logocontainer-upper
Wir-Portal
logocontainer-lower
Ein Mann sitzt am Tisch zu hause und entscheidet, ob er digital oder per Briefwahl wählen soll© fizkes / Shutterstock.com / bearbeitet mit KI

Wahlen zu pastoralen Gremien und Kirchenvorständen im Erzbistum Paderborn

Erzbistum Paderborn führt hybride Wahlen im Herbst 2025 ein

Das Erzbistum Paderborn wird im Herbst 2025 die Wahlen zu den pastoralen Gremien und zu den Kirchenvorständen erstmals in einem hybriden Format abhalten. Dieses Modell bietet den Wahlberechtigten die Möglichkeit, ihre Stimme digital abzugeben oder auf Antrag per Briefwahl teilzunehmen. Die klassische Urnenwahl vor Ort entfällt. Ziel dieser Neuerung ist es, die Wahlbeteiligung zu erhöhen und eine flexible, benutzerfreundliche Stimmabgabe zu ermöglichen.

Die Entscheidung zur Einführung hybrider Wahlen basiert auf den positiven Erfahrungen aus Pilotprojekten, die in den vergangenen Jahren in verschiedenen Pastoralen Räumen durchgeführt wurden. Durch die digitale Wahlmöglichkeit sollen mehr Gemeindemitglieder – auch über den Kreis der regelmäßigen Gottesdienstbesucher hinaus – zur Teilnahme motiviert werden. Damit soll der demokratische Prozess in den Pfarrgemeinden gestärkt und die Legitimation der gewählten Vertreterinnen und Vertreter erhöht werden.

Um die Umstellung so reibungslos wie möglich zu gestalten, wird das Erzbistum mit einem erfahrenen Dienstleister zusammenarbeiten, der für einen sicheren und nutzerfreundlichen Ablauf sorgt. Schulungen und Informationsveranstaltungen werden rechtzeitig angeboten, um die ehrenamtlichen Helfer und die Pfarrgemeinden optimal auf die neuen Wahlprozesse vorzubereiten.

Wahlberechtigte, die die digitale Stimmabgabe nicht nutzen möchten, haben weiterhin die Möglichkeit, ihre Stimme per Briefwahl abzugeben. Die Kosten für die Umsetzung der hybriden Wahlen bleiben für die Kirchengemeinden dabei grundsätzlich kostenneutral.

Detaillierte Informationen zu den neuen Wahlverfahren werden nach und nach auf dieser Seite bereitgestellt. Bei Fragen können sich Interessierte an das Projektteam im Erzbischöflichen Generalvikariat unter der E-Mail-Adresse wahlen@erzbistum-paderborn.de wenden.

Wie funktioniert die digitale Stimmabgabe? Probieren Sie es aus!

Wie einfach und selbsterklärend die digitale Wahl zu den pastoralen Gremien und Kirchenvorständen abläuft, können Sie hier ausprobieren. Wir stellen Ihnen zwei Demo-Wahlkabinen zur Verfügung, eine für die Wahl zu den pastoralen Gremien, eine für die Wahl zu den Kirchenvorständen. Für die tatsächliche Wahl im Herbst erhalten Sie dann ein Schreiben mit den Zugangsdaten zur Wahlkabine. Selbstverständlich ist die Wahl anonym. Das Verfahren lässt keine Rückschlüsse auf die Person zu, die ihre Stimme abgegeben hat.

Vorläufiger Zeitstrahl für die Wahlen

Kirchenvorstand

pastorale Gremien

Bis 9. Mai 2025

Antrag des Kirchenvorstandes auf Veränderung der Anzahl der gewählten Mitglieder

Bis 27. Juni 2025

Bildung des Wahlausschusses

Bis 4. Juli 2025

Festlegung der Gremienstruktur für die nächste Amtszeit

Bis 18. Juli 2025

Festlegung der Gremiengröße für die nächste Amtszeit

Spätestens am 18. Juli 2025

Anordnung der Wahl und Bildung eines Wahlvorstandes

Spätestens am 1. August 2025

Nachweis zur Ausübung des passiven Wahlrechts in einer anderen Kirchengemeinde

Spätestens am 1. August 2025

Nachweis zur Ausübung des passiven Wahlrechts in einer anderen Kirchengemeinde

Spätestens am 1. August 2025

Veröffentlichung der Vorschlagsliste und anschließende Möglichkeit zur Ergänzung

Spätestens am 1. August 2025

Veröffentlichung der Vorschlagsliste und anschließende Möglichkeit zur Ergänzung

Spätestens am 19. September 2025

Veröffentlichung der endgültigen Kandidierendenliste

Spätestens am19. September 2025

Veröffentlichung der endgültigen Kandidierendenliste

Spätestens am 19. September 2025

Nachweis zur Ausübung des aktiven Wahlrechts in einer anderen Kirchengemeinde

Spätestens am 19. September 2025

Nachweis zur Ausübung des aktiven Wahlrechts in einer anderen Kirchengemeinde

Ab 9. Oktober 2025

Versand der Wahlunterlagen

Ab 9. Oktober 2025

Versand der Wahlunterlagen

10. Oktober 2025

Beginn des Wahlzeitraums

10. Oktober 2025

Beginn des Wahlzeitraums

7. November 2025

Ende des Online-Wahlzeitraums

7. November 2025

Ende des Online-Wahlzeitraums

8./9. November 2025

Ende des Briefwahlzeitraums

8./9. November 2025

Ende des Briefwahlzeitraums

Wahlen mit veränderten rechtlichen Voraussetzungen

Wenn im Herbst 2025 die ehrenamtlichen Gremien im Erzbistum Paderborn gewählt werden, ist nicht nur das Format einer hybriden Wahl neu. Verändert haben sich auch die rechtlichen Voraussetzungen für die Kirchenvorstände und pastoralen Gremien.

Bei der Wahl zu den Kirchenvorständen kommt das neue „Kirchliche Vermögensverwaltungsgesetz“ (KVVG) zur Anwendung, das seit dem 1. November 2024 in Kraft ist (KA 2024, Nr. 130):

Für die pastoralen Gremien gilt ein neues Statut, das Ende 2024 in Kraft getreten ist (KA 2024, Nr. 160). Es führt mit dem Rat der Pfarrei, den Rat der Pfarreien und dem Pastoralverbundsrat neue pastorale Gremien ein, die für die in ihnen engagierten Menschen mehr Mitsprache, mehr Freiraum und mehr Verantwortung bedeuten.

Ansprechpersonen

© Till Kupitz / Erzbistum Paderborn

Marlene Hoischen

Assessorin Rechtsfragen
© Besim Mazhiqi / Erzbistum Paderborn

Dr. Christian Föller

Team Leitung durch ehrenamtliche Gremien
Kontakt
| |
generalvikariat@erzbistum-paderborn.de
+49 (0)5251 125-0
Barrierefreiheit