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Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Mittelpunkt

Deutsche Bischofskonferenz veröffentlicht Dokumentensammlung zum kirchlichen Arbeitsrecht

Angesichts der Neuordnung des kirchlichen Arbeitsrechts, die die deutschen Bischöfe im November 2022 beschlossen haben, gibt die Deutsche Bischofskonferenz jetzt eine umfangreiche Dokumentensammlung heraus. Der Band Kirchliches Arbeitsrecht enthält wichtige Normen, Ordnungen und Texte des kirchlichen Arbeitsrechts zum Stand vom 1. Februar 2023.

Mit der Veröffentlichung soll den Verantwortlichen bei den kirchlichen Rechtsträgern, den kirchlichen Dienstgebern und Mitarbeitenden sowie allen Interessierten ermöglicht werden, sich über das kirchliche Arbeitsrecht zu informieren, damit vor allem die Umsetzung in den verschiedenen kirchlichen Ein­richtungen gelingen kann.

Folgende Dokumente enthält die Sammlung:

  • Die Grundordnung des kirchlichen Dienstes ist die wichtigste Rechtsquelle des kirchlichen Arbeitsrechts. Sie richtet sich an kirchliche Einrichtungen und ihre Leitungen sowie die Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst.
  • In den Bischöflichen Erläuterungen zum kirchlichen Dienst finden sich ausgehend vom Leitbild der kirchlichen Dienstgemeinschaft grundlegende Aussagen zur Eigenart des kirchlichen Dienstes mit Anforderungen an Träger und Leitung kirchlicher Einrichtungen und an die kirchlichen Mitarbeitenden.
  • Die Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung (Rahmen-MAVO) ist ein zu empfehlendes Muster der deutschen Bischöfe für die jeweiligen diözesanen Mitarbeitervertretungsordnungen. Rechtswirksamkeit entfaltet das Mitarbeitervertretungsrecht, sobald die Mitarbeitervertretungsordnung vom jeweiligen Diözesanbischof als Kirchengesetz in Kraft gesetzt wird.
  • Die Richtlinien für die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitar­beitervertretungen regeln die Zusammensetzung der Bundesarbeits­gemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (BAG-MAV), deren Aufgaben, die Zusammensetzung ihrer Organe, Fragen der Arbeitsbefreiung sowie Kosten.
  • Näheres zu Aufgaben, Zusammensetzung und Arbeitsweise der Arbeitsrechtlichen Kommissionen des Dritten Weges ist in der Rahmenordnung für die Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechts (Rahmen-KODA-Ordnung) festgelegt.
  • Um dem kirchlichen Sendungsauftrag und der daraus folgenden Besonderheit der Dienstgemeinschaft gerecht zu werden und um die Beteiligung der Mitarbeitenden an der Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, wurde die Zentral-KODA-Ordnung erlassen. Sie dient der Förderung und Aufrechterhaltung der Einheit des kirchlichen Arbeitsvertragsrechts und der Sicherung der Glaubwürdigkeit des kirchlichen Dienstes auf der Ebene der Deutschen Bischofskonferenz. Nach einer Überarbeitung heißt dieses Dokument seit dem 22. November 2022 ZAK-Ordnung. Sie regelt die Arbeitsweise der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission.
  • Außerdem enthält der Dokumentenband Musterschlichtungsordnungen, die Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung sowie die Ordnung über das Zustandekommen von arbeitsrechtlichen Regelungen auf der Ebene der Deutschen Bischofskonferenz.

Die über 320 Seiten umfassende Dokumentensammlung Kirchliches Arbeitsrecht (Die deutschen Bischöfe Nr. 95, herausgegeben vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz) ist als PDF-Datei zum Herunterladen unter www.dbk.de in der Rubrik Publikationen verfügbar. Dort kann das Dokument auch als Broschüre bestellt werden. Die in der Sammlung enthaltenen Dokumente Grundordnung des kirchlichen Dienstes und Bischöfliche Erläuterungen zum kirchlichen Dienst gibt es als zusätzliche eigene Broschüre unter dem gleichen Titel (Die deutschen Bischöfe Nr. 95a). Diese findet man ebenfalls unter www.dbk.de in der Rubrik Publikationen.

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