Abschließend möchte ich auch zum kirchlichen Arbeitsrecht zumindest einige Gedanken zusammenfassen – mich bewegt diese Debatte nämlich nicht nur als Priester, sondern auch als Jurist. Bei Arbeitsverhältnissen mit dem Erzbistum Paderborn gilt bekanntlich die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse. Diese wurde 2015 reformiert und an die veränderten Rahmenbedingungen in Gesellschaft und Rechtsprechung angepasst, um eine differenziertere arbeitsrechtliche Betrachtung bestimmter privater Lebensweisen zu ermöglichen. Vielfach herrschte öffentlich die Annahme vor, dass Loyalitätsverstöße, wie etwa die Wiederverheiratung, unweigerlich eine Kündigung nach sich ziehen. Aber tatsächlich sind Kündigungen aufgrund von Loyalitätsverstößen sehr selten – es findet ausnahmslos eine differenzierte Einzelfallprüfung statt.
Das alles zeigt: Wir sind als Kirche auf dem Weg und gehen diesen beständig weiter. Die Debatte um Menschen, die sich aufgrund ihrer sexuellen Orientierung von der Kirche ausgegrenzt fühlen, bewegt mich tief – weil ich an eine Kirche glaube, die den Menschen Halt gibt, statt sie zu diskriminieren. Ebenso schmerzt mich, wie viele Opfer von Missbrauchsverbrechen im Raum der Kirche auch in unserem Erzbistum noch immer an den Folgen dieser Taten leiden. Vor diesem Hintergrund wird es für Seelsorgende und Gläubige in den Kirchengemeinden zunehmend schwerer, als Zeugen des Evangeliums zu zeigen, dass Kirche eben nicht frag-würdig, sondern glaub-würdig ist. Dennoch bin ich überzeugt, dass es sich lohnt, Teil dieser Kirche zu sein, einer Kirche, die das Gute im Menschen hervorzubringen vermag, einer Kirche nicht gegen, sondern für die Menschen – für alle Menschen. Handeln wir danach, auch wenn es bleibende Herausforderungen gibt, und machen wir dies den Menschen, die uns anvertraut sind, aber auch uns selbst immer wieder klar!
Ihr Generalvikar Alfons Hardt