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Hände formen ein Herz© Korawat photo shoot / Shutterstock.com

So geht es mit der Ehrenamtsförderung weiter

Die Laufzeit des Fonds „Ehrenamt fördern“ ist zu Ende, mit positiver Bilanz. Ab sofort liegt die Verantwortung für die Ehrenamtsförderung vor Ort. Pastorale Räume erhalten dafür vom Erzbistum jährlich 5000 Euro.

Zum 31. Dezember 2023 endete die anderthalbjährige Laufzeit des Fonds „Ehrenamt fördern“. Über diesen konnten Pfarreien und Einrichtungen einen finanziellen Zuschuss für Aktivitäten zur Unterstützung ehrenamtlichen Engagements beantragen. Knapp 600 Anträge erreichten das Generalvikariat in diesem Zeitraum, die allermeisten erhielten eine Förderung. Das Ende des Fonds ist jedoch kein Schlussstrich für die Unterstützung des Erzbistums für Ehrenamtliche: Auf Beschluss des Kirchensteuerrats erhält ab 2024 jeder Pastorale Raum jährlich 5.000 Euro zur Förderung des Ehrenamtes.

Die finanzielle Verantwortung für die Ehrenamtsförderung liegt damit ab sofort vor Ort. Künftig wird im Pastoralen Raum entschieden, wofür diese Fördermittel zum Einsatz kommen. Gegebenenfalls kann man dort auch die maximale Höhe der Mittel festsetzen, die auf einmal ausgezahlt werden kann. Die Auszahlung soll über das Pfarrbüro und/oder die Verwaltungsleitung erfolgen.

Empfehlungen aus dem Referat Ehrenamtsförderung

Konstanze Böhm-Kotthoff vom Referat Ehrenamtsförderung im Erzbischöflichen Generalvikariat rät dazu, Gremien wie den Pfarrgemeinderat oder auch Ehrenamtsbeauftragte in die Beratung darüber einzubeziehen, wie die Mittel verwendet werden sollen. „Entwickeln Sie ein einfaches und transparentes Verfahren für die Beantragung und Auszahlung der Mittel“, empfiehlt sie weiter. „Der Finanzausschuss kann zum Beispiel einen Betrag festlegen, bis zu dessen Höhe Auslagen ohne vorherige Beantragung erstattet werden können. Es reicht dann, Belege vorzulegen.“ Außerdem schlägt sie vor, offen darüber zu kommunizieren, dass Mittel zur Ehrenamtsförderung zur Verfügung stehen. „Auch Ansprechpersonen für Nachfragen sollte es geben.“

Info: Was kann mit den 5.000 Euro gefördert werden?

  • Erstattung von Auslagen ehrenamtlich Mitarbeitender, z.B. Fahrt-, Material- oder Literaturkosten,
  • Erstattung von Kosten für die Fortbildung ehrenamtlich Engagierter,
  • Erstattung von Kosten für Angebote der spirituellen und persönlichen Begleitung von Engagierten, z.B. Exerzitien und Besinnungstage,
  • Erstattung von Kosten für die Wertschätzung und Anerkennung ehrenamtlich Engagierter.
  • Nicht gefördert werden können Verpflegungspauschalen, die Anschaffung von Gegenständen und Aufwandsentschädigungen für das ehrenamtliche Engagement (z. B. Stundensätze).
  • Keine Förderung erhalten Personen, die steuerfreie Zulagen nach § 3 Nr. 26 und 26 a EstG (Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale) erhalten, und Angestellte der Kirchengemeinden.

Fonds „Ehrenamt fördern“: Die Kultur des Danke-Sagens hat Auftrieb erhalten

Indes wird der Fonds „Ehrenamt fördern“ positiv in Erinnerung bleiben. „Allein, dass uns fast 600 Anträge erreichten, ist schon ein Erfolg“, sagt Tobias Heinrich aus dem Vergabeausschuss, der über die Anträge beraten hat. „Hinzu kommt, dass wir nur wenig ablehnen mussten.“ Die Menschen vor Ort seien mit dem Fonds sehr zufrieden gewesen: „Das Antragsverfahren war einfach und mit wenig Aufwand verbunden. Der Fonds hat es den Ehrenamtlichen leicht gemacht, an die notwendigen Mittel für ein Vorhaben zu kommen.“

Inhaltlich spielte bei den gestellten Anträgen der Austausch untereinander eine große Rolle: Die meisten Gelder wurden für gemeinsame Ausflüge, Ehrenamtsfeste oder Dankeschön-Veranstaltungen beantragt. „Sicher hätten wir uns gefreut, wenn die Menschen den Fonds noch stärker für Fortbildungen oder Zukunftswerkstätten genutzt hätten“, so Heinrich. „Ich glaube aber, dass das nach der Coronapandemie erst einmal nicht dran war. Da war es wichtig, einfach wieder beisammen sein zu können. Außerdem dürfte durch den Fonds die Kultur der Wertschätzung, das wichtige Danke-Sagen und die Würdigung für das geleistete Engagement, einen Auftrieb erhalten haben.“

Ein Beitrag von:
© Besim Mazhiqi/Erzbistum Paderborn
Redaktion

Dr. Claudia Nieser

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