Zwei lächelnde Personen (ein Mann und eine Frau) vor einem violetten Hintergrund mit dem Logo des Erzbistums Paderborn. Text auf dem Bild: „Wahlen zu den pastoralen Gremien und Kirchenvorständen“, „Dabei! Du auch?“, „Mit dir für ein Wir!“ sowie ein blauer Kreis mit der Aufschrift „Gestalte Zukunft und kandidiere für Kirche! Hier klicken!“.
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Kreuz vor einem Kirchenfenster© Zoltan Galantai / shutterstock.com

Profanierung von Kirchen

Die Zahl der Kirchengebäude, bei denen aufgrund veränderter Bedingungen für die Seelsorge und sich wandelnder Gemeindestrukturen eine Umnutzung oder sogar eine Profanierung anstehen, nimmt zu. Diese Seite gibt einen Überblick über mögliche Wege und Prozesse im Umgang mit solchen Kirchengebäuden.

Umnutzung oder Profanierung - weitreichende Entscheidungen

Die Zahl der Kirchengebäude, die aufgrund veränderter Gemeindestrukturen und pastoraler Anforderungen nicht mehr im ursprünglichen Sinne genutzt werden können, wächst. Eine Umnutzung oder Profanierung ist oft ein emotionaler Prozess, der mit vielen organisatorischen und rechtlichen Aspekten verbunden ist. Dabei gibt es im Grunde zwei Möglichkeiten:

Anpassung und Weiterentwicklung

Manche Kirchen lassen sich behutsam umgestalten, um weiterhin als Sakralräume für den Gottesdienst und das Gemeindeleben nutzbar zu bleiben.

Profanierung und Nachnutzung

Wenn eine Nutzung für Liturgie und Gottesdienst nicht mehr in Betracht kommt, kann eine Profanierung – also die Entwidmung als sakraler Raum – erfolgen. Danach ist eine Nutzung als säkulares Gebäude denkbar.

Optionen für den Umgang mit Kirchengebäuden

Eine behutsame Anpassung bewahrt den Kirchenbau in seiner ursprünglichen Form, nimmt aber kleine, zeitgemäße Anpassungen vor. Diese ermöglichen eine flexiblere Nutzung für gemeinschaftliche Aktivitäten.

Um das Gebäude einer neuen Nutzung zuzuführen, können größere bauliche Eingriffe erforderlich sein. Trotz der Veränderungen soll die Würde des Gebäudes erhalten bleiben.

Eine Veräußerung wird in Erwägung gezogen, wenn die Kirchengemeinde das Gebäude langfristig nicht erhalten kann. Es wird ein geeigneter Käufer gesucht, der die Geschichte und den Wert des Kirchengebäudes respektiert.

Der Abriss ist die Ultima Ratio, wenn wirtschaftliche oder strukturelle Gründe den Erhalt unmöglich machen. Diese Entscheidung wird unter Berücksichtigung der Bedeutung des Kirchengebäudes und nur in besonderen Fällen getroffen.

Was bedeutet Profanierung?

Die Profanierung, auch Entweihung genannt, nimmt einer Kirche ihren sakralen Charakter und macht sie als profanen Raum nutzbar. Die Gründe, der Ablauf und die Bedeutung der Profanierung werden hier erläutert.

Gründe für eine Profanierung

Ursachen können demografische Veränderungen, wirtschaftliche Erwägungen oder strukturelle Neuordnungen in der Kirchengemeinde sein, die den Erhalt eines Kirchengebäudes erschweren.

Ablauf des Profanierungsprozesses

Die Profanierung erfordert eine formelle Entscheidung des Ortsbischofs, der pastorale und rechtliche Aspekte prüft. Die Profanierung wird in der Regel mit einer liturgischen Feier abgeschlossen, die den Übergang zum weltlichen Raum markiert.

Möglichkeiten der Nachnutzung eines profanierten Gebäudes

Ein profaniertes Kirchengebäude kann unter Berücksichtigung der Würde des Bauwerks vielfältig genutzt werden. Beispiele für geeignete Umnutzungen sind:

  • Kulturelle Nutzung (z.B. als Ausstellungs- oder Veranstaltungsraum)
  • Bildungs- und Sozialprojekte (z.B. Gemeindezentrum oder Bildungseinrichtung)
  • Flexible Nutzung für spätere Sakralisierung: In einigen Fällen ist es möglich, das Gebäude für eine spätere religiöse Nutzung vorzubereiten.

Kirchenrechtliche und liturgische Anforderungen an die Profanierung

Die Profanierung unterliegt besonderen kirchenrechtlichen Bestimmungen. Hier werden die wichtigsten kirchlichen Bestimmungen und liturgischen Elemente genannt, die eine Profanierung begleiten.

