In 25 Pfarreien und Pfarrvikarien des Pastoralen Raums sind Pfarrgemeinderäte gewählt, die eigenverantwortlich für das christliche Leben vor Ort sorgen und ohne amtliches Mitglied (Priester oder Gemeindereferentin) arbeiten.
Jeder Pfarrgemeinderat sendet zwei Vertreter/innen in den Gesamtpfarrgemeinderat des pastoralen Bereichs, zu dem die Gemeinde gehört. Hier geschehen die Absprachen mit den Hauptamtlichen. Darüber hinaus werden hier Themen bearbeitet und koordiniert, die eine Gemeinde alleine nicht tut oder tun kann. Bei besonderem Anlass können auch gemeinsame Sitzungen aller GPGRs einberufen werden.
Aus den Gesamtpfarrgemeinderäten wird wiederum ein Mitglied gesandt oder gewählt, Mitglied im Pastoralverbundsausschuss zu sein. Hier treffen sich die fünf GPGR-Vertreter/innen, fünf Mitglieder aus dem Finanzausschuss, Berufene sowie der Pfarrer und ein/e Hauptamtliche/r. Dieser PV-Ausschuss nimmt die strategischen Ziele und Entscheidungen für den pastoralen Raum in den Blick.
Die partizipative Organisationsstruktur wird in dieser Form seit dem Wahltermin im November 2017 erprobt. Für die Pfarrgemeinderäte begann am 26. November 2017 mit einem feierlichen Gottesdienst zur geistlichen Stärkung die Amtszeit.