Mit Wirkung vom 1. Januar 2023 wird die Neufassung des Kirchlichen Arbeitsrechts in Form der Grundordnung im Erzbistum Paderborn vorläufig angewendet. Eine abschließende Entscheidung über die Umsetzung im Erzbistum Paderborn bleibt dem künftigen Erzbischof vorbehalten. Regelungen, die den Bereich der privaten Lebensführung kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrafen, entfallen weitgehend. Für Hannes Groß, Direktor des Instituts für christliche Organisationskultur (I-C-O) in Dortmund ist dieser Punkt aber nicht der entscheidende. Er bezeichnet die neue Grundordnung vor allem deshalb als ein „starkes Dokument“ weil sie den kirchlichen Sendungsauftrag betont, wie er im Interview ausführt: