Die finanzielle Verantwortung für die Ehrenamtsförderung liegt damit ab sofort vor Ort. Künftig wird im Pastoralen Raum entschieden, wofür diese Fördermittel zum Einsatz kommen. Gegebenenfalls kann man dort auch die maximale Höhe der Mittel festsetzen, die auf einmal ausgezahlt werden kann. Die Auszahlung soll über das Pfarrbüro und/oder die Verwaltungsleitung erfolgen.
Empfehlungen aus dem Referat Ehrenamtsförderung
Konstanze Böhm-Kotthoff vom Referat Ehrenamtsförderung im Erzbischöflichen Generalvikariat rät dazu, Gremien wie den Pfarrgemeinderat oder auch Ehrenamtsbeauftragte in die Beratung darüber einzubeziehen, wie die Mittel verwendet werden sollen. „Entwickeln Sie ein einfaches und transparentes Verfahren für die Beantragung und Auszahlung der Mittel“, empfiehlt sie weiter. „Der Finanzausschuss kann zum Beispiel einen Betrag festlegen, bis zu dessen Höhe Auslagen ohne vorherige Beantragung erstattet werden können. Es reicht dann, Belege vorzulegen.“ Außerdem schlägt sie vor, offen darüber zu kommunizieren, dass Mittel zur Ehrenamtsförderung zur Verfügung stehen. „Auch Ansprechpersonen für Nachfragen sollte es geben.“