Kirchenrechtliche Vorgaben

Die Profanierung kann nur durch einen förmlichen Akt des Diözesanbischofs nach Anhörung des Priesterrates  erfolgen. Diese Vorschriften schützen die Würde des sakralen Raumes.

Liturgische Elemente der Profanierung

Ein Profanierungsgottesdienst – in der Regel die Feier der heiligen Messe – beinhaltet bestimmte Gebete und Rituale, die den Übergang des Kirchengebäudes vom sakralen zum profanen Raum begleiten. Unter anderem werden die Reliquien entfernt und der feierliche Schlusssegen gesprochen.

Drei Wege zur Profanierung abgestimmt auf Ihre Situation

Da sich die Pastoralen Räume in unterschiedlichen Prozessstadien befinden, werden im Folgenden drei Wege für die Vorbereitung und Durchführung einer Profanierung beschrieben. Sie alle führen zum gleichen Ziel, unterscheiden sich jedoch in Bezug auf ihren Verlauf und ihre Gestaltung.

Weg zur Profanierung

Für Pastorale Räume, die einen begleiteten Immobilienstrategieprozess durchführen und gemeinsam mit dem Team Immobilienberatung (TIB) über die Zukunft ihrer Gebäude nachdenken.

Grundkonzept

  • Konzeptüberlegungen zum 1. Bild
  • Zusammenführen erforderlicher Informationen durch das TIB und Weiterbearbeitung durch das EGV
  • Dialog der Fachabteilungen, Erörterung und Stellungnahmen zur Einbringung in den Bischofsrat
  • Im Bischofsrat: Vorstellung des 1. Bildes und Entscheidung des Bischofsrates

Finalisierung des Konzept

  • Berücksichtigung der Grundsatzentscheidung des Bischofsrates in der weiteren Konzeptentwicklung
  • Finalisierung des Konzeptes und Verschriftlichung des Immobilienkonzeptes

Immobilienvereinbarung

  • Text des Immobilienkonzeptes und Antrag auf Profanierung an EGV senden
  • Nachfolgende Prozesse (Antrag auf Planungs- und Baubedarf für die Sicherung des Kunstgutes, ggf. inklusive Antrag auf Umbau oder Abbruch bzw. Antrag auf Genehmigung Verkauf oder Vermietung) können zu diesem Zeitpunkt bereits mit beantragt werden. Es wird empfohlen, die einzelne Beschlussfassungen für alle Anträge – auch aufgrund des thematischen Zusammenhangs – in einer KV-Sitzung zu beschließen. Der Antrag auf Baubedarf zur Sicherung des Kunstgutes nach einer Profanierung ist in jedem Fall zu stellen.
  • Bearbeitung der Immobilienvereinbarung und der Anträge im EGV (parallel)
  • Anhörung des Priesterrates

Profanierung

  • Zusendung des Dekrets und Profanierung

 

Für Pastorale Räume, die einen Immobilienstrategieprozess in Eigenregie durchführen.

Grundkonzept

  • Konzeptüberlegungen zum 2. Bild
  • Informationen erarbeiten und das EGV einbinden
  • Zusammenführen erforderlicher Informationen und Weiterbearbeitung durch das EGV
  • Dialog der Fachabteilungen, Erörterung und Stellungnahmen zur Einbringung in den Bischofsrat
  • Im Bischofsrat: Vorstellung des Konzeptes und Entscheidung des Bischofsrates

Finalisierung Konzept

  • Informationen / Berücksichtigung der Grundsatzentscheidung des Bischofsrats in der weiteren Konzeptentwicklung
  • Finalisierung des Konzeptes und Verschriftlichung des Immobilienkonzeptes

Immobilienvereinbarung

  • Text des Immobilienkonzeptes und Antrag auf Profanierung ans EGV senden
  • Nachfolgende Prozesse (Antrag auf Planungs- und Baubedarf für die Sicherung des Kunstgutes, ggf. inklusive Antrag auf Umbau oder Abbruch bzw. Antrag auf Genehmigung Verkauf oder Vermietung) können zu diesem Zeitpunkt bereits mit beantragt werden. Es wird empfohlen, die einzelne Beschlussfassungen für alle Anträge – auch aufgrund des thematischen Zusammenhangs – in einer KV-Sitzung zu beschließen. Der Antrag auf Baubedarf zur Sicherung des Kunstgutes nach einer Profanierung ist in jedem Fall zu stellen.

