Mit dem neuen KVVG endet unter anderem das sogenannte „rollierende System“, wonach alle drei Jahre jeweils die Hälfte der Mitglieder eines Kirchenvorstandes ausscheidet. Das rollierende System ist jetzt der Grund dafür, dass nur etwa die Hälfte der Kirchenvorstände (gewählt 2018) von einer längeren Amtszeit betroffen ist – eigentlich wären sie nur bis 2024 im Amt. Die andere Hälfte wurde 2021 gewählt und ist nach dem noch geltenden staatlichen Vermögensverwaltungsgesetz bis 2027 im Amt. Mit dem neuen KVVG werden die Amtszeiten der Kirchenvorstände dann von sechs auf vier Jahre verkürzt.
Die kommenden Kirchenvorstandswahlen in den fünf (Erz-)Bistümern Nordrhein-Westfalens werden verschoben: Statt im Herbst 2024 finden sie nun im Herbst 2025 statt. Damit verlängert sich für viele Kirchenvorstände die Amtszeit um ein Jahr. Prälat Thomas Dornseifer, Ständiger Vertreter des Diözesanadministrators, informierte die Kirchenvorstände nun in einem Schreiben über den späteren Termin und beschreibt darin die Gründe.
Anlass für die Verschiebung der Wahl ist demnach die angestrebte Modernisierung des Kirchenvorstandsrechts in Nordrhein-Westfalen. Bei dieser Modernisierung liege man im Plan, so Prälat Dornseifer in seinem Schreiben: „Das neue, dann kirchliche Vermögensverwaltungsgesetz (KVVG) soll in Kraft treten, sobald das bisherige staatliche Vermögensverwaltungsgesetz durch den Landtag NRW aufgehoben ist, nach Möglichkeit zum 1. Januar 2024, ggf. aber auch etwas später.“