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Caritasverband strebt hauptamtlichen Vorstand an

Die Delegiertenversammlung stimmte für eine grundlegende Satzungsänderung.

Paderborn, 17.09.19 (cpd) – Die Delegiertenversammlung des Caritasverbandes für das Erzbistum Paderborn hat sich einstimmig für eine grundlegende Satzungsänderung des Verbandes ausgesprochen. Der Dachverband der kirchlich-caritativen Dienste und Einrichtungen im Erzbistum soll erstmals einen hauptamtlichen Vorstand erhalten. Ihm zur Seite steht als Aufsichtsorgan und Strategie festlegendes Gremium künftig ein ehrenamtlich besetzter Diözesan-Caritasrat. Mit dieser Struktur wird die Satzung des Diözesan-Caritasverbandes denen der 23 Orts- und Kreis-Caritasverbände im Erzbistum angeglichen.

„Das Modell des hauptamtlichen Vorstandes hat sich auf der Ortsebene als Erfolgsmodell erwiesen. Die Strukturelemente aus der Wirtschaft stehen dabei nicht im Widerspruch mit unserem verbandlichen Selbstverständnis“ betont Diözesan-Caritasdirektor Josef Lüttig. „Wir sind und bleiben eine Gemeinschaft caritativ interessierter und aktiver Christen, die sich haupt- und ehrenamtlich im Verband engagieren. Klare und moderne Strukturen stärken dabei unsere Arbeit, bieten Sicherheit im Handeln, aber stellen auch gleichzeitig wirksame Instrumente der Kontrolle und Mitwirkung bereit.“

Konkret sind für den hauptamtlichen Vorstand zwei Positionen vorgesehen; durch die Satzungsoption zum familienfreundlichen Stellensplitting könnte er durch bis zu drei Personen besetzt sein. Der oder die Vorstandsvorsitzende wird vom Erzbischof bestellt, das Gleiche gilt für die Abberufung. Die weiteren Vorstandsmitglieder werden auf Vorschlag des Diözesan-Caritasrates vom Erzbischof bestellt. Die Mitglieder des Vorstandes führen die Bezeichnung „Diözesan-Caritasdirektor“ bzw. „Diözesan-Caritasdirektorin“. Der bisherige Verwaltungsrat des Diözesan-Caritasverbandes wird in einen auf elf Personen aufgestockten Diözesan-Caritasrat umstrukturiert. Wie auf der Ortsebene führt dieses Gremium nicht nur die wirtschaftliche Aufsicht, sondern verständigt sich mit dem Vorstand auf inhaltliche Akzente der Arbeit. Der Vorsitzende des Caritasrates wird ebenfalls vom Erzbischof ernannt, die übrigen Mitglieder werden von der Delegiertenversammlung gewählt.

Da der Caritasverband für das Erzbistum Paderborn auch ein öffentlicher Verein im Sinne des Kirchenrechts ist, muss die neue Satzung noch durch das Erzbischöfliche Generalvikariat genehmigt werden. Auch die Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichtes steht noch aus. Anschließend werden sich die neuen Organe des Verbandes konstituieren und ihre Arbeit aufnehmen.

Der Caritasverband für das Erzbistum Paderborn bildet das Dach, unter dem über 200 katholische Träger der Alten- und Gesundheitshilfe, der Jugend- und Behindertenhilfe und weiterer Dienste mit mehr als 60.000 Beschäftigten zu Hause sind. Das Verbandsgebiet deckt Ost- und Südwestfalen sowie das östliche Ruhrgebiet ab. Der Verband unterstützt die caritative Arbeit der angeschlossenen Einrichtungen, regt soziale Innovationen an, leistet politische Interessenvertretung und fördert das besondere Caritas-Profil. Gegründet wurde der Verband 1915, die Rechtsform eines eingetragenen Vereins hat er seit 1973.

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Foto: Shutterstock / Keep Smiling Photography

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