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Qualifizierung zur Präventionsfachkraft in den Handlungsfeldern, die den Schutz und die Hilfe für erwachsene schutz- und hilfebedürftige Personen in den Fokus stellen.

Die Präventionsordnung sieht gemäß §12 vor, dass jeder kirchliche Rechtsträger eine oder mehrere für Präventionsfragen geschulte Person(en) benennt. Diese Personen sollen den Träger bei der nachhaltigen Umsetzung und Überarbeitung des institutionellen Schutzkonzepts unterstützen und beraten.

Die Präventionsordnung sieht gemäß §12 vor, dass jeder kirchliche Rechtsträger eine oder mehrere für Präventionsfragen geschulte Person(en) benennt. Diese Personen sollen den Träger bei der nachhaltigen Umsetzung und Überarbeitung des institutionellen Schutzkonzepts unterstützen und beraten.
In der dreitägigen Qualifikationsmaßname stehen unter anderem folgende Fragen im Mittelpunkt:

  • Was sind meine Aufgaben als Präventionsfachkraft?
  • Vor welchen konkreten Herausforderungen stehe ich?
  • Welche Rolle spiele ich im Rahmen der Entwicklung des institutionellen
    Schutzkonzeptes sowie dessen Implementierung und Überprüfung?
  • Intervention im Erzbistum
Kontakt
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generalvikariat@erzbistum-paderborn.de
+49 (0)5251 125-0
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