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Einigkeit und Recht und Freiheit?

Blog-Beitrag von Prälat Dr. Peter Klasvogt

Wie schön, dass es jedes Jahr wenigstens einen „Tag der deutschen Einheit“ gibt, allen offen oder verdeckt ausgetragenen Streitigkeiten, Lagerkämpfen und Zerwürfnissen zum Trotz. Wenn immer wieder am 3. Oktober die Bilder vom Fall – besser: vom Sturm der Berliner Mauer – und der offenen Grenzen über den Bildschirm flimmern, mag uns aus unserer nationalen Geschichte zumindest der Appell erreichen, dass es möglich ist, Grenzen und Mauern zu überwinden. Wenn man denn will. Denn je pluralistischer, widersprüchlicher, konfliktreicher eine Gesellschaft ist, desto drängender stellt sich die Frage nach ihrem Zusammenhalt.

Doch auch das lehrt uns die Vergangenheit: Vielfalt führt nicht automatisch zu einem Mehr an Gemeinschaft und Toleranz. Im Gegenteil erleben wir oft gerade eine Fragmentierung unserer Gesellschaft, die Abschottung der einzelnen Milieus und den Rückzug in die „Blase“ der je eigenen Überzeugungsgemeinschaft. Internet und Social Media stehen zwar im Dienst einer grenzenlosen Wissens-Community und Kommunikationsgesellschaft – und werden doch zugleich auch als Echokammern der eigenen Vorurteile genutzt.

Wenn wir in diesen Tagen wieder die Nationalhymne singen: von „Einigkeit und Recht und Freiheit“, dann kommt es vor allem auf das verbindende Wort „und“ an. Nicht das Recht des Stärkeren, sondern die Stärke des Rechts ist hier gefordert. Denn Einigkeit darf nicht zu Lasten der Freiheit des Einzelnen gehen, wie der Einzelne sich nicht auf Kosten der Gemeinschaft profilieren und bereichern darf. Das klingt banal, ist aber in der konkreten Anwendung fundamental für den Zusammenhalt einer liberalen Gesellschaft. Darum muss immer wieder gerungen werden. Daran könnte uns der der „Tag der deutschen Einheit“ erinnern.

Prälat Dr. Peter Klasvogt

Über den Autor

Prälat Dr. Peter Klasvogt ist Direktor des Sozialinstituts Kommende Dortmund und der Katholischen Akademie Schwerte, die beide vom Erzbistum Paderborn getragen werden.

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