Bei einem Schwerpunktgebäude muss eine überörtliche inhaltliche Schwerpunktsetzung erkennbar sein. Diesen Gebäuden liegt eine einzigartige pastorale Idee zugrunde, welche sich dann in der (Sonder-)Architektur des Gebäudes widerspiegelt. Die Schwerpunktgebäude stehen nicht isoliert bzw. kontextlos für sich, sondern die pastorale Arbeit in ihnen soll die Lebens- und Glaubensthemen der Zielgruppen in ihrem jeweiligen Umfeld aufgreifen.
Grundsätzlich zielt das Immobilienkonzept auf die pastorale Wirklichkeit in den Pastoralen Räumen. Die Kirchengemeinden in den Pastoralen Räumen definieren gemeinsam Schwerpunkte für ihren Raum durch bis zu zwei Schwerpunktgebäude.
Darüber hinaus werden in der Zukunft pastorale, überregionale Schwerpunkte notwendig sein, die den Horizont und die Aufgabensetzung eines einzelnen Pastoralen Raumes überschreiten. Um darauf reagieren zu können, ist vorgesehen, dass solche überregionalen Schwerpunkte durch die Diözese initiiert und mit konkreten Pastoralen Räumen abgestimmt werden. Die Initiative hierzu geht zukünftig vom Erzbistum aus, auf Basis der zentralen Aussagen des Zielbildes 2030+, und ergänzt die Immobilienkonzepte der Pastoralen Räume.
Dazu denkt das Bistum darüber nach, in Zukunft pastorale Schwerpunktgebäude auszuschreiben und in Bewerbungsverfahren zu guten Entscheidungen zu kommen. Das genaue Verfahren dazu und erste Schwerpunkte werden erst in den kommenden Jahren festgelegt.
Da die Schwerpunktgebäude mit hohen Investitionen und viel Leidenschaft in der Erarbeitung der Konzeptidee einhergehen, sind sie auf Dauer angelegt und keine kurzzeitigen Projekte.
Da alle Kirchenvorstände eines Pastoralen Raumes einem Schwerpunktgebäude zustimmen müssen, herrscht in der Verwirklichung dieser Gebäude eine hohe Verbindlichkeit.