- Die neue Online-Anmeldemöglichkeit für Gottesdienste entspricht den Vorgaben des Datenschutzes.
- Alle Kirchengemeinden können das neue Angebot nutzen, unabhängig davon ob sie die Verwaltungssoftware TeRMIn verwenden oder nicht.
- Es sind sowohl Anmeldungen von Einzelpersonen als auch von Personengruppen eines Haushalts möglich.
- Der Bereich IT und Datenschutz begleitet Gemeinden bei der Grundeinrichtung der neuen Anmeldemöglichkeit.
Bereich IT und Datensicherheit stellt Online-Anmeldemöglichkeit für Gottesdienste zur Verfügung
Aufgrund der Corona-Pandemie sind Kirchengemeinden seit Ende Mai dazu verpflichtet, die Kontaktdaten von Gottesdienstbesucherinnen und -besuchern zu erfassen. Um dies zu erleichtern, stellt ihnen der Bereich IT und Datensicherheit im Erzbischöflichen Generalvikariat jetzt eine digitale und datenschutzkonforme Erfassungsmöglichkeit zur Verfügung. Ab sofort können Pfarreien über ihre Homepages ein Formular einbinden, mit dem sich Gläubige einzeln oder auch als Gruppe aus einem Haushalt für einen Gottesdienst anmelden können.
Gemeinden werden bei der Einrichtung begleitet
„Mit Blick auf die bevorstehenden Weihnachtsgottesdienste kamen mehrere Pfarreien mit der Frage auf uns zu, ob wir nicht eine digitale Anmeldemöglichkeit schaffen könnten“, erzählt Miriam Völker aus dem Bereich IT und Datensicherheit. „Im Rahmen eines Updates der Verwaltungssoftware TeRMIn (Anm. D. Red.: Termin-, Raum- und Mess-Intentionenverwaltung) haben wir ohnehin schon an einer digitalen Anmeldung für Veranstaltungen gearbeitet. Deshalb konnten wir diesen Wunsch relativ schnell umsetzen. Selbstverständlich begleiten wir die Gemeinden bei der Einrichtung.“
Die digitale Gottesdienstanmeldung stehe allen zur Verfügung, nicht nur jenen, die TeRMIn nutzen, betont Miriam Völker: „Auch der Datenschutz ist gewährleistet. Die Daten, die über das Formular eingegeben werden, liegen bei uns auf einem sicheren Server. Nach der entsprechenden Frist werden sie automatisch gelöscht.“