Die diözesane Empfehlung lautet nun: Es soll künftig nur noch ein rein pastoraler Brief versandt werden, in dem keine kirchenrechtlichen Hinweise enthalten sein müssen. Der künftige pastorale Brief sollte einen Verweis auf die Homepage unseres Erzbistums enthalten, auf der alle die kirchenrechtlichen Konsequenzen nachlesen können. Dem pastoralen Schreiben kann ein Beiblatt mit den kirchenrechtlichen Hinweisen hinzugefügt werden.
Seit gut einem Jahr gibt es auf dem Bistumsportal eine Homepage zum Thema Kirchenaustritt. Mit ihren Informationen und Angeboten richtet sie sich zunächst an Ausgetretene und Austrittswillige. Neben der Einladung zum Dialog findet man Orientierungshilfen und weiteres Wissenswertes rund um das Thema Kirchenaustritt.
Doch auch nach Innen ins Erzbistum entfaltet die Seite eine Wirkung. Sie trägt zur internen Enttabuisierung und zum internen Kulturwandel im Umgang mit Ausgetretenen und Austrittswilligen bei, Berührungsängste mit dem Thema schwinden. Viele Gemeinden und Dekanate verlinken deshalb von ihren Homepages auf die Seite.