Die Präventionsordnung sieht gemäß §12 vor, dass jeder kirchliche Rechtsträger eine oder mehrere für Präventionsfragen geschulte Person(en) benennt. Diese Personen sollen den Träger bei der nachhaltigen Umsetzung und Überarbeitung des institutionellen Schutzkonzepts unterstützen und beraten.
In der dreitägigen Qualifikationsmaßname stehen unter anderem folgende Fragen im Mittelpunkt:
- Was sind meine Aufgaben als Präventionsfachkraft?
- Vor welchen konkreten Herausforderungen stehe ich?
- Welche Rolle spiele ich im Rahmen der Entwicklung des institutionellen
Schutzkonzeptes sowie dessen Implementierung und Überprüfung? - Intervention im Erzbistum