Die Gesamt-Priorisierung erfolgt anhand der folgenden Kriterien: Ein Pastoraler Raum muss bereits bestehen, sich entweder als Gesamtpfarrei oder als Pastoralverbund vollständig für einen Immobilienstrategieprozess entscheiden, sowohl einen leitenden Pfarrer als auch eine Verwaltungsleitung haben und mit einer eigenen Pastoralvereinbarung arbeiten. Darüber hinaus sind die abgefragten Wunschtermine und die Reihenfolge der Anmeldungen der Pastoralen Räume für die begleitende Beratung ausschlaggebend. Nur wenn sich vor Ort Veränderungen ergeben sollten, kann dies noch zu Veränderungen in der Priorisierung führen. Alle Pastoralen Räume, die sich für einen begleiteten Immobilienstrategieprozess angemeldet haben, werden von der Prozessleitung rechtzeitig vor Prozessbeginn über den individuellen Zeitplan informiert.
Projektplanung zur Umsetzung der Immobilienstrategie
Daraus ergibt sich folgende Planung: Vier Pastorale Räume haben bereits einen durchlaufenen Immobilienstrategieprozess abgeschlossen (Pastoralverbund Rheda-Herzebrock-Clarholz, Pfarrei St. Christophorus Wanne-Eickel, Pfarrei St. Dionysius Herne und Pfarrei St. Petri Hüsten). Drei Pastorale Räume stehen kurz vor dem Abschluss eines Immobilienstrategieprozesses (Pastoralverbund Reckenberg, Pastoralverbund WerreWeser und Pastoralverbund Lippe-Detmold). 13 Pastorale Räume sind verbindlich gestartet (Pfarrei St. Johannes Baptist Neheim und Voßwinkel, Pfarrei St. Marien Schwerte, Pastoralverbund Wittekindsland, Pfarrei Hl. Dreikönige Dortmund, Pastoralverbund Südlippe-Pyrmont, Pastoralverbund Dortmund-Ost, Pastoralverbund Am Revierpark, Pastoralverbund Dortmunder Westen, Pastoralverbund Dortmund-Mitte, Pastoralverbund Im Dortmunder Westen, Pfarrei St. Clara Hörde, Pastoralverbund Dortmund-Nordost und Pastoralverbund Dortmunder Nord-Westen).
18 angemeldete Pastorale Räume starten im Laufe des Jahres 2025 einen begleiteten Immobilienstrategieprozess. Weitere 17 angemeldete Pastorale Räume folgen im Laufe des Jahres 2026, ebenso 10 angemeldete Pastorale Räume im Laufe des Jahres 2027. Die übrigen Pastoralen Räume sind in der Folgezeit für einen möglichen Immobilienstrategieprozess mit Begleitung durch die Fach- und Prozessberatung des Erzbischöflichen Generalvikariates eingeplant, davon fünf im Jahr 2027, zehn im Jahr 2028 und sieben im Jahr 2029. Alle Pastoralen Räume, die sich für einen begleiteten Immobilienstrategieprozess angemeldet haben, werden im Zugehen darauf vom Erzbischöflichen Generalvikariat vor Prozessbeginn rechtzeitig über den individuellen Zeitplan informiert.
Weiteres Beratungsteam zur Unterstützung der Pastoralen Räume
Zur Unterstützung der Pastoralen Räume bei der Umsetzung der bistumsweiten Immobilienstrategie hatte das Erzbischöfliche Generalvikariat zuletzt ein drittes multiprofessionelles Beratungsteam aus den Fachbereichen Pastoral, Bauen und Finanzen sowie Prozessmanagement eingesetzt. Vor Ort begleitet es die angemeldeten Pastoralen Räume und beschleunigt die Arbeit in den lokalen Immobilienstrategieprozessen.
Die Entscheidung zur Verstärkung der Beratung wurde bereits im Frühjahr dieses Jahres getroffen. Zwar verlaufe die Umsetzung der Immobilienstrategie positiv, allerdings stehe der größere Teil der Arbeit erst noch an. Auf den guten Anfang solle aufgebaut und die dynamische Entwicklung genutzt werden, hieß es zur Begründung. Inzwischen nahmen vier neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Dienst auf. Sie unterstützen nun die Pastoralen Räume bei ihrer Suche nach individuellen Lösungen für einen zeitgemäßen Umgang mit den kirchlichen Immobilien.
Bedarfsgerechte Anpassung des Immobilienbestandes
Ziel der Immobilienstrategie im Erzbistum Paderborn ist die Suche nach Lösungen, wie unter veränderten Bedingungen die kirchlichen Immobilien vor Ort sinnvoll und effizient genutzt werden können. Über die künftige Nutzung der kirchlichen Immobilien in den Pastoralen Räumen entscheiden die verantwortlichen Pfarreien. Bei der Entwicklung individueller und zukunftsfähiger Konzepte erhalten sie Unterstützung durch die Fach- und Prozessberatung des Erzbischöflichen Generalvikariates.
Für den Gebäudebetrieb und -unterhalt sollen die Pfarreien als Eigentümer zwar weiterhin vom Erzbistum Paderborn finanzielle Zuschüsse erhalten. Allerdings sind höhere Zuschüsse an die bedarfsgerechte Anpassung des Immobilienbestandes gebunden. So sollen Anreize für eine Reduzierung der Immobilienflächen von Kirchen und Pfarrheimen um mindestens 20 bis 30 Prozent sorgen. Der Substanzerhalt bleibt aber unabhängig von einem umfassenden und ergebnisoffenen Immobilienstrategieprozess grundsätzlich gewährleistet. Die Pfarreien entscheiden selbst über ihren Immobilienbestand und damit möglicherweise auch über die Aufgabe von kirchlichen Gebäuden.