Profanierung

  • Bearbeitung der Immobilienvereinbarung und der Anträge im EGV (parallel)
  • Anhörung des Priesterrates
  • Zusendung des Dekretes und Profanierung

 

Weg zur Profanierung

Für Pastorale Räume, die ohne einen Immobilienstrategieprozess ein Sakralgebäude profanieren möchten

Grundkonzept

Bearbeitung des Antrags auf Profanierung

  • Zusammenführen erforderlicher Informationen und Bearbeitung des Antrags durch das EGV
  • Dialog der Fachabteilungen, Erörterung und Stellungnahmen zur Einbringung in den Bischofsrat

Entscheidung zum Antrag auf Profanierung

  • Im Bischofsrat: Entscheidung des Bischofsrates
  • Anhörung im Priesterrat

Profanierung

  • Zusendung des Dekretes und Profanierung
  • Nachfolgende Prozesse (Antrag auf Planungs- und Baubedarf für die Sicherung des Kunstgutes, ggf. inklusive Antrag auf Umbau oder Abbruch bzw. Antrag auf Genehmigung Verkauf oder Vermietung). Es wird empfohlen, die Beschlussfassung/-en für ggf. beide Anträge – auch aufgrund des thematischen Zusammenhangs – in einer KV-Sitzung zu beschließen. Der Antrag auf Baubedarf zur Sicherung des Kunstgutes nach einer Profanierung ist in jedem Fall zu stellen.

Begleitung und Unterstützung der Gläubigen bei der Profanierung

Der Abschied von einem sakralen Ort ist für die Gemeinde oft emotional belastend. Hier wird beschrieben, wie der Prozess als spirituelle Erfahrung gestaltet werden kann und wie Trauer und Dankbarkeit der Gläubigen zum Ausdruck gebracht werden können.

Abschiedsrituale und Gedenkfeiern

Besondere Gottesdienste, Gebete und Veranstaltungsangebote helfen der Kirchengemeinde, sich individuell oder gemeinsam würdig Abschied vom Kirchengebäude zu nehmen und das emotionale Erleben zu verarbeiten.

Seelsorgliche Begleitung

Gespräche mit Seelsorgerinnen und Seelsorgern und weitere Formen der geistlichen Begleitung können den Prozess des Übergangs erleichtern.

Ansprechpartner für Fragen zur Profanierung

Bei Fragen zum Umgang mit Kirchengebäuden, einer möglichen Umnutzung oder Profanierung stehen Expertinnen und Experten aus verschiedenen Fachbereichen zur Verfügung, um die bestmögliche Lösung für das Kirchengebäude zu finden. Ansprechpartner sind:

© Besim Mazhiqi / Erzbistum Paderborn

Dr. des. Holger Kempkens

© Besim Mazhiqi / Erzbistum Paderborn

Benedikt Ferdinand Körner

Fachstelle Interreligiöser Dialog
© Besim Mazhiqi / Erzbistum Paderborn

Alexander Schlüter

Abteilungsleitung Kirchliches Recht
© Besim Mazhiqi / Erzbistum Paderborn

Daniel Schröter

Abteilungsleitung Kirchengemeindliche Immobilien
© Besim Mazhiqi / Erzbistum Paderborn

Msgr. Dr. Gregor Tuszynski

Fachstelle Liturgische Grundsatzfragen

FAQ: Optionen für den Umgang mit Kirchengebäuden und die Profanierung

Um verschiedene Umnutzungsszenarien für Kirchengebäude bewerten und fundierte Entscheidungen treffen zu können, hilft eine Strukturierung der Optionen in vier Ebenen. Diese reichen von behutsamen Anpassungen bis hin zu tiefgreifenden Veränderungen wie Verkauf oder Abriss. Dabei wird jedes Kirchengebäude individuell unter Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse der Gemeinde und der aktuellen Situation betrachtet, um eine passgenaue Entscheidung zu treffen.

Profanierung oder Entweihung ist der Akt, durch den ein Kirchengebäude seiner sakralen Bestimmung enthoben und zu einem profanen oder säkularen Raum wird. Das bedeutet, dass der Raum nicht mehr für Gottesdienste oder andere sakrale Handlungen genutzt werden kann. Eine Profanierung wird notwendig, wenn eine Kirche aufgrund veränderter pastoraler, struktureller oder finanzieller Rahmenbedingungen nicht mehr im bisherigen Sinne genutzt werden kann. Nach kirchlichem Recht bedarf die Profanierung eines förmlichen Beschlusses des zuständigen Ortsbischofs.

Die Gründe für die Profanierung von Kirchengebäuden sind vielfältig. Häufig sind der demographische Wandel und der Rückgang der Gläubigenzahlen ausschlaggebend. Auch wirtschaftliche Aspekte spielen eine Rolle, etwa hohe Instandhaltungskosten oder notwendige Renovierungen, die sich die Kirchengemeinde nicht leisten kann. Darüber hinaus können strukturelle Veränderungen wie Fusionen von Kirchengemeinden oder pastorale Konzepte dazu führen, dass ein Kirchengebäude überflüssig wird. Manchmal ist auch der bauliche Zustand einer Kirche ein Faktor, der eine Profanierung notwendig macht.

Der Prozess der Profanierung eines Kirchengebäudes vollzieht sich in mehreren Schritten und erfordert eine sorgfältige Prüfung und einen formellen Akt. Zunächst entscheidet der Bischof, ob eine Profanierung notwendig ist. Dabei berücksichtigt er pastorale, liturgische und rechtliche Aspekte sowie das Votum der pfarrlichen Gremien und hört den Priesterrat an. Ist die Entscheidung zur Profanierung gefallen, wird der Kirchenraum in der Regel in einem besonderen liturgischen Akt profaniert und damit offiziell seiner sakralen Nutzung entzogen.

Die Dauer eines Profanierungsprozesses lässt sich nicht pauschal angeben, da jeder Fall individuell verläuft. Unterschiedliche Wege der Profanierung, die Einbindung zahlreicher Fachstellen sowie die Abstimmung mit verschiedenen Gremien führen dazu, dass sich der Prozess über einen längeren Zeitraum erstrecken kann. In der Regel dauert dies mehrere Monate. Eine verbindliche oder allgemeingültige Zeitangabe ist jedoch nicht möglich, da Umfang und Komplexität je nach Einzelfall stark variieren.

Profanierte Kirchengebäude können einer neuen Nutzung zugeführt werden, wenn diese dem ursprünglichen sakralen Charakter nicht widerspricht. Geeignete Nachnutzungen sind kulturelle, soziale oder gemeinnützige Zwecke wie Gemeindezentren, Ausstellungsräume oder Bildungseinrichtungen. Eine Umnutzung für weltliche Zwecke (z.B. karitative Dienste, altersgerechtes Wohnen o.ä.) ist ebenfalls möglich, wobei ein würdevoller Umgang mit dem Bauwerk entscheidend ist. Im Idealfall wird bei der Umnutzung die Möglichkeit offen gehalten, das Gebäude später wieder als Sakralraum nutzen zu können.

Für die Profanierung katholischer Kirchengebäude gelten besondere kirchenrechtliche Bestimmungen. Die wichtigste Regel ist, dass eine Profanierung nur vom zuständigen Ortsbischof beschlossen werden kann, da Kirchengebäude dem kirchlichen Recht unterliegen. Der Bischof lässt das Vorhaben umfassen prüfen und hört den Priesterrat an, um sich von der Richtigkeit der Entscheidung zu überzeugen. Die Profanierung wird in der Regel mit einem feierlichen Gottesdienst abgeschlossen. Damit ist sichergestellt, dass die Würde des sakralen Raumes gewahrt bleibt und das Kirchengebäude nicht unbedacht oder unsensibel einer profanen Nutzung zugeführt wird.

Gottesdienste im Rahmen einer Profanierung enthalten oft besondere liturgische Elemente, die den sakralen Raum als „entweiht“ kennzeichnen. Dazu gehören Gebete, die den Raum als sakralen Ort verabschieden, ein feierlicher Schlusssegen sowie die Entfernung der im Altar aufbewahrten Reliquien und die Übertragung des Allerheiligsten aus dem Tabernakel an einen anderen kirchlichen Ort. Die liturgischen Gegenstände werden entfernt, um den Raum seiner sakralen Nutzung zu entziehen. Diese Handlungen symbolisieren den Übergang des Gebäudes von einem Ort des Gottesdienstes zu einer möglichen säkularen Nutzung.

Im Prozess der Profanierung ist es wichtig, den Abschied vom Kirchengebäude zu einer sinnvollen geistlichen Erfahrung werden zu lassen. Dies kann durch besondere liturgische Feiern geschehen, die den Übergang und die Trauer würdigen. Die Gemeindemitglieder können ihren Dank und ihren Schmerz über den Verlust in Gebeten und Feiern zum Ausdruck bringen. Seelsorgerinnen und Seelsorger sollten Gelegenheiten bieten, das emotionale Erleben zu unterstützen, z.B. durch Gespräche, Gebete oder das gemeinsame Erinnern an die Bedeutung des Ortes für die Gemeinde. So kann der Übergang respektvoll und heilsam gestaltet werden.

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