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Neue Umsatzsteuerpflicht

Gemeindeverbände und Erzbischöfliches Generalvikariat bieten ein gutes Lösungskonzept für die Kirchengemeinden

Die Kirchengemeinden im Erzbistum Paderborn werden umsatzsteuerpflichtig. Vor Ort bedeutet dies zum Teil gravierende Änderungen im Bereich des Finanzwesens. Die Gemeindeverbände und das Erzbischöfliche Generalvikariat (EGV) haben ein gutes Lösungskonzept vorbereitet und sind jetzt dabei dieses in die Fläche zu tragen.

Mit „Wilken P5“ zuversichtlich zu neuen Anforderungen

Die Umsatzsteuerpflichten der Kirchengemeinden in Bezug auf wirtschaftliche und vermögensverwaltende Aktivitäten werden erheblich ausgeweitet. Dies hat der Gesetzgeber mit dem  Steueränderungsgesetz 2015 neu geregelt. Die Frist für die Umsetzung der neuen Besteuerung von Körperschaften des öffentlichen Rechts wurde bedingt durch die Pandemie und dem Corona-Steuerhilfegesetz um zwei Jahre verlängert. Zum 1. Januar 2023 muss die Umstellung jedoch erfolgt sein. Umsatzsteuer wird dann nicht mehr nur im Rahmen von Betrieben gewerblicher Art erfasst, sondern spielt eine Rolle bei allen Einnahmen, die seitens der Körperschaft des öffentlichen Rechts erzielt werden.

Das Erzbistum Paderborn hat sich der Herausforderung schon frühzeitig gestellt. Neben der Auswahl einer geeigneten Finanzbuchhaltungssoftware wurde ein Konzept entwickelt, wie Kirchengemeinden mit Unterstützung der Gemeindeverbände – als Verwaltungsdienstleister für die Kirchengemeinden – den neuen Herausforderungen begegnen können. Ein wichtiges Kriterium bei der Konzepterstellung war, einen Weg zu finden, der für die Verantwortlichen in den Kirchengemeinden zumutbar und leistbar ist. Mit der Finanzbuchhaltungssoftware „Wilken P5“  gehen das Erzbischöfliche Generalvikariat und die fünf Gemeindeverbände zuversichtlich den neuen Anforderungen in allen Bereichen entgegen. „Wilken P5“ wurde in einigen Pilotprojekten erprobt und wird nun in der Fläche des Erzbistums eingeführt.

 

Forderung: Vollständigkeit und Trägerklarheit

„Die Kirchengemeinden werden steuerpflichtig. Das bedeutet zwei Herausforderungen: Vollständigkeit und Trägerklarheit“, erläutern Margit Kretschmer, Petra Sapp und Tobias Kroll, die Leitungen der Fachbereiche Verwaltungsleitungen/Außendienst der jeweiligen Gemeindeverbände.  Die neue Umsatzsteuerpflicht gelte überall dort, wo die Kirche unternehmerisch tätig sei. Nur mit einer vollständigen und revisionssicheren Buchhaltung sei die gesetzliche Umsatzsteuerpflicht darzustellen. Das erfordere neue Prozesse für hauptamtlich Beschäftigte, aber auch für viele ehrenamtlich Engagierte in den Kirchengemeinden. Alle Gelder und Buchungen müssen vollständig an einem Ort erfasst werden. Die Gemeindeverbände übernehmen die Rolle eines „Steuerberatungsbüros“.

Im Erzbischöflichen Generalvikariat wird bereits mit „Wilken P5“ gearbeitet. Die Finanzbuchhaltung für die Kirchengemeinden in den Gemeindeverbänden läuft seit dem Jahreswechsel über „Wilken P5“. Jetzt steht die Schnittstelle zwischen den Kirchengemeinden und den Gemeindeverbänden im Fokus, um die Vollständigkeit der Finanzbuchhaltung sicherzustellen. „Wir führen Auftaktgespräche mit den Kirchengemeinden und Räumen und prüfen, wie die gemeinsame Umsetzung geschehen kann“, stellt Tobias Kroll die Strategie vor. „Hier werden dann mit den Vertretern der Gemeinden, den Kirchenvorständen, den Steuerreferenten und Verwaltungsleitungen bzw. Außendienstmitarbeitenden der Gemeindeverbände vor Ort die Anforderungen für die nächsten Monate vereinbart“, so Margit Kretschmer.

 

Abgleich eine wertvolle Vorerbeit

Mit einem Abgleich können Gemeindeverband und Kirchengemeinde wertvolle Vorarbeit leisten und klären, welche Konten und Geschäftsvorgänge bekannt sind:  Was gibt es alles? Kann man es bestenfalls vereinfachen? Kann aus zehn Konten beispielsweise nur ein Konto werden?
Wie die konkrete Umsetzung vor Ort aussieht, zeigt sich nach den Auftaktgesprächen, die bis zum Ende des Jahres abgeschlossen sein sollen.

Die Kirchengemeinden in kleinen Schritten „andocken“, die Vollständigkeit der Konten geklärt haben und Schwellenwerte der Umsatzsteuerpflicht im Blick zu haben, lauten die Zielsetzungen bis Januar 2023. Mit der Einführung der Web-Kasse sind die Vorbereitungen abgeschlossen.

 

„Keine Kontrolle von oben“

„Wir wollen keine Kontrolle von oben ausüben“, bekräftigen die drei Fachbereichsleitungen. Die Umsetzung der neuen Steuerregel in gemeinsamer Zusammenarbeit und bei größter Wertschätzung der geleisteten Arbeit vor Ort liegt Ihnen am Herzen.

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