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© Photographee.eu / Shutterstock.com

Eine Auszeit für pflegende Angehörige? Das geht!

Blog-Beitrag von Verena Ising-Volmer

Sie kennen unsere Blog-Beiträge im Wir-Portal als Meinungsbeiträge zu unterschiedlichen aktuellen Themen. Zunehmende Bedeutung für unsere Gesellschaft gewinnt die Sorge für pflegebedürftige Menschen, die in Einrichtungen, von ambulanten Diensten, aber vielfach auch von Angehörigen geleistet wird. Verena Ising-Volmer aus dem Referat Kur- und Erholungshilfen beim Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Paderborn stellt in ihrem Blog-Beitrag ein besonderes Modell-Projekt für Pflegepaare vor:

Angehörige zuhause zu pflegen, ist eine (Lebens-)Aufgabe, die viel Zeit und Kraft kostet – viele von Ihnen werden das vielleicht aus der eigenen Familie oder dem Freundes- und Bekanntenkreis kennen. Gerade Meschen, die einen Angehörigen pflegen, können deshalb stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen in Form einer Kur benötigen. Um eine solche „Auszeit“ für die eigene Gesundheit von den Belastungen einer Pflege in Anspruch nehmen zu können, sind viele pflegende Angehörige auf zeitgleiche Begleitangebote für Pflegebedürftige angewiesen. Sie können ihre Pflegebedürftigen während eines stationären Aufenthaltes nicht (allein) zuhause zurücklassen – oder sie möchten zum Beispiel gemeinsam reisen und sicher sein, dass für die Pflegebedürftigen gut gesorgt wird.

Entlasten und fördern

Hier setzt das Projekt „Konzeptentwicklung zu Begleitangeboten für Pflegebedürftige“ des Diözesan-Caritasverbandes für das Erzbistum Paderborn an. Es bietet unterschiedliche Lösungen für zeitgleiche Begleitangebote, wahlweise in der Tages- oder Kurzzeitpflege, verbunden mit einer getrennten oder gemeinsamen Unterbringung. Realisiert wird das durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Pflegeinrichtungen und Vorsorge- und Rehabilitationskliniken, die ihre Angebote gemeinsam auf diese Pflegepaare ausgerichtet haben – also auf Pflegebedürftige mit ihren pflegenden Angehörigen. Die Angebote zielen darauf ab, die gemeinsame Zeit eines Pflegepaares während des stationären Aufenthaltes möglichst effizient zur Stärkung von Gesundheit, Selbstbestimmtheit und Interaktion beider Mitglieder eines Pflegepaares zu nutzen, um eine gewünschte Pflege in der Häuslichkeit zu entlasten, zu fördern und möglichst lange zu ermöglichen.

Verstetigen und weiter ausbauen

Die konzipierten Angebote schließen eine Lücke zur Versorgung von Pflegepaaren. Allerdings sind solche Angebote noch immer rar. Auch gesetzlich gibt es leider bislang nur singuläre Ansprüche für beide Partner des Tandems. Im Projekt des Diözesan-Caritasverbandes hat sich gezeigt, dass ein gemeinsamer Aufenthalt einen wertvollen Beitrag zur Stabilisierung der Beziehung, zur Zufriedenheit sowie zum Wohlbefinden im Alltag eines Pflegepaares leisten kann. Die überwiegend guten Rückmeldungen der Pflegenden, die die Angebote in diesem Projekt bereits wahrnehmen konnten, sowie das große gesamtgesellschaftliche Interesse daran, pflegende Angehörige zu motivieren und die Ressourcen für eine Pflege zu stärken, sprechen dafür, die präventiven und rehabilitativen Angebote für pflegende Angehörige konsequent zu verstetigen und weiter auszubauen.

Erfreulicherweise sieht auch der Gesetzgeber die Notwendigkeit von Begleitangeboten. Mit Wirkung zum 1. Juli 2024 ist ein Anspruch auf diese Leistung und deren zukünftig vollumfängliche Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung – ohne Eigenbeteiligung – gesetzlich verankert worden. Bislang müssen dafür die individuellen Budgets der Kurzzeit- und Verhinderungspflege der Pflegebedürftigen genutzt werden – mit der Folge, dass diese Finanzierung fehlt, wenn die Pflegeperson urlaubsbedingt oder wegen Krankheit ausfällt. Die neue gesetzliche Regelung wird es daher zukünftig den Betroffenen erheblich erleichtern, die entlastenden Maßnahmen in Anspruch zu nehmen.

 

Ihre

Verena Ising-Volmer

Referat Kur- und Erholungshilfen
Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Paderborn

„Im Projekt des Diözesan-Caritasverbandes hat sich gezeigt, dass ein gemeinsamer Aufenthalt einen wertvollen Beitrag zur Stabilisierung der Beziehung, zur Zufriedenheit sowie zum Wohlbefinden im Alltag eines Pflegepaares leisten kann. Die überwiegend guten Rückmeldungen der Pflegenden, die die Angebote in diesem Projekt bereits wahrnehmen konnten, sowie das große gesamtgesellschaftliche Interesse daran, pflegende Angehörige zu motivieren und die Ressourcen für eine Pflege zu stärken, sprechen dafür, die präventiven und rehabilitativen Angebote für pflegende Angehörige konsequent zu verstetigen und weiter auszubauen.“

 

Verena Ising-Volmer

Weitergehende Informationen

Das Projekt „Konzeptentwicklung zu Begleitangeboten für Pflegebedürftige – PuRpA 3“ ist Bestandteil des Verbundvorhabens „Prävention und Rehabilitation für pflegende Angehörige“ (Laufzeit 1.10.2020 bis 31.12.2023) gefördert durch die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW.

Einrichtungen, die Angebote nach diesem Konzept für Pflegepaare anbieten, die einen gemeinsamen Aufenthalt nutzen möchten, finden Sie hier: https://www.caritas-paderborn.de/purpa

Was berichten Betroffene?

Zu Besuch im Modellprojekt: Das Ehepaar Segmüller schildert hier, wie es seine „Auszeit für pflegende Angehörige“ erlebt hat.

Der Weg zur Kur

Pflegende Angehörige, die gesetzlich versichert sind, haben bei medizinischer Notwendigkeit einen Anspruch auf eine stationäre medizinische Vorsorge- oder Reha-Maßnahme. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt. Lassen Sie sich die Notwendigkeit einer Kurmaßnahme mit einem Attest bestätigen.

Die Beantragung der Maßnahme erfolgt in der Regel bei Berufstätigen über die Rentenversicherung und bei Nichterwerbstätigen über die Krankenkassen. Machen Sie im Antrag deutlich, dass Sie pflegende Angehörige sind.

Für die Finanzierung der Unterbringung der pflegebedürftigen Person sind die Pflegekassen zuständig. Mit dem 1. Juli 2024 müssen dafür nicht mehr die Budgets der Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Es gibt einen eigenen Anspruch auf die vollumfängliche Finanzierung dieser Aufenthalte während einer Vorsorge/Reha der pflegenden Angehörigen – ohne Eigenbeteiligung.

Mehr Informationen finden Sie hier: www.kuren-fuer-pflegende-Angehoerige.de

Beratung

Lassen Sie sich auf dem Weg in die Kur beraten und unterstützen: zum Beispiel in den Kurberatungsstellen für pflegende Angehörige  oder durch Pflegeberatungsstellen. In den Kurberatungsstellen des Erzbistums Paderborn erhalten Sie Informationen zu allen Fragen der Beantragung einer Vorsorge oder Reha (Kur) für pflegende Angehörige, zur Klärung der Versorgung Ihrer pflegebedürftigen Angehörigen, zu Fragen der Finanzierung der Kur und zur Auswahl der Klinik.

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