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© Foto: G-Stock Studio / Shutterstock.com

Aus- und Fortbildung

Ein zentraler Aspekt der Präventionsarbeit ist die kontinuierliche Aus- und Fortbildung von Mitarbeitenden. Neben der Wissensvermittlung gilt es, bei den Mitarbeitenden eine persönliche Haltung zu fördern, sie für das Thema sexualisierte Gewalt zu sensibilisieren und ein Regelwerk für die grenzachtende Gestaltung von Beziehungen zu verankern.

Unterschiedliche Schulungsangebote

Im Bereich Prävention gibt es mittlerweile ein vielfältiges Schulungsangebot, dass sich zum einen an dem entsprechenden Handlungsfeld orientiert und zum anderen je nach dem Grad der Verantwortung und der Beziehungsgestaltung unterschiedliche Inhalte und Schulungsintensitäten vorsieht. Diese sind im diözesanen Schulungscurriculum für das jeweilige Handlungsfeld konkret beschrieben. Es wird unterschieden zwischen einer Grundinformation, einer Basisschulung und einer Intensivschulung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sowie Behindertenhilfe.

Im Bereich der Altenhilfe als auch der Gesundheitshilfe sprechen wir von Basisschulungen, Basisschulungen Plus und Intensivschulungen. Dies Schulungsformen grenzen sich durch die Schulungsdauer und -intensität ab.

Zugeschnitten auf die Zielgruppe

Im Bereich der Katholischen Jugendarbeit gibt es auf der Grundlage des diözesanen Schulungscurriculum ein eigenes Modul, das besonders auf die Zielgruppe Jugendlicher und junger Erwachsener als Mitarbeitende in der katholischen Jugendarbeit ausgerichtet ist.

Für den Bereich Kinder und Jugendliche ist alternativ zu den Präsenzschulungen ein Blended-Learning-Angebot (Verbindung von E-Learning und Präsenzveranstaltung) verfügbar.

Die Entscheidung darüber, welche Mitarbeitenden in welchem Umfang geschult werden, trifft der jeweilige Rechtsträger auf Basis der Vorgabe der Präventionsordnung und vor dem Hintergrund des diözesanen Curriculums. Entscheidungskriterien dabei sind vor allem die Art, Dauer und Intensität des Kontaktes zu Minderjährigen oder zu schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen. Zudem hängt die Schulungsintensität von der Rolle und Funktion der Mitarbeitenden ab.

© Rawpixel.com / Shutterstock.com
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Fortbildungen zur Vertiefung und Auffrischung

Um die Nachhaltigkeit des Themas „Prävention sexualisierter Gewalt“ sicherzustellen und Prävention zum integralen Bestandteil der Arbeit werden zu lassen, schreibt die Präventionsordnung vor, die Kenntnisse und das Wissen der Mitarbeitenden immer wieder aufzufrischen.

 

Der kirchliche Rechtsträger hat dafür Sorge zu tragen, dass die unterschiedlichen Personengruppen informiert oder geschult werden. Mindestens alle fünf Jahre ist die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen rund um den Themenbereich „Prävention sexualisierter Gewalt“ verpflichtend.

Organisation der Schulungsangebote

Schulungen und Fortbildungen können auf verschiedene Weisen organisiert werden:

  • Schulungsmaßnahmen können vom Rechtsträger selbst organisiert durchgeführt werden. Dann liegen die Organisation der Räume und Arbeitsmaterialien, die Teilnehmendenverwaltung sowie das Ausstellen der Zertifikate in der Hand des Rechtsträgers. Die Koordinationsstelle berät Sie bei Fragen dazu und vermittelt Ihnen beauftragte Schulungsreferentinnen und -referenten.
  • Schulungsmaßnahmen werden regelmäßig von den unterschiedlichen Bildungsträgern wie der Katholischen Erwachsenen- und Familienbildung im Erzbistum Paderborn angeboten. Alternativ ist es möglich, dass der Rechtsträger mit einem Bildungsträger kooperiert, damit dieser für den Rechtsträger ein individuelles Schulungsangebot konzipiert und umsetzt.
  • Die Anmeldung zum Online-Teil der Schulung im Blended Learning Format erfolgt über die Homepage www.praevention-schulung.de. Der zugehörige Präsenzteil der Schulung wird analog zu anderen Präsenzschulungen organisiert.

“Face-to-face”-Schulungen

Gemeinsam mit einer Traumafachberaterin wurde ein spezifisches Schulungsmodul entwickelt, das sich als Angebot an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter richtet, die an den angebotenen Schulungen aufgrund einer persönlichen Betroffenheit nicht teilnehmen (können) und hier die Möglichkeit einer „Einzelschulung“ nutzen wollen.

Rücksprache und Vermittlung über die Koordinationsstelle Prävention.

Das Erzbistum Paderborn gewährt einen Honorarkostenzuschuss für Schulungsmaßnahmen, sofern diese der Präventionsordnung entsprechen und von entsprechend qualifizierten Referentinnen und Referenten durchgeführt werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Präventionsbeauftragte.

Präventionsbeauftragte

Vanessa Meier-Henrich

Vanessa Meier-Henrich

Präventionsbeauftragte

 

Postanschrift:
Erzbischöfliches Generalvikariat
Domplatz 3
33098 Paderborn

 

Besuchsanschrift:
Erzbischöfliches Generalvikariat
Domplatz 20
33098 Paderborn

Kontakt
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generalvikariat@erzbistum-paderborn.de
+49 (0)5251 125-0
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