Die Profanierung, auch Entweihung genannt, nimmt einer Kirche ihren sakralen Charakter und macht sie als profanen Raum nutzbar. Die Gründe, der Ablauf und die Bedeutung der Profanierung werden hier erläutert.
Gründe für eine Profanierung
Ursachen können demografische Veränderungen, wirtschaftliche Erwägungen oder strukturelle Neuordnungen in der Kirchengemeinde sein, die den Erhalt eines Kirchengebäudes erschweren.
Ablauf des Profanierungsprozesses
Die Profanierung erfordert eine formelle Entscheidung des Ortsbischofs, der pastorale und rechtliche Aspekte prüft. Die Profanierung wird in der Regel mit einer liturgischen Feier abgeschlossen, die den Übergang zum weltlichen Raum markiert.
Möglichkeiten der Nachnutzung eines profanierten Gebäudes
Ein profaniertes Kirchengebäude kann unter Berücksichtigung der Würde des Bauwerks vielfältig genutzt werden. Beispiele für geeignete Umnutzungen sind:
- Kulturelle Nutzung (z.B. als Ausstellungs- oder Veranstaltungsraum)
- Bildungs- und Sozialprojekte (z.B. Gemeindezentrum oder Bildungseinrichtung)
- Flexible Nutzung für spätere Sakralisierung: In einigen Fällen ist es möglich, das Gebäude für eine spätere religiöse Nutzung vorzubereiten.
„Geschlossen“ erst nach der Profanierung
Eine Kirche verliert ihre liturgische Funktion erst mit der Profanierung. Zugleich wird eine Kirche immer erst dann profaniert, wenn diese Nutzung für den Gottesdienst dauerhaft ausgeschlossen ist. Nach der Profanierung gilt sie endgültig als geschlossen. Profanierung markiert also keinen bloßen Verwaltungsakt, sondern einen tiefgreifenden Wandel im Selbstverständnis und Gebrauch des sakralen Raumes. Dabei bleibt offen, wie sich der Ort künftig neu mit Bedeutung füllen kann.
Umgang mit Kirchenausstattung – Sicherung von Kunstgut
Mit der Aufgabe eines Sakralbaus ist ein verantwortungsvoller Umgang mit seiner gesamten Ausstattung verbunden. Grundsätzlich muss der Verbleib aller Gegenstände dokumentiert und nachgehalten werden. Dies betrifft sowohl bewegliche Objekte (z.B. Kelche, Monstranzen, Paramente, Skulpturen oder Gemälde) als auch fest mit dem Gebäude verbundene Ausstattungsstücke (z.B. Altäre, Tabernakel, Fenster oder Bänke).
Vor jeder Entnahme, Veränderung oder Sicherungsmaßnahme ist eine Abstimmung mit dem zuständigen Team Kunst sowie ein Abgleich mit dem digitalen Kunstverzeichnis erforderlich. Auch im Vorfeld eines Profanierungsprozesses oder baulicher Maßnahmen dürfen Gegenstände nicht ohne vorherige Rücksprache aus Kirchen oder Kapellen entfernt werden. Ziel ist es, die liturgische, historische und künstlerische Bedeutung der Ausstattung zu wahren und ein unkontrolliertes Auseinandergehen einzelner Objekte zu verhindern. Hierfür wurde im Erzbistum Paderborn ein verbindlicher Prozess zur „Sicherung von Kunstgut nach Profanierung“ etabliert. Dieser Prozess gewährleistet eine fachliche Begleitung durch entsprechend qualifizierte Architektinnen und Architekten sowie das Team Kunst des Erzbischöflichen Generalvikariates und unterstützt die Kirchengemeinden bei einem geordneten und nachvollziehbaren Vorgehen.
Das Team Kunst begleitet diese Prozesse fachlich, gibt eine differenzierte Einschätzung zum weiteren Umgang und unterstützt bei der möglichen Weiterverwendung oder Weitergabe von Ausstattungsstücken.
Zur Sicherung und Dokumentation wird der Kirchenraum zudem fotografisch erfasst. Ergänzend werden seit 2024 alle Kirchen und Kapellen im Erzbistum Paderborn mit moderner Drohnentechnik digital dokumentiert. Die dabei entstehenden hochauflösenden Aufnahmen dienen sowohl der Bestandsdokumentation (inklusive digitaler 3D-Modelle) als auch der Bewertung der baulichen Substanz und der Planung notwendiger Maßnahmen.