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Neuer Termin für Kirchenvorstandswahlen

Prälat Thomas Dornseifer, ständiger Vertreter des Diözesanadministrators, informiert Kirchenvorstände über Verschiebung aufs Jahr 2025. Grund ist das neue kirchliche Vermögensverwaltungsgesetz.

Die kommenden Kirchenvorstandswahlen in den fünf (Erz-)Bistümern Nordrhein-Westfalens werden verschoben: Statt im Herbst 2024 finden sie nun im Herbst 2025 statt. Damit verlängert sich für viele Kirchenvorstände die Amtszeit um ein Jahr. Prälat Thomas Dornseifer, Ständiger Vertreter des Diözesanadministrators, informierte die Kirchenvorstände nun in einem Schreiben über den späteren Termin und beschreibt darin die Gründe.

Anlass für die Verschiebung der Wahl ist demnach die angestrebte Modernisierung des Kirchenvorstandsrechts in Nordrhein-Westfalen. Bei dieser Modernisierung liege man im Plan, so Prälat Dornseifer in seinem Schreiben: „Das neue, dann kirchliche Vermögensverwaltungsgesetz (KVVG) soll in Kraft treten, sobald das bisherige staatliche Vermögensverwaltungsgesetz durch den Landtag NRW aufgehoben ist, nach Möglichkeit zum 1. Januar 2024, ggf. aber auch etwas später.“

Warum sich die Amtszeit nicht für alle Kirchenvorstände verlängert

Mit dem neuen KVVG endet unter anderem das sogenannte „rollierende System“, wonach alle drei Jahre jeweils die Hälfte der Mitglieder eines Kirchenvorstandes ausscheidet. Das rollierende System ist jetzt der Grund dafür, dass nur etwa die Hälfte der Kirchenvorstände (gewählt 2018) von einer längeren Amtszeit betroffen ist – eigentlich wären sie nur bis 2024 im Amt. Die andere Hälfte wurde 2021 gewählt und ist nach dem noch geltenden staatlichen Vermögensverwaltungsgesetz bis 2027 im Amt. Mit dem neuen KVVG werden die Amtszeiten der Kirchenvorstände dann von sechs auf vier Jahre verkürzt.

Mehr Zeit zwischen neuem Gesetz und KV-Wahl

Es habe sich zunehmend gezeigt, dass eine größere Zeitspanne zwischen dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes und der ersten KV-Wahl wünschenswert sei, so Prälat Dornseifer weiter. In einzelnen NRW-Diözesen würden aufwendigere Wahlverfahren angewendet, die einen besonderen Verwaltungsaufwand erfordern. „Hinzu kommt, dass in verschiedenen Diözesen Pastoral- und Strukturprozesse laufen, die eine Durchführung von Kirchenvorstandswahlen zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoller erscheinen lassen. Auch wäre mit einem späteren Termin der Vorteil verbunden, dass sich die Kirchenvorstände mit dem neuen Recht intensiver vertraut machen können.“

Dank für Engagement in schwierigen Zeiten

Da vielerorts bereits Überlegungen und Vorbereitungen für die nächsten Kirchenvorstandswahlen angelaufen seien, sei es den Bistumsleitungen in NRW ein großes Anliegen gewesen, frühzeitig Planungssicherheit herzustellen. Mit Blick auf die Verlängerung der Amtszeit vieler Kirchenvorstände schreibt Prälat Dornseifer: „Uns ist sehr bewusst, dass die Verschiebung des Wahltermins mit einer zusätzlichen Belastung einhergehen kann, insbesondere für diejenigen von Ihnen, die ihr Amt nur noch bis zum Herbst 2024 weiterführen wollten. Herzlich möchte ich Sie dennoch bitten, diese Verlängerung trotz aller damit verbundenen Umstände mitzugehen. Zugleich möchte ich Ihnen allen für Ihr verlässliches Engagement in schwieriger Zeit von Herzen danken. Ohne Ihr Ehrenamt wäre eine geordnete Vermögensverwaltung in den Kirchengemeinden des Erzbistums nicht denkbar.“

Rechtlich sei eine Verlängerung der Amtszeit möglich, so Dornseifer, „weil nach § 32 des neuen KVVG die bisherigen Kirchenvorstände bis zur Konstituierung der neuen Kirchenvorstände im Amt bleiben.“ Im Schreiben kündigte er außerdem weitere Informationen zur genauen Ausgestaltung der Wahl an. Diese würden zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt.

Gemeinsame Pressemeldung aller NRW-Diözesen

Der Termin der nächsten Kirchenvorstandswahl wird in allen NRW-Diözesen von 2024 auf 2025 verschoben. Entsprechend informieren heute die Erzbistümer Paderborn und Köln sowie die Bistümer Aachen, Essen und Münster in einer gemeinsamen Pressemeldung.

Ansprechpartnerin

© Till Kupitz / Erzbistum Paderborn

Marlene Hoischen

Assessorin Rechtsfragen
Ein Beitrag von:
© Besim Mazhiqi/Erzbistum Paderborn
Redaktion

Dr. Claudia Nieser

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