Der Codex des kanonischen Rechtes (CIC, Kirchenrecht) regelt die Ernennung und die Aufgaben eines Generalvikars. In can. 475 § 2 CIC heißt es: „In aller Regel ist nur ein Generalvikar zu ernennen, es sei denn, die Größe der Diözese, die Zahl der Einwohner oder andere pastorale Gründe legen etwas anderes nah.“
In einer seiner ersten Amtshandlungen hat Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz zwei Generalvikare ernannt. Prälat Thomas Dornseifer und Monsignore Dr. Michael Bredeck sind ab sofort Stellvertreter des Erzbischofs von Paderborn in allen Verwaltungsaufgaben. Fragen und Antworten zu den anstehenden Veränderungen (Stand 10. März 2024) finden Sie hier.