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© Bärbel Kiffmeier / Erzbistum Paderborn

Von Mitverantwortung zu pastoraler Leitung

Für die Wahl der ehrenamtlichen pastoralen Gremien im November 2025 gibt es ein neues Statut und neue Begrifflichkeiten. Ehrenamtlich Engagierte werden deutlich mehr Mitspracherecht erhalten und Engagementformen geboten bekommen, die auch ohne Wahl und festgelegte Amtszeit auskommen.

PGR steht für Pfarrgemeinderat. Das wissen alle, das ist nicht erklärungsbedürftig. Auch dürften die meisten Gläubigen zumindest eine grobe Vorstellung davon haben, was ein Pfarrgemeinderat alles macht. Und dennoch werden diese Kenntnisse ab dem Spätherbst 2025 zum veralteten Wissen gehören. Dafür gibt es neue Begriffe, etwa den Rat der Pfarrei, übrigens nicht zu verwechseln mit dem Rat der Pfarreien, den es ebenfalls als Organisationsform für die Pastoralen Gremien eines Pastoralen Raums gibt, oder als dritte Option den Pastoralverbundsrat. „Umdenken und etwas Neues lernen ist nie einfach“, räumt Dr. Christian Föller aus dem Team „Leitung durch ehrenamtliche Gremien“ im Erzbischöflichen Generalvikariat in Paderborn ein. Doch wie Föller betont, geht es bei der Neuordnung der Gremienarbeit gar nicht so sehr um neue Namen und um Wortklaubereien, sondern um andere Inhalte. Und die haben es in sich.

Mehr Mitsprache, mehr Freiraum, mehr Verantwortung

Das neue „Statut für die pastoralen Gremien und Engagementformen in den Pastoralen Räumen des Erzbistums Paderborn“ sieht deutlich erweiterte Mitspracherechte für ehrenamtlich Engagierte vor. Der heutige Pfarrgemeinderat ist das pastorale Sprachrohr der Ehrenamtlichen und in seiner Hauptfunktion ein Beratungsgremium. Die neuen pastoralen Gremien werden dagegen gemeinschaftlich mit hauptamtlich Beschäftigten und ehrenamtlich Engagierten besetzt sein und das pastorale Leitungsgremium im Pastoralen Raum bilden. Eine weitere wesentliche Neuerung: Die Regelungen zur Gremienbildung enthalten Wahlmöglichkeiten, etwa was die Form und die Größe der Wahlgremien angeht. Im Klartext: Paderborn gibt zukünftig weniger vor. Dasselbe gilt für die Leitungen der Pastoralen Räume. „Wichtige Entscheidungen werden zukünftig gemeinsam getroffen. Wenn Ehrenamtliche im Einvernehmen mit dem Pastoralteam Entscheidungen treffen, ändert sich auch die Rolle der Hauptamtlichen. Kompetenzen und Entscheidungsbefugnisse werden so neu geregelt, was auch bedeutet, Gewohntes loszulassen und ein neues Miteinander einzuüben“, erklärt Dr. Christian Föller. „Das ist nach unserem Verständnis ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Synodalität in unserer Kirche.“

Darüber hinaus wird es gemäß Statut mit den Gemeindeteams neue, weniger formalistisch ausgerichtete Engagementformen geben. „Die neue Gremienlandschaft ist so konzipiert, dass es für ehrenamtlich Engagierte sehr einfach ist, am richtigen Ort anzudocken“, verspricht Achim Wirth, ebenfalls aus dem Team „Leitung durch ehrenamtliche Gremien“ und wie Christian Föller einer der Verfasser des neuen Statuts. „Alle Ehrenamtlichen finden Betätigungsfelder, die ihren Interessen, Fähigkeiten und Vorlieben – oder theologisch gesprochen – ihren Charismen entsprechen.“

Verlässliche Orte für Eucharistie und Sakramente

Zuletzt soll das neue Statut einen Beitrag dazu leisten, dass Gemeindeleben vor Ort erhalten bleibt und gleichzeitig Gemeinschaft im Pastoralen Raum erlebbar wird, wenn in den Pastoralen Räumen zukünftig verlässliche Orte für Eucharistie und Sakramente ausgewiesen werden. „Gemeinsam Eucharistie zu feiern, Gemeinschaft zu erleben und verlässliche gottesdienstliche Angebote zu etablieren, das ist der Kerngedanke, der hinter diesen Entscheidungen steht. Mit unzuverlässigen, wechselnden Orten der Eucharistie und Priestern, die von Gottesdienst zu Gottesdienst eilen, ist niemandem geholfen“, sagt Dr. Christian Föller. „Manche mögen diese Entwicklungen bedauern. Das ist wahrzunehmen und zu respektieren. Und gleichzeitig wird die Kirche bald in weiten Teilen eine vornehmlich von ehrenamtlich Engagierten getragene Kirche sein. Dass viele ehrenamtlich Engagierte dazu bereit sind, mehr Verantwortung zu übernehmen, freut mich und gibt mir Hoffnung, dass die Umsetzung des neuen Statuts gut gelingen wird.“

Frage-Antwort-Spiel

Die wichtigsten Informationen zur neuen Gremienlandschaft haben Dr. Christian Föller und Achim Wirth in einem Frage-Antwort-Schema zusammengetragen. Alle Informationen haben insoweit vorläufigen Charakter, als dass das Statut erst mit seinem Erscheinen im kirchlichen Amtsblatt in Kraft tritt. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Pastoralen Informationen.

Vordergründiger Anlass für die Neuordnung der Gremien ist, dass der Pastorale Raum zukünftig die prägende lokale Einheit für die Pastoral vor Ort sein wird. Im Pastoralen Raum werden die diakonischen und missionarischen Schwerpunkte gesetzt, er hat die Aufgabe, verlässliche Orte für die Eucharistie zu schaffen. Folglich ist es zwingend notwendig, auch die pastoralen Gremien auf der Ebene des Pastoralen Raums zu verankern. Anderenfalls geht das Konzept nicht auf.

Die Hintergründe dafür liegen natürlich tiefer in der Kirchenentwicklung in Deutschland, also in einer sich verändernden Kirchenbindung, in der sinkenden Zahl der Menschen, die am gemeindlichen und gottesdienstlichen Leben teilnehmen, am Rückgang der Kirchenmitglieder und in der Abnahme der Zahl der hauptberuflich und ehrenamtlich Tätigen.

Die Neuordnung der pastoralen Gremien ist aber nicht allein die Reaktion auf einen Schrumpfungsprozess, sondern zugleich die Antwort auf ein verändertes Verständnis von ehrenamtlichem Engagement. Die Bereitschaft der Menschen, sich zu engagieren, ist ungebrochen. Nachgelassen hat aber das Engagement in festen Strukturen und in eher organisatorischen Tätigkeiten. Dafür suchen viele Menschen vermehrt Möglichkeiten, sich mit einem freien Zeitbudget pragmatisch einzusetzen. Mit der neuen Beteiligungsform des Gemeindeteams  kommen wir dieser Entwicklung nach.

Der beste Zeitpunkt für die Einführung neuer pastoraler Gremien ist jetzt. Das hat auf einer technischen Ebene mit der Wahlperiode und den Neuwahlen der Gremien im Jahr 2025 zu tun. Im Hintergrund steht aber Synodalität. Die Weltsynode in Rom, der Synodale Weg der katholischen Kirche in Deutschland, das Zukunftsbild und das Zielbild 2030+ für das Erzbistum Paderborn haben vielerorts Aufbrüche in Gang gesetzt. Die neuen pastoralen Gremien und Engagementformen sollen nun helfen, dass diese Aufbrüche weitergehen

 

Ja und nein. Die Formulierung des Statuts war sicher Schreibtischarbeit, davor kam aber etwas, das in der Sozialforschung oder in der Naturwissenschaft Feldforschung heißt. Wir haben mit vielen Menschen gesprochen und ihre Erwartungen an die pastoralen Gremien aufgenommen. Besonders eng war die Zusammenarbeit mit dem Diözesankomitee im Erzbistum Paderborn als Vertretung der Laienkatholikinnen und -Katholiken aus den Pfarrgemeinderäten und Verbänden. Was wir dort immer wieder gehört haben, war die Aussage: Die Engagierten vor Ort sind Expertinnen und Experten für ihre individuelle Situation. Gebt diesen Menschen das, was sie brauchen, um das Gesicht der Kirche vor Ort zu sein. Gebt ihnen Wahlmöglichkeiten und Freiräume. Und lasst sie dann in Ruhe machen. Aber immer heißt die wichtigste Anforderung: Redet miteinander und lieber zu viel als zu wenig.

Feldforschung war das eine, um mehr Praxisbezug in das neue „Statut für die pastoralen Gremien und Engagementformen in den Pastoralen Räumen des Erzbistums Paderborn“ hineinzutragen. Das andere waren Experimente. Auch dies ist an die Vorgehensweise in den Natur- und Sozialwissenschaften angelehnt. Im 2023 abgeschlossenen Modellprojekt zur Ehrenamtlichen Mitverantwortung haben wir über mehrere Jahre hinweg in vier Modellregionen unterschiedliche Konzepte ausprobiert. Manches hat besser funktioniert, manches weniger gut. Zum Beispiel wissen wir jetzt, dass es viel besser ist, wenn Haupt- und Ehrenamtliche nicht nebeneinander, sondern im selben Gremium auf Augenhöhe zusammenarbeiten. Und wenn keine Hauptamtlichen im Gremium sind, dies Eigenverantwortung und Kreativität sowie Selbstorganisation fördert. Das Ziel der Neuordnung war schließlich, ein verbindliches Entscheidungsgremium und gleichzeitig agile Teams rein für Ehrenamtliche zu schaffen. Das Wissen über die dafür notwendigen Erfolgs- und Misserfolgsfaktoren ist in die Formulierung des Statuts mit eingeflossen.

Der Begriff der „Pfarrgemeinde“ entstand in den 1970er-Jahren. Dieser Begriff lehnt sich an ein Konstrukt an, dass – salopp gesagt – die Pfarrgemeinde institutionell aus einem Pfarrer, einer Pfarrkirche und einem Pfarrheim bestehend sieht. Idealerweise kam dann noch ein Kindergarten und eine Schule hinzu. Das dahinterstehende Bild ist das einer Pfarrfamilie. Dies ist aber ein Begriff, der die heutige Wirklichkeit so nicht mehr trifft. Längst wissen wir, dass die Pfarrei nicht nur aus einer Gemeinde besteht, sondern aus vielen Gemeinden zusammengesetzt ist und die Bezugsgröße der Pastorale Raum ist und nicht mehr nur und ausschließlich die vereinzelte Pfarrei. Außerdem gibt es eine Vielfalt von Initiativen, Verbänden, Vereinen, Einrichtungen und viele weitere Akteure im Pastoralen Raum.

Diese Vielfalt bildet sich in einem Rat der Pfarrei/der Pfarreien besser ab. Beim sogenannten Gemeinderat handelt es sich um ein lokal gewähltes Gremium, das zudem ohne hauptamtliches Personal auskommt und auf lokaler Ebene das Gemeindeleben vor Ort gestaltet. Die Entscheidungsbefugnis für die Festlegung diakonischer und missionarischer Schwerpunkte sowie der verlässlichen Orte von Eucharistie hat das Gemeindeteam nicht. Denn: Was den Pastoralen Raum betrifft, muss auch auf Ebene des Raumes beraten und entschieden werden.

Nach dem neuen Statut gibt es drei Organisationsformen: den Rat der Pfarrei, den Rat der Pfarreien und den Pastoralverbundsrat.

Der Rat der Pfarrei ist die Organisationsform für eine fusionierte Gesamtpfarrei. Zusätzlich eignet sich diese Organisationsform für Gemeinden anderer Muttersprachen. Die Wahl findet direkt auf Ebene des Pastoralen Raums statt.

Für Pastorale Räume und Pastoralverbünde mit rechtlich eigenständigen Gemeinden gibt es die Wahlmöglichkeit aus zwei Organisationsformen, dem Rat der Pfarreien und dem Pastoralverbundsrat.

Der Unterschied: Beim Rat der Pfarreien werden die Mitglieder direkt auf Ebene des Pastoralen Raums gewählt. Beim Pastoralverbundsrat finden die Wahlen dagegen auf Ebene der Gemeinden statt. Aus diesen vor Ort gebildeten Gemeinderäten wird jeweils ein Mitglied in den Pastoralverbundsrat entsandt. Die Wahl in das Gremium auf Ebene des Pastoralen Raumes ist also indirekt. Diese Option eignet sich dann, wenn die Gemeinde es für wichtig erachtet, dass vor Ort ein durch demokratische Wahlen legitimiertes Gremium existiert.

Zusätzlich zu den gewählten Mitgliedern sind bei allen drei Organisationsformen der pastoralen Gremien auf Ebene des Pastoralen Raums geborene Mitglieder mit Sitz und Stimme im Gremium vertreten. Zu diesen gehören die Leitung des Pastoralen Raums, des Weiteren Mitglieder des Pastoralteams sowie ein Mitglied des Kirchenvorstands bzw. des Finanzausschusses. Die Verwaltungsleitungen sollen ebenfalls an der Gremienarbeit teilnehmen, ihre Verwaltungskompetenz fließt beratend in die Gremienarbeit ein. Um die Vielfalt im Pastoralen Raum abzubilden, sind im Entscheidungsgremium überdies berufene Mitglieder erwünscht. Dazu haben die katholischen Verbände, Initiativen und Gruppierungen innerhalb des Pastoralen Raums ein Vorschlagsrecht. Bei der Größe der Gremien definiert das Statut nur Untergrenzen und lässt demnach Wahlmöglichkeiten zu.

Die pastoralen Gremien haben die Aufgabe, an der Entwicklung des Pastoralen Raums mitzuwirken. Das „Gesicht der Kirche vor Ort“ sind die lokalen und thematischen Gemeindeteams  oder die gewählten Gemeinderäte.

Bei Pastoralen Räumen und Pastoralverbünden mit rechtlich eigenständigen Gemeinden gibt es die Wahlmöglichkeit aus den Organisationsformen „Rat der Pfarreien“ und „Pastoralverbundsrat“. Auch definiert das Statut bei der Festlegung der Gremiengrößen nur Untergrenzen und lässt Wahlmöglichkeiten zu. Offenheit besteht auch darüber, wie viele berufene Mitglieder Sitz und Stimme im Gremium erhalten.

Die Entscheidung darüber, welche Option gezogen wird, haben die derzeit gewählten Pfarrgemeinderäte als Expertinnen und Experten für ihre individuelle Situation vor Ort.

Aufgrund der hohen Verantwortung, die den Pfarrgemeinderäten bei diesen Entscheidungen zukommt, werden die Mitglieder auf ihre Aufgabe vorbereitet. Dazu wird es Schulungsveranstaltungen geben, zusätzlich wird derzeit ein Informationspaket entwickelt.

Die Gemeindeteams sind die Neuerung mit der wohl größten Veränderungskraft. Sie werden der Ort sein, in dem sich das ehrenamtliche Engagement für die Kirche abspielt – weitestgehend selbstbestimmt und selbstorganisiert. Zugleich sind die Gemeindeteams zukünftig das Gesicht der Kirche vor Ort.

Alles, was es zur Gründung eines Gemeindeteams braucht, sind drei oder mehr Engagierte und eine gute Idee. Das Gemeindeteam kann zeitlich begrenzt oder auf Dauer angelegt sein, kann an einem oder an mehreren Orten angesiedelt sein, kann mit Mittelzuwendungen aus dem Pastoralen Raum verbunden sein oder nicht.

Etwas klarer wird dies an Beispielen einer fiktiven Gemeinde Heilig Geist in X-Stadt. Hier kann sich ein Gemeindeteam bilden, das die Wort-Gottes-Feiern gestaltet, also eine größere, auf Dauer und Regelmäßigkeit angelegte Aufgabe übernimmt. Genauso gut kann sich aber ein Gemeindeteam zusammenfinden, das sich um die Kinderkirche in Heilig Geist kümmert, ein kleineres, aber ebenfalls auf Dauer angelegtes Projekt. Ebenso ist es möglich, dass ein Gemeindeteam im Rahmen der Kinderkirche einmalig ein christliches Mehr-Generationen-Sommerfest organisiert. Dieses Projekt ist vom Umfang her noch kleiner und hat ein klares zeitliches Ende.

Wichtig ist: Die Arbeit der Gemeindeteams ist völlig freiwillig und selbstorganisiert. Auch bei der thematischen Ausrichtung der ehrenamtlichen Arbeit hat weder die Leitung des Pastoralen Raums noch ein pastorales Gremium dem Gemeindeteam Vorgaben zu machen.

Einzige Bedingung dafür, dass ein Gemeindeteam als offizieller Teil der örtlichen Kirche auftreten darf, ist ein schriftlicher Auftrag durch das pastorale Gremium des Pastoralen Raums. Dafür muss lediglich ein formloser Antrag, etwa in Form einer Ideenskizze, eingereicht werden. Die dann folgende offizielle Beauftragung durch das pastorale Gremium dient dazu, Wildwuchs an der Basis zu vermeiden und die Ehrenamtlichen in ihrem Tun zu bestärken.

Die Gefahr, dass die Gemeindeteams sich aus der Fülle an Aufgaben „Rosinen“ herauspicken, besteht zwar, wird aber als gering eingeschätzt. Die Ehrenamtlichen vor Ort wissen sehr genau, dass das christliche Leben nicht aus Gemeindefesten, Weihnachtskonzerten und Ausflügen besteht, und sind bereit, sich auch den Aufgaben zu stellen, die weniger sichtbar sind und dafür viel Arbeit machen.

Rechtzeitig vor der Wahl wird es Schulungsveranstaltungen geben, zusätzlich wird derzeit ein Informationspaket entwickelt.

Die Wahl wird digital erfolgen, eine Briefwahl ist möglich. Dazu wird es rechtzeitig vor der Wahl Schulungsveranstaltungen und ein Informationspaket geben.

Der Kirchenvorstand ist ein Instrument der Mitbestimmung und Selbstverwaltung und auf Gemeindeebene für die Vermögensverwaltung zuständig. In nicht fusionierten Pastoralen Räumen mit rechtlich eigenständigen Gemeinden wird es auf Ebene des Pastoralen Raums zusätzlich einen Finanzausschuss geben. Die Arbeit der Pastoralen Gremien und der Gemeindeteams berührt selbstverständlich auch Budgetfragen. Daher ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den pastoralen Gremien und dem Kirchenvorstand geboten. Dazu ist vorgesehen, dass ein Mitglied des Kirchenvorstandes geborenes Mitglied im Rat der Pfarrei bzw. im Gemeinderat ist respektive ein Mitglied des Finanzausschusses Mitglied im Rat der Pfarreien oder Pastoralverbundsrat.

Jedes grundsätzlich neue System ist mit Risiken behaftet. Natürlich wurde in der Konzeptionsphase versucht, mögliche Fallstricke vorab zu erkennen. Letzte Gewissheit entsteht erst in der Praxis. Ein mögliches Risiko liegt im Nicht-Loslassen-Wollen mancher Hauptamtlicher in Leitungsfunktionen. In Streitfällen gibt es die Möglichkeit, die Konfliktanlaufstellen auf Dekanatsebene einzuschalten.

Ein gewisses Risiko liegt auch darin, dass es in Dörfern oder Stadtteilen insbesondere der Diaspora überhaupt kein christliches Gemeindeleben mehr gibt und sich dort im Schatten des Kirchturms keine Gemeindeteams oder Gemeinderäte mehr bilden. Dieses Problem besteht jedoch unabhängig von einer Neuordnung der pastoralen Gremien. Für den Fall, dass sich keine Gemeindeteams bilden, hat das jeweilige pastorale Gremium auf Ebene des Pastoralen Raums die Aufgabe, die Pastoral vor Ort im Blick zu behalten.

Ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist, dass die pastoralen Gremien zukünftig Leitungsgremien sein werden und damit die Synodalität innerhalb der Kirche gestärkt wird. Ein zweiter Erfolgsfaktor liegt in den unterschiedlichen Beteiligungsformen. Ehrenamtliche, deren Stärken im Planerischen und Steuernden liegen, können ein Mandat im Wahlgremium anstreben. Ehrenamtliche, die sich lieber praktisch einbringen, finden in den Gemeindeteams viele interessante Möglichkeiten, sich zu betätigen.

Mehr Informationen

Mehr Informationen zu den neuen pastoralen Gremien im Pastoralen Raum finden Sie auf den Seiten „Pastorale Informationen“

Ansprechpersonen

© Besim Mazhiqi / Erzbistum Paderborn

Dr. Christian Föller

Team Leitung durch ehrenamtliche Gremien
© Besim Mazhiqi / Erzbistum Paderborn

Achim Wirth

Team Leitung durch ehrenamtliche Gremien

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