen und katholischen Krankenhäusern.
Schutzkonzepte umfassen eine Reflexion und Auseinandersetzung mit den einrichtungsinternen Strukturen, dem zugrundliegenden Arbeitskonzept, den Regeln, der Organisationskultur und der Haltung der Beschäftigten.