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© Foto: LStockStudio / Shutterstock.com

Gremien & Mitbestimmung

Pastorale Gremien und Kirchenvorstände sind die beiden Gremien der ehrenamtlichen Mitverantwortung in den Pfarreien des Erzbistums Paderborn. Beide werden von Gemeindemitgliedern gewählt, sie unterscheiden sich jedoch in ihren Aufgaben.

Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist ein Instrument der Mitbestimmung und Selbstverwaltung durch die Gemeindeglieder und für die Vermögensverwaltung der Gemeinde zuständig. Auf diese Weise unterstützt er sie bei der Erfüllung ihrer seelsorglichen und caritativen Aufgaben. In der Regel besteht das Gremium aus dem Pfarrer oder dem leitenden Geistlichen der Kirchengemeinde und den von den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern gewählten Frauen und Männern. Im Rahmen des gesetzlichen Auftrages zur Vermögensverwaltung besteht seine Aufgabe – neben der Aufstellung des Haushaltsplans und der Verabschiedung der Jahresrechnung – insbesondere in der aktiven Mitsorge und Mitarbeit für die Einrichtungen der Gemeinde (z. B. Kirche, Kindergarten, Pfarrheim oder Friedhof) sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Teilweise kommt auch die Mitarbeit in den Gremien des Pastoralverbundes hinzu, dem die Kirchengemeinde angehört. Von zunehmender Bedeutung für die Arbeit des Kirchenvorstands ist außerdem die Entlastung des Pfarrers von Verwaltungsaufgaben.

Wichtig: Zum 1. November 2024 trat für alle nordrhein-westfälischen (Erz-) Diözesen und damit auch für das Erzbistum Paderborn ein neues Kirchenvorstandsrecht in Kraft. Das bis dahin gültige Recht stammte aus dem Jahr 1924 und wurde den heutigen Anforderungen an das Gremium nicht mehr gerecht. Durch das neue „Kirchliche Vermögensverwaltungsgesetz“ (KVVG) verkürzt sich zum Beispiel die Amtszeit eines Kirchenvorstands von sechs auf vier Jahren. Außerdem ermöglicht es eine Online-Wahl, was bei der kommenden Wahl im November 2025 gleich Anwendung findet.

Pastorale Gremien

Pastorale Gremien, das waren in den deutschen Bistümern Jahrzehnte lang die Pfarrgemeinderäte. Mit der Wahl im November 2025 wird das anders – zumindest im Erzbistum Paderborn. Denn Ende 2024 ist ein neues Statut in Kraft getreten, das neue Begrifflichkeiten für die pastoralen Gremien einführt. Die neuen Namen – Rat der Pfarrei, Rat der Pfarreien, Pastoralverbundsrat – sind jedoch nicht das entscheidende. Entscheidend ist stattdessen, dass die neuen Gremien für die in ihnen engagierten Menschen mehr Mitsprache, mehr Freiraum und mehr Verantwortung bedeuten.

Die neuen pastoralen Gremien sind auf der Ebene des Pastoralen Raums angesiedelt. Sie sind gemeinschaftlich mit hauptamtlich Beschäftigten und ehrenamtlich Engagierten besetzt und bilden das pastorale Leitungsgremium im Pastoralen Raum. Außerdem gibt das Statut den Gremien auch Wahlmöglichkeiten, etwa was die Form und die Größe der Wahlgremien angeht. Darüber hinaus wird es mit den Gemeindeteams neue, weniger formalistisch ausgerichtete Engagementformen geben.

Zentrale Informationen zu den neuen Gremien liefert ein Artikel auf dem WIR-Portal

Ausführliche Informationen und Materialien stehen auf den „Pastoralen Informationen“ zur Verfügung

Mehr zu den beiden Gremien

Weitere Informationen und Arbeitshilfen für beide Gremien finden sich im Verwaltungshandbuch für das Erzbistums Paderborn.

 

Wahlen

Das Erzbistum Paderborn wird im Herbst 2025 erstmals Wahlen zu den pastoralen Gremien und zu den Kirchenvorständen in einem hybriden Format abhalten. Dieses Modell bietet den Wahlberechtigten die Möglichkeit, ihre Stimme digital abzugeben oder auf Antrag per Briefwahl teilzunehmen. Die klassische Urnenwahl vor Ort entfällt.

Ansprechpersonen pastorale Gremien

© Besim Mazhiqi / Erzbistum Paderborn

Dr. Christian Föller

Team Leitung durch ehrenamtliche Gremien
© Besim Mazhiqi / Erzbistum Paderborn

Achim Wirth

Team Leitung durch ehrenamtliche Gremien

Ansprechperson Kirchenvorstände

© Till Kupitz / Erzbistum Paderborn

Marlene Hoischen

Assessorin Rechtsfragen